Impfplan-Video einer Apothekerin aus Schleswig-Holstein nicht korrekt

Das Internet-Video über ein „Impfplan“-Plakat, mit dem eine schleswig-holsteinische Apothekerin die Unwirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe nachgewiesen zu haben meint, geht von falschen Voraussetzungen aus. Nach Recherchen der Epoch Times handelt es sich um ein veraltetes Druckwerk.
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Fehlinterpretation eines „Impfplans 23/24“ bezüglich Auffrischungsimpfungen?Foto: iStock
Von 26. Mai 2023

Seit ein paar Tagen geistert ein Videoschnipsel durch die sozialen Netzwerke, indem eine mutmaßliche Apothekerin aus Schleswig-Holstein den „Impfplan 23/24“ in die Kamera hält: ein riesiges, mehrfach gefaltetes Poster mit ziemlich amtlich erscheinendem Layout.

Das Besondere an dem Plakat: In der Spalte „Impfschutz“ findet sich zu COVID-19 nur der Vermerk „Derzeit noch nicht bekannt“. Das Plakat sei ihr offiziell erst vor ein paar Tagen von der Apothekerkammer Schleswig-Holstein zugeschickt worden, erklärt die anonyme Dame im Video. Die Apothekerin schlussfolgert, dass die Impfung nichts tauge (unter anderem zu sehen auf YouTube).

Der „Impfplan 23/24“ einer Apothekerin aus Schleswig-Holstein weist für COVID-19-Impfstoffe einen „noch nicht bekannten“ Impfschutz aus.

Der „Impfplan 23/24“ einer Apothekerin aus Schleswig-Holstein weist für COVID-19-Impfstoffe einen „noch nicht bekannten“ Impfschutz aus. Was steckt dahinter? Foto: Ausschnitt/Frag den Staat

Eine Fehlinterpretation

Das wäre nach nunmehr beinahe zweieinhalb Jahren Impfkampagne ein äußerst erstaunliches Eingeständnis aus durchaus glaubhafter Quelle. Doch nun steht fest: Die Apothekerin – und mit ihr wohl Tausende Internetnutzer – haben den Impfplan zumindest fehlinterpretiert. Es handelt sich nämlich um ein veraltetes Exemplar vom September 2021, wie eine Sprecherin der Bayerischen Landesapothekerkammer auf Anfrage der Epoch Times telefonisch erklärte. Damals hätten eben noch keine exakten Daten zum Punkt „Impfschutz“ vorgelegen, die einen anderen Eintrag gerechtfertigt hätten.

Die Sprecherin bestätigte, dass das strittige Druckwerk nicht aus Schleswig-Holstein, sondern aus ihrem Hause stamme. Es handele sich um die 16. Auflage des Impfplans, die vor gut anderthalb Jahren vor allem für die Mitglieder der Bayerischen Landesapothekerkammer angefertigt worden sei.

Dieses Informationsmaterial sei im Übrigen nicht für die Kunden, sondern nur für Apotheken und sonstige Fachkreise gedacht.  Deshalb könne Sie der Epoch Times auch nicht die Druckdatei zusenden. Der Impfplan diene dazu, dass ein Experte auf einen Blick erkennen könne, welcher Impfstoff wem wann verabreicht werden dürfe oder sollte. Das erspare den Apothekern das lästige Nachschlagen in Büchern.

Strittiger Eintrag war seinerzeit korrekt

Mit dem Begriff „Impfschutz“ sei zudem nicht die generelle Wirksamkeit der mRNA-Stoffe gegen eine Corona-Infektionserkrankung gemeint: In der entsprechenden Spalte gehe es um Angaben zu womöglich erforderlichen Auffrischimpfungen nach der „Grundimmunisierung“. Zum Zeitpunkt der Drucklegung im September 2021 aber habe die Ständige Impfkommission (STIKO) einen „Booster“ mangels Datenlage noch nicht für alle Menschen empfohlen, sondern „nur für Menschen mit geschwächtem Immunsystem“. Unterm Strich sei der heute kurios anmutende Eintrag damals also korrekt gewesen. Heute aber nicht mehr.

Die Sprecherin in München bestätigte, dass für solche „Impfpläne“ ihre Landesapothekerkammer zuständig sei. Normalerweise würden die Impfpläne alle zwei bis drei Jahre aktualisiert und neu aufgelegt. Man sende die neuesten Impfplan-Plakate aus Bayern dann auch regelmäßig an andere Landesapothekerkammern in Deutschland, auch an jene in Schleswig-Holstein.

Absicht oder Irrtum?

Wie der veraltete Plan in die Hände der Apothekerin im Video gelangt sein könnte, darüber lässt sich wegen der Anonymität nur spekulieren. Hatte sie nur nicht genau hingeschaut und das Erscheinungsdatum übersehen, als sie den Umschlag mit der Post ihrer Landesapothekerkammer öffnete? Oder ist der Fehler etwa bei der Kammer im hohen Norden passiert, die beim Eintüten womöglich in die falsche Schublade gegriffen hat?

Auf Anfrage der Epoch Times wollte die Apothekerkammer Schleswig-Holstein keinerlei Erklärung zum Sachverhalt abgeben. Der Geschäftsführer, so ließ eine Sprecherin die Epoch Times am Telefon wissen, kenne den Urheber des Plakats nicht und lehne jede weitere Stellungnahme zum Thema strikt ab.



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