ZDF-Reporterin scheitert mit Klage wegen ungleicher Bezahlung
Eine ZDF-Reporterin ist vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit einer Klage gescheitert, in der sie dem Sender eine ungleiche Bezahlung im Vergleich zu männlichen Kollegen vorwarf. Sie habe keine ausreichenden Hinweise für eine Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts vorgetragen, erklärte das Gericht am Dienstag. Es wies damit wie zuvor schon das Arbeitsgericht in erster Instanz ihre Klage zurück. (Az. 16 Sa 983/18)
Die ZDF-Reporterin hatte eine höhere Vergütung sowie Entschädigung und Schadenersatz gefordert. Sie verlangte zudem Auskunft über die Bezahlung anderer Mitarbeiter des Senders. Das Landesarbeitsgericht wies alle Forderungen zurück. Ein Auskunftsanspruch stehe ihr zudem als freie Mitarbeiterin nicht zu.
Das Arbeitsgericht Berlin hatte ihre Klage bereits im Februar 2017 zurückgewiesen. Dagegen legte die Reporterin Berufung vor dem Landesarbeitsgericht ein, wo sie nun ebenfalls verlor. Ihr bleibt nun noch die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht. (afp)
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