X verliert vor Berliner Gericht – NGOs erhalten unbeschränkten Zugriff auf öffentliche Daten

Das Berliner Landgericht hat zwei NGOs im Eilverfahren den unbeschränkten Zugang zu öffentlichen Daten auf der Plattform X zugesprochen. Die Kläger feiern das Urteil als Meilenstein für die Forschungsfreiheit, während X eine Bedrohung der Meinungsfreiheit und des Datenschutzes sieht. Die Plattform kündigt an, gegen die Entscheidung vorzugehen.
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Das Landgericht in Berlin.Foto: Odd Andersen/AFP via Getty Images
Von 20. Februar 2025

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die Organisation Democracy Reporting International (DRI) verkünden einen „wichtigen Erfolg“ gegen die Plattform X. Wie es in einer Erklärung heißt, hat das Landgericht Berlin einem Antrag der Vereinigungen im Eilverfahren stattgegeben. X muss diesen demnach nun unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten einräumen.

X muss Daten offenlegen, um Forschung zur „Wahlbeeinflussung“ zu ermöglichen

GFF und DRI planen offenbar ein Projekt, um „zu erforschen, ob es auf der Plattform zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahl kommt“.

Der sogenannte Digital Services Act (DSA) verpflichtet Plattformen dazu, Forschern Zugang zu relevanten Daten für deren Projekte zu gewähren. Seit Dezember 2023 führt die EU-Kommission auch ein Verfahren nach dem DSA gegen X. Dieses hat unter anderem die zögerliche Haltung des Dienstes in dieser Frage zum Gegenstand.

GFF-Juristin Simone Ruf sieht in dem Urteil ein „starkes Zeichen für den Schutz unserer Grundrechte im digitalen Zeitalter“. Die Entscheidung sei ein „ein riesiger Erfolg für die Forschungsfreiheit und unsere Demokratie“.

DRI will Debatten unvoreingenommen untersuchen

Der Zugang zu relevanten Forschungsdaten schiebe „Versuchen, Wahlen zu beeinflussen, einen Riegel vor“, heißt es in der Erklärung weiter. Die Organisationen können nun öffentlich zugängliche Daten wie Reichweite oder Anzahl von Likes und Shares von Beiträgen analysieren. Dies mache es der „Zivilgesellschaft“ und Forschern leichter, potenzielle Wahlbeeinflussungen auf X aufzuspüren. Dies mache den digitalen Raum transparenter.

DRI-Geschäftsführer Michael Meyer-Resende äußerte über die Ratio hinter dem Forschungsprojekt: „Wir untersuchen solche Debatten unvoreingenommen, um Transparenz in das zu bringen, was auf solchen Plattformen geschieht.“

X kündigt Berufung an

X sagt, es werde die Entscheidung anfechten. Der Dienst sieht sich, wie aus einer Mitteilung auf der Plattform hervorgeht, in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren geschädigt. Außerdem bedrohe das Vorhaben der Kläger die Datenschutzrechte und die Meinungsfreiheit der Nutzer.

Zu den Sponsoren des GFF gehören unter anderem die Open Society Foundations des US-Milliardärs George Soros und die Stiftung Luminate des Ebay-Gründers Pierre Omidyar. Letztere hat auch in den Jahren 2018 und 2020 das Recherchenetzwerk „CORRECTIV“ mitfinanziert.

Narrativ der „Wahlbeeinflussung“ nach Brexit und Trump-Wahl

Neben der Problematik einer gebotenen Abwägung zwischen den Grundrechten von Forschungsfreiheit auf der einen und Privatsphäre und Redefreiheit auf der anderen sehen Kritiker noch andere potenzielle Unwägbarkeiten. Das Narrativ, dass Wahlentscheidungen zugunsten von Anti-Establishment-Optionen auf Beeinflussungen aus dem Ausland zurückzuführen sein könnten, entstand im Jahr 2016.

Damals hatten die Bürger Großbritanniens mehrheitlich für den Austritt aus der EU gestimmt. In den USA gewann Donald Trump das erste Mal die Präsidentschaftswahl. Etablierte Politiker und Medien in westlichen Staaten sahen „Fake News“ und „russische Propaganda“ in sozialen Medien hinter diesen ihnen unwillkommenen Resultaten.

Regierungen entfalteten daraufhin massiven Druck auf soziale Netzwerke, sogenannte Faktenchecker mit der Überprüfung von Inhalten zu beauftragen. Wie Meta-Chef Mark Zuckerberg später verriet, hatte die US-Regierung in der Zeit der Corona-Pandemie sogar direkt Einfluss genommen, um unerwünschte Beiträge und Akteure von der Plattform zu entfernen. Zuckerberg hat vor einigen Monaten erklärt, das „Faktenchecker“-Programm in den USA beenden zu wollen. Diese hätten politische Voreingenommenheit gezeigt und das Vertrauen in die freie Kommunikation in seinem Netzwerk beschädigt.

JD Vance fühlt sich an „sowjetisches Vokabular“ erinnert

Im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl in Rumänien hat das Narrativ von der „Wahlmanipulation über soziale Medien“ seine bisher weitreichendste Konsequenz gezeigt. Dort hat das Verfassungsgericht im Dezember 2024 die gesamte erste Runde der Wahl aufgehoben. Zuvor hatte die Regierung ein Dossier von Geheimdiensten präsentiert, das eine mutmaßlich aus dem Ausland gesteuerte Kampagne vor allem über die chinesische Videoplattform TikTok darstellte.

Der US-amerikanische Vizepräsident JD Vance hat bei der Sicherheitskonferenz in München massive Kritik an diesem Vorgehen geübt. Er kritisierte, dass Europas Verwendung von Begriffen wie „Desinformation“ oder „Fehlinformation“ ihn an „sowjetisches Vokabular“ erinnerten. Zudem offenbare das Vorgehen in Rumänien vor allem eigene demokratische Defizite: „Wenn eure Demokratie mit ein paar Hunderttausend Dollar aus dem Ausland gefährdet werden kann, dann war sie von Anfang an nicht sehr stark“, so Trumps Stellvertreter.



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