Obduktionsergebnis zu totem Mädchen: „Ertrinken“ – Eltern in Untersuchungshaft

Eine 15-jährige Schülerin ist tot. Das Mädchen wurde am Rheinufer in Worms gefunden. Die Eltern des Mädchens stehen unter Verdacht.
Titelbild
Polizeiabsperrung. (Symbolbild).Foto: dts und Istockphoto
Von 19. Juni 2024

In Worms ist ein totes Mädchen gefunden worden. Zunächst wurde ein 39-jähriger Afghane aus Pirmasens unter dem Verdacht festgenommen, seine 15-jährige Tochter getötet zu haben.

Wie das Polizeipräsidium Mainz in Rheinland-Pfalz am Dienstag mitteilte, wurde das Mädchen am Montagabend kurz nach 18 Uhr im Wormser Stadtteil Rheindürkheim am Ufer des Rheins tot aufgefunden.

Am selben Vormittag noch hatte die afghanische Mutter der Jugendlichen die Polizeiinspektion in Pirmasens alarmiert und ihren Verdacht geäußert, dass ihre Tochter getötet worden sein könnte. Das mutmaßliche Verbrechen soll sich den Angaben zufolge bereits am Samstagabend am Rheinufer ereignet haben. „Suchmaßnahmen der Kriminalpolizei Mainz führten dann zum Auffinden der Leiche“, erklärte das Polizeipräsidium in einem ersten Statement.

Obduktionsergebnis: „Ertrinken“

Im weiteren Verlauf ergaben die Ermittlungen neue Informationen zur Todesursache. Nach der Obduktion in der Rechtsmedizin erklärten die Behörden, dass als Todesursache – zum jetzigen Zeitpunkt – „Ertrinken“ angenommen werde. Nach wie vor ist unklar, ob der Fundort der Leiche auch der Tatort ist. Hierzu werden weitere Ermittlungen nötig sein. Allerdings lägen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass der Tatort nicht im Bereich des Fundorts liegen könnte.

Die Eltern des toten Mädchens haben sich gegenüber den Ermittlungsbehörden zum Tatvorwurf geäußert. Näheres wird jedoch aufgrund des Ermittlungsstandes aktuell nicht bekannt gegeben. Zu den Tatverdächtigen wurde noch bekannt gegeben, dass beide in Pirmasens gemeldet waren, allerdings an unterschiedlichen Wohnadressen. Zum asylrechtlichen Status der Tatverdächtigen gibt das Polizeipräsidium Mainz bekannt: „Der 39-jährige Beschuldigte ist im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Die 34-jährige Beschuldigte ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis.“

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Mainz laufen unter Führung der Staatsanwaltschaft Mainz weiter auf Hochtouren. Die Kriminalpolizei bittet derzeit um Hinweise. Wer hat sich am Samstagabend, 15. Juni, am Rheinufer in Worms-Rheindürkheim aufgehalten? Mögliche Zeugen oder Hinweisgeber sollen sich mit den Ermittlern unter Telefon 06131 – 65 3633 oder per E-Mail unter [email protected] mit den Sicherheitsbehörden in Verbindung setzen. „Kleinste Beobachtungen und Hinweise können dabei zur Aufklärung der Tat hilfreich sein“, erklären die Kriminalbeamten.

Fahrzeug des Vaters wird untersucht

„Darüber hinaus finden intensive kriminaltechnische Maßnahmen zur Spurensicherung am Fundort der Leiche, in den Wohnungen der Beteiligten sowie dem Fahrzeug des Vaters statt“, erklärte das Polizeipräsidium weiter. Demnach wurde das Auto des Vaters in Primasens, über 100 Kilometer südwestlich des Auffindeorts der Leiche, sichergestellt. Ein Abschleppdienst wurde damit beauftragt, das Fahrzeug zur Untersuchung nach Mainz zu transportieren. Auf Nachfrage der Epoch Times erklärte Rinaldo Roberto, Leiter der Pressestelle der Mainzer Polizei, dass dies eine Standardmaßnahme bei den Ermittlungen sei, unter anderem, wegen der zeitlichen Differenz zwischen der Tat und dem Auffinden der Leiche.

„Ehrenmord“ wegen „Lebenswandel“?

Der sich zunächst gegen den Vater des Mädchens richtende Tatverdacht wurde bald schon auch auf die 34-jährige Mutter ausgeweitet. Beide wurden in Polizeigewahrsam genommen und nach Antrag der Staatsanwaltschaft Mainz und auf Anordnung durch einen Ermittlungsrichter in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft gebracht.

Es besteht der „Verdacht des Totschlags“ gegenüber den Eltern des Mädchens. Die Behörden erklären dazu: „Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten den Entschluss zur Tötung ihrer Tochter gefasst haben, weil sie mit deren Lebenswandel nicht einverstanden waren.“

Sollte sich dieser Verdacht bewahrheiten, würde es sich bei dem Tod des Mädchens um einen sogenannten „Ehrenmord“ handeln.



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