Wirbel um COVID-Impfung: Bundesverwaltungsgericht vertagt Soldatenprozess
Mit Spannung wurde das Ende des Verhandlungstermins am 29. Mai vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig erwartet, in dem es um die obligatorische COVID-Impfung für Soldatinnen und Soldaten ging. Doch abgeschlossen ist der Prozess nicht – die Anwälte des Soldaten Lars M. verbuchen für sich aber schon jetzt einen Erfolg.
In dem Beschwerdeverfahren wendet sich ein Oberstabsbootsmann mit seinem dreiköpfigen Anwaltsteam gegen eine Entscheidung vom November 2021, wonach die damalige geschäftsführende Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer angeordnet haben soll, dass die COVID-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr aufgenommen wird. Diese Entscheidung sei rechtswidrig, so der Anwalt Sven Lausen gegenüber Epoch Times. Unklar sei bis heute, ob diese Anordnung mündlich oder schriftlich und wem gegenüber erfolgt sei.
Selbst dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber lag eine solche Information nicht vor, wie sich im Laufe des heutigen Gerichtstermins ergab, ergänzte der weitere Anwalt Edgar Siemund. „Dann muss man die grundsätzliche Frage stellen, was überhaupt mit der sogenannten Impfung beabsichtigt war“, sagte der Jurist. Denn zur Zeit der Aufnahme in das Schutzimpfungsschema seien die COVID-Impfstoffe nur vorläufig zugelassen gewesen.
„Man hat dann also, wie der Bundeskanzler gesagt hat, Versuchskaninchen gesucht, die man dann in der Bundeswehr gefunden hat“, so Siemund weiter. „Wenn im weiteren Fortgang dieses Verfahrens festgestellt wird, dass das von Anfang an rechtswidrig war, hat das natürlich Auswirkung auf alle Befehle. Dann waren alle Befehle unrechtmäßig und unverbindlich“, betonte Sven Lausen.
Bundeswehr schafft COVID-Impfpflicht ab
Besonders brisant sei das Verfahren, da die Bundeswehr einen Tag zuvor verlauten ließ, dass die COVID-Impfung für Soldaten zukünftig nicht mehr obligatorisch sein soll, erläuterte Sven Lausen. Schon allein das verbuchten die Juristen für sich als Erfolg, da sie im Rahmen des Prozesses die umfangreiche Daten- und Studienlage offengelegt hatten. Dadurch könnten alle Soldaten, die von einem Dienstausübungsverbot betroffen waren, zurück in ihren Dienst kehren – ohne wehrstrafrechtliche Folgen wegen einer fehlenden COVID-Impfung befürchten zu müssen.
Der bekannte Datenanalyst Tom Lausen, zugleich Bruder des Rechtsanwalts Sven Lausen und begleitender Sachverständiger im Gerichtsprozess, äußerte in einer Verhandlungspause heftige Kritik. Denn sowohl der Richter als auch die Bundeswehr gingen davon aus, dass sich der Rechtsstreit mit der aufgehobenen Impfpflicht erledigt hatte. Der Kläger sei nicht geimpft worden und nun sei die COVID-Impfpflicht aufgehoben. Damit hätte der Kläger erreicht, was er erreichen wolle, hieß es.
Aufgrund der Streichung der COVID-Impfung aus dem Basisimpfschema wäre eine Erledigung des Rechtsstreites durchaus möglich gewesen. Damit wäre aber die Frage nach einer Rechtswidrigkeit nicht geklärt. Auch im Sinne der Kostenentscheidung wäre eine solche Lösung nachteilig für den Soldaten – und geklärt wäre sein Anliegen auch nicht.
Der Soldat argumentierte, dass ihm in der Vergangenheit mit einer unehrenhaften Entlassung gedroht wurde, wenn er sich nicht „spritzen lasse“. Die Bundeswehr drohte ihm zudem mit einer Kürzung des Solds bis hin zum Arrest. Psychologisch sei er in Angst und Schrecken getrieben worden, um sich der COVID-Impfung zu unterziehen, erklärte der Soldat.
Seine Anwälte ließen verlauten, dass sich daraus möglicherweise Schadensersatzansprüche ergeben könnten. Sie hielten an ihrem Feststellungsinteresse fest. Denn aufgrund seiner „Dienstverweigerung“ – die lediglich auf die fehlende COVID-Impfung zurückzuführen ist – habe der bis dato seit Jahrzehnten dienende unbescholtene Soldat psychischen Schaden erlitten und das Vertrauen in seinen Dienstherren völlig verloren. Ein Jahr am Stück sei der Soldat krank gewesen, was einen tiefen Einschnitt in sein Leben bedeutete.
Daten werfen Fragen auf
Seit Jahren übt Tom Lausen heftige Kritik an einer COVID-Impfpflicht. Die von ihm ausgewerteten Daten lassen keinen Schluss zu, dass die COVID-Impfungen einen positiven Nutzen mit sich brachten. Laut Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums hätten Zehntausende Menschen direkt nach der Impfung COVID bekommen.
Aus den Daten der Bundeswehr gehe hervor, dass rund 100 Prozent der Soldaten eine Booster-Impfung erhalten hatten, so der Analyst weiter. Die Hälfte der Soldaten sei danach an COVID erkrankt. Das bedeute „einen Ausfall in gigantischer Höhe, in der Spitze bis 8.000 Soldaten pro Tag“, so Tom Lausen gegenüber Epoch Times.
Seit der Duldungspflicht seien 103.000 Soldaten von 183.000 positiv getestet worden und damit aus dem Dienst gefallen. Damit sei das Gegenteil eingetreten von dem, was man sich durch die Spritze erhofft habe. Bei einer solch hohen Ausfallquote könne man wohl nicht von einem Infektionsschutz sprechen, betonte Tom Lausen.
Duldungspflicht im Juli 2022 bestätigt
Im Juli 2022 hatte sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in seinem Beschluss für den Bestand der COVID-Impfung als Basisimpfung für Soldatinnen und Soldaten ausgesprochen – unter Protest der Anwälte der beiden Offiziere.
Der damals federführende Rechtsanwalt Wilfried Schmitz bezeichnete die aufgeführten juristischen Argumente in den Entscheidungsgründen als eine Beleidigung für den gesunden Menschenverstand, die das „Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit und Integrität der Justiz zutiefst erschüttern und beschädigen“ müssten. Schmitz zeigt sich davon überzeugt, dass die Soldaten mit ihrem Anwaltsteam „bei diesen Richtern offensichtlich zu keiner Zeit eine Chance auf ein faires Verfahren hatten“.
Mit dem Beschluss erteilte das Gericht dem Verteidigungsministerium gleichzeitig die „Hausaufgabe“, die Wirksamkeit von weiteren COVID-Auffrischungsimpfungen in Bezug auf den Schutz vor Übertragung, Ansteckung und schweren Verläufen zu beobachten. Bei veränderter Sachlage sollte das Ministerium die Impfpflicht prüfen.
Der Datenanalyst Tom Lausen geht davon aus, dass das Ministerium seine Hausaufgaben nicht gemacht habe, wie er am 29. Mai gegenüber Epoch Times erläuterte. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei bereits Ende 2022 aufgehoben worden. Erst jetzt, knapp eineinhalb Jahre später, ziehe die Bundeswehr nach. Gleichzeitig verwies er darauf, dass in Schweden bereits am 1. April 2022 per Gesetz beschlossen wurde, dass COVID-19 keine gefährliche Krankheit mehr ist. „Das sollte vielleicht auch bei der Bundeswehr ankommen“, so Tom Lausen.
Aber immerhin sei das Bundesverteidigungsministerium jetzt durch das Gericht angewiesen worden, ungeschwärzte Evaluationsberichte zu übersenden. „Es ist durchaus denkbar, dass da sehr wichtige und brisante Sachen drinstehen“, so Tom Lausen. Vielleicht hätte die Duldungspflicht der COVID-Impfung schon viel, viel, viel früher aufgehoben werden müssen.
Entscheidung steht noch aus
Wann es zu einer Entscheidung in dem vorliegenden Verfahren kommt, ist noch ungewiss. Wie der Gerichtssprecher Dr. Kolja Naumann gegenüber Epoch Times erklärte, hat der Senat zunächst zwei Fristen gesetzt. Bis Ende Juni sollen weitere Schriftsätze von den Parteien eingereicht werden, einen weiteren Monat verbleibt den Parteien jeweils, um auf die gegenseitigen Schriftsätze Stellung zu nehmen. „Danach wird der Senat entscheiden, ob noch eine mündliche Verhandlung erforderlich ist oder er ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann“, so Naumann.
Wie die Bundeswehr das Ergebnis des Gerichtstermins einordnet, wollten die Vertreter gegenüber der Epoch Times vor Ort nicht mitteilen und verwiesen an die Pressesprecherin des Bundesverteidigungsministeriums. Diese teilte per Mail am 30. Mai mit: „Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis, dass wir laufende Verfahren nicht kommentieren.“
Am 28. Mai hatte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) entschieden, dass die COVID-Impfung nicht mehr obligatorisch für Soldaten gilt, sondern „nachdrücklich empfohlen“ wird. Die Umsetzung der Entscheidung wird laut Ministerium noch einige Wochen andauern.
Allerdings, ein Wermutstropfen bleibt: „Wer beispielsweise in der NATO Response Force seinen Dienst verrichten möchte oder soll, der unterliegt weiterhin einer Duldungspflicht, sprich Impfpflicht“, so der Anwalt Sven Lausen, der von einer Zweischneidigkeit sprach, die dazu führe, „dass der Soldat selbst dann, wenn man hier die Dienstvorschrift aufhebt, immer noch in der Falle sitzt und sich auf andere Weise verteidigen muss“. Insoweit sei die ganze Dienstvorschrift zu den COVID-Impfungen ein unglaubliches Chaos.
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