Zoll warnt vor problematischen Weihnachtsgeschenken aus ausländischen Onlineshops
Der Zoll hat vor problematischen Weihnachtsgeschenken aus ausländischen Onlineshops gewarnt, die wegen der Zollbestimmungen nie beim Kunden ankommen. Es gelte, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, wenn das Geschenk rechtzeitig da sein solle, teilten die Hauptzollämter in Karlsruhe und Augsburg am Montag mit. Demnach müssen Wert und Inhalt des Pakets von außen klar erkennbar sein, wenn die Sendung nicht aus der EU stammt.
Zusätzlich darf das Geschenk an sich in Deutschland nicht verboten sein. „Ansonsten wird das Paket nicht direkt zugestellt, sondern zum nächstgelegenen Zollamt gebracht“, erklärte das Karlsruher Amt. Zu den verbotenen Gegenständen gehören zum Beispiel Waffen. Auch Plagiate führen zu Problemen für den Kunden. Oftmals wird der Inhalt des Pakets dann vernichtet, erklärte das Augsburger Zollamt.
Auch Medikamente dürfen durch das strenge Arzneimittelgesetz oft nicht ausgehändigt werden. Diese Pakete werden zurückgeschickt. Finden die Ermittler geschützte Tiere oder Pflanzen in der Weihnachtspost, droht sogar eine strafrechtliche Verfolgung.
Gleichzeitig warnt der Zoll auch vor zusätzlichen Kosten. Ab einem Warenwert von 22 Euro wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese ist bis zu 19 Prozent hoch. Ist die Sendung inklusive Portokosten mehr als 150 Euro wert, kommen noch Kosten für den Zoll hinzu. (afp)
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