ZDF darf Aussagen zu Potsdamer Treffen nicht weiter verbreiten
Erneut hat ein öffentlich-rechtlicher Sender in Bezug auf die Berichterstattung zum sogenannten Potsdamer Geheimtreffen eine gerichtliche Niederlage einstecken müssen.
Nachdem das Landgericht Hamburg bereits dem NDR untersagt hatte, in der „Tagesschau“ Falschmeldungen über das private Treffen zu verbreiten, hat es dies nun auch dem ZDF und seinem „heute journal“ untersagt.
Auch dem Zweiten Deutschen Fernsehen untersagte das Gericht die Verbreitung von zwei sich ähnelnden Behauptungen, dass am 25. November 2023 bei einem privaten Treffen in Potsdam über die Deportation von Millionen Menschen, „auch solcher mit deutscher Staatsbürgerschaft“, gesprochen wurde.
Die Plattform „CORRECTIV“ hatte im November 2023 über das Treffen berichtet und solche Behauptungen nahegelegt.
Gegen diese Aussage in einem Bericht des „heute journal“ vom 10. Januar 2024 klagte der Jurist Dr. Ulrich Vosgerau, der auch schon gegen den NDR vorgegangen war. Er war einer der Teilnehmer des Treffens im Landhaus Adlon.
Gericht sah keine Belege für Aussage
Da das Gericht keine Belege dafür sah, dass eine Deportation, Ausweisung oder Abschiebung deutscher Staatsbürger geplant oder besprochen wurde, untersagte es eine weitere Verbreitung dieser Behauptung.
Bei einem Verstoß drohen dem ZDF und seinen Vertretern nun ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von höchstens zwei Jahren. Zudem muss das ZDF die Kosten des Verfahrens tragen.
Für Vosgeraus Verteidiger Carsten Brennecke von der auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei Höcker ist dabei pikant, dass das ZDF vor der Veröffentlichung der Falschbehauptungen keine Nachrecherchen zu dem „CORRECTIV“-Bericht vorgenommen hat.
ZDF: Keine Nachrecherchen aus Zeitgründen
Vor Gericht wandte das ZDF ein, dass im Rahmen der tagesaktuellen Nachrichtenberichterstattung eigene Nachrecherchen aus Zeitgründen in der Regel nicht möglich seien. Zur Vermeidung der rechtlichen Betroffenheit müsse es ausreichen, auf eine Namensnennung der beteiligten Personen und auf andere identifizierende Angaben im Beitrag selbst zu verzichten.
„Andernfalls wäre eine seriöse, die Quellen offenlegende, aktuelle Berichterstattung über Rechercheergebnisse Dritter praktisch nicht möglich“, argumentierte das ZDF vor Gericht.
Das sahen die Richter der Pressekammer anders: Der Einwand verfange nicht, „da die Berichterstattung viele weitere Monate im Internet vorgehalten worden ist“.
Anwalt: Aussage zur Nachrecherche eine „Bankrotterklärung“
Auch Vosgeraus Verteidiger hält den Einwand für haltlos: „Obwohl Dr. Vosgerau seit Monaten identische Falschdarstellungen gerichtlich verbieten ließ, verbreitete das ZDF seinen falschen Bericht online weiter“, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei Höcker.
Den Einwand des ZDF, es habe keine Zeit für Nachrecherchen gehabt, hält Brennecke für eine „Bankrotterklärung“: „Ich empfehle dem ZDF dringend, einen Blick in den Pressekodex zu werfen.“
Darin sei nachzulesen, dass Recherche ein unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt ist. Informationen, die veröffentlicht werden sollen, seien mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.
„Wenn sich das ZDF nicht in der Lage sehe, den Wahrheitsgehalt tagesaktueller Berichte über eine eigene Recherche zu überprüfen, ist dies eine Bankrotterklärung und beschädigt das Ansehen des ohnehin angeschlagenen ÖRR zusätzlich“, so Brennecke.
In seinen Augen wäre es ein Leichtes gewesen, Vosgerau kurzfristig über die auf seiner Website verfügbaren Kontaktdaten anzuhören.
Gericht sieht Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Dass Vosgerau in dem Bericht namentlich nicht erwähnt wurde, ist dabei für das Gericht nicht relevant. Der Antragsteller sei in der Berichterstattung erkennbar gewesen, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Und: Die Berichterstattung verletze Vosgerau in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Daher stehe ihm der „ersichtliche Unterlassungsanspruch gegen den Antragsgegner zu“, urteilte das Hamburger Landgericht am 30. Oktober.
Verteidiger kritisiert ungeprüfte Weiterverbreitung
Für Brennecke ist damit bewiesen, dass das ZDF bei der tagesaktuellen Berichterstattung Meldungen Dritter ungeprüft und ungefiltert weiterverbreitet. Die „heute journal“-Redaktion des ZDF sei „den nebulösen Wertungen des CORRECTIV-Berichts auf den Leim“ gegangen, so Brennecke weiter.
„Damit ist das ZDF nicht allein, denn anderen Presseorganisationen unterliefen im Überbietungswettbewerb um die angsteinflößendste Schlagzeile zum Potsdam-Treffen ähnlich grobe journalistische Fehler, die von diversen Gerichten verboten wurden“, berichtet er.
Ein erheblicher Schaden sei dabei den Teilnehmern des Treffens entstanden, die sich zwar in zahlreichen Verfahren erfolgreich vor Gericht gegen die falschen Darstellungen und Berichterstattungen gewehrt hätten, aber bis heute um ihren Ruf kämpften, so der Kölner Rechtsanwalt.
„Auffällig dabei ist, dass nun schon zum zweiten Mal ein gerichtliches Verbot gegen einen öffentlich-rechtlichen Sender erging. Und dies, nachdem sie nach einem erfolgten Abmahnschreiben weiter ihre Falschaussagen verteidigten“, so Brennecke gegenüber der Epoch Times.
Das ZDF hat den betreffenden Beitrag bereits gelöscht.
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