Wirbel um Zutrittsverbot für Kitas – Eltern sauer
Im Zuge der Corona-Krise machten viele Schulen, Kitas und Horte von ihrem Hausrecht Gebrauch und verhängten ein Zutrittsverbot für Eltern, mit der Absicht, Infektionen einzudämmen. Ende November wurde bekannt, dass in zwei Kitas in der Gemeinde Willstädt in Baden-Württemberg Eltern zum 4. Dezember untersagt werden sollte, die Kita beim Bringen und Abholen ihrer Kinder zu betreten – für die Eltern kam diese Ankündigung überraschend. Schnell verbreitete sich Unmut. Eine Gemeindesitzung sollte Klarheit schaffen.
Worum geht es?
Auf Basis des Bundeskinderschutzgesetzes habe die Gemeinde als Träger von Kindertagesstätten ein „Schutzkonzept vor Gewalt zu erstellen, um die Rechte und das Wohl von Kindern dieser Einrichtungen zu gewährleisten“, hieß es auf der Gemeinderatssitzung vom 29. November in Willstätt. Ein solches Konzept bilde auch eine Bedingung für die jeweilige Betriebserlaubnis der Kindertagesstätten. Konkret ging es um die kommunale Kita in Eckartsweier und die evangelische „Kinderarche“ in Legelshurst.
Bei einem der regelmäßigen Treffen mit den Kita-Leitungen zur Überprüfung des Konzeptes sei festgestellt worden, dass die Praxis des Bringens und Abholens der Kinder in den Kitas nicht mehr einheitlich sei. „Manche hatten die Maßnahme aus der Corona-Pandemie beibehalten, dass die Eltern ihre Kinder nur noch bis zur Eingangstür der Kindertagesstätte bringen.“
Diese „Maßnahme“ habe auch „pädagogische Vorteile“, hieß es weiter. Die Erzieher würden entlastet, da jeder Zutritt von externen Personen wegen des Schutzkonzeptes dokumentiert werden müsse. Aus diesem Grund wurde auf dem letzten Treffen beschlossen, „diese Maßnahme im Rahmen des ‚Schutzkonzeptes‘ zu verankern und einheitlich auf alle Kindergärten zum 4. Dezember 2023 auszuweiten“.
Elterninitiative wehrt sich
Üblicherweise werden Eltern mit einem Kita-Konzept vertraut gemacht. Im Fall der beiden Kitas wurden die Eltern jedoch vor vollendete Tatsachen gestellt. In der Gemeindesitzung am 29. November machten die Eltern ihrer Empörung Luft.
Eine Elternvertreterin der Kita Eckartsweier stellte laut „Kehler-Zeitung“ klar, dass nicht erkennbar sei, welches Risiko von Eltern ausgehe, wenn sie die Kita betreten. Außerdem sei Willstätt die einzige Gemeinde im Ortenaukreis, die ein solches Zutrittsverbot verhänge.
Vielmehr sehen die Eltern eine Gefahr für die Kinder durch das Zutrittsverbot. Die Regelung schüre Misstrauen. Wenn Eltern die Kitas nicht mehr betreten könnten, erhöhe sich möglicherweise der Spielraum für pädagogisches Personal als mögliche Täter. Außerdem würden die „Tür-und-Angel-Gespräche“ erschwert, die so wichtig sind, damit Eltern mit den Erziehern ins Gespräch kommen, argumentierten die Eltern.
Darüber hinaus sei gerade der Übergang von zu Hause in die Kita für die Kinder ein bedeutsamer Moment; Eltern bieten den Kindern hier Sicherheit. Es sei auch wichtig, dass die Kinder von ihrer Erzieherin in Empfang genommen werden. All dies könne durch das neue Konzept nicht gewährleistet werden.
Die Elternvertreterin unterstrich, dass die Eltern an der Erstellung eines solchen Schutzkonzeptes beteiligt sein sollten.
Der Bürgermeister Christian Huber deutete an, die Brisanz des geplanten Zutrittsverbots für Eltern in den beiden Kitas unterschätzt zu haben. Die sei lediglich als verwaltungsinterne Angelegenheit betrachtet worden, daher habe er den Gemeinderat nicht informiert.
Nochmalige Prüfung durch Gemeinde im Januar
Wie die Gemeinde Willstätt am 11. Dezember gegenüber Epoch Times mitteilte, wurde „die Frist für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Zugangsbeschränkungen für die Eltern“ in den beiden Kitas bis auf Weiteres verlängert.
Es werde noch einmal eine Prüfung durch die Gemeindeverwaltung vorgenommen, hieß es. Ein erneutes Treffen mit den Kita-Leitungen ist für den 25. Januar 2024 geplant. Dann soll über weitere Schritte und Anpassungen gesprochen werden, die anschließend mit den betroffenen Eltern kommuniziert werden.
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