Verbesserter Patientenschutz in der ästhetischen Chirurgie

"Wir hoffen, dass die TV-Albträume bald beendet sind"

Schönheitsoperationen vor laufender Kamera vermitteln den Eindruck, dass jeder sein Aussehen nach Belieben verbessern könnte. In der Realität besteht jedoch ein hohes Risiko für Patienten, die sich auf Werbeversprechen selbst ernannter Schönheitschirurgen einlassen. Diese konnten bisher gefährliche, aufwendige und risikoreiche Operationen anbieten – ohne einen einzigen Tag Spezial-plastisch-chirurgischer Ausbildung. „Wir hoffen, dass die TV-Albträume bald beendet sind“, meint Dr. med. Marita Eisenmann-Klein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie (DGPRÄC). Im Rahmen einer Pressekonferenz des diesjährigen Chirurgenkongresses vom 2. bis 5. Mai 2006 in Berlin wird sie darüber informieren, wie sich der Schutz der Patienten durch eine Gesetzesänderung verbessert hat.

Am 1. April 2006 trat eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes in Kraft, das dieses auf plastisch-ästhetische Eingriffe ausdehnt. Damit sind bisher gängige Werbemittel, wie beispielsweise Vorher-Nachher-Fotos, Zusagen von Ergebnissen oder auch Foto- und Filmaufnahmen bei der Berufsausübung für Werbezwecke verboten. Für die chirurgische Fachgesellschaft DGPRÄC ist diese Änderung ein Erfolg. „Wir setzen uns dafür ein, dass Patienten umfassend über Risiken und Möglichkeiten von plastisch-ästhetischen Eingriffen aufgeklärt und von gut ausgebildeten Ärzten betreut werden“, meint Eisenmann-Klein. Dies ist bisher in den meisten Fällen nicht gegeben: So bieten beispielsweise in München 300 Institute Schönheitsoperationen an. Weniger als 20 Prozent der dort tätigen Ärzte haben eine abgeschlossene Ausbildung, die sie nach Meinung der Fachgesellschaft für die Eingriffe ausreichend qualifiziert.

Weitere Informationen:

http://www.chirurgie2006.de



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