Diabetespatienten dürfen bis auf Ausnahmen grundsätzlich Auto fahren

Nach allen bisherigen Untersuchungen sei die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes "nur unwesentlich erhöht", deswegen dürfen Diabetespatienten bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich Auto fahren.
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Epoch Times22. März 2018

Diabetespatienten dürfen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich Auto fahren. Das gilt laut einer neuen wissenschaftlichen Leitlinie für private Autofahrer sowie für Menschen, die beruflich als Busfahrer, im Lastwagen oder im Taxi unterwegs sind, wie die Deutsche Diabetesgesellschaft (DDG) am Donnerstag in Berlin mitteilte.

Eine Fahruntauglichkeit könne vor allem bei wiederholten schweren Unterzuckerungen oder dem sogenannte Schlaf-Apnoe-Syndrom mit nächtlichen Atemaussetzern gegeben sein.

Bislang gab es demnach keine anerkannten medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätze zur Bewertung der Fahreignung bei Diabetes. Damit bestand der Fachgesellschaft zufolge „eine erhebliche haftungsrechtliche Grauzone für Ärzte und Behandlungspersonal“. In Deutschland besitzen fast sechs Millionen Diabetespatienten in Deutschland einen Führerschein.

Bislang wurden demnach häufig die Meinung vertreten, insulinpflichtige Patienten könnten nicht mehr als Busfahrer oder Lastwagenfahrer arbeiten – oder ein hoher Langzeitblutzuckerwert stelle einen Grund zur Verweigerung des Führerscheins dar. Dies trifft der neuen Leitlinie zufolge nicht zu. Nach allen bisherigen Untersuchungen sei die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes „nur unwesentlich erhöht“, erklärte der DDG-Experte Reinhard Holl.

Ein Arzt, der sich an die Leitlinie halte, müsse grundsätzlich keine Haftung befürchten. Zugleich könnten Ärzte auch ein sogenanntes ärztliches Fahrverbot aussprechen und Verhaltensvorgaben machen, wenn dies angezeigt sei. Patienten wiederum könnten einfacher gegen ein fehlerhaftes Gutachten vorgehen und einen drohenden Verlust der Fahrerlaubnis abwenden. (afp)



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