Vorstoß: Ehepartner dürfen bei Krankheit ohne Vollmacht handeln
Auch ohne spezielle Vollmacht sollen Eheleute künftig über die medizinische Versorgung ihres Partners entscheiden dürfen – zum Beispiel nach Unfällen oder bei schwerer Krankheit.
Das soll auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten.
Auf Initiative Baden-Württembergs habe eine Länderarbeitsgruppe einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, teilte das Justizministerium in Stuttgart mit.
Die Justizminister sollen darüber bei ihrer Konferenz Anfang Juni in Nauen beraten. (dpa)
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