Wirbel um Containerdorf Upahl geht weiter: Gericht weist Klage zurück
Lange hat sich das kleine Dörfchen Upahl in Mecklenburg-Vorpommern dagegen gewehrt, dass dort zukünftig Asylbewerber unterkommen. Zwar wurde ihre anfängliche Anzahl von 400 auf 250 heruntergesetzt, für die 500 Einwohner trotzdem noch zu viele. Am 23. Februar mussten die Gemeinde nun eine weitere herbe Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht Schwerin lehnte ihre Klage ab.
Sondervorschrift sorgt für Streit
In dem Verfahren ging es um eine Entscheidung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, das auf Antrag der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg eine Sondervorschrift im Baugesetzbuch genutzt hatte. Unter Bezug auf § 246 Absatz 14 BauGB, der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 Abweichungen ermöglicht, hatte das Innenministerium mit einer sogenannten „Abweichungsentscheidung“ den Weg für eine Ausnahme von einer von der Gemeinde erlassenen Veränderungssperre freigemacht.
Auf der Grundlage dieser Entscheidung erteilte die Baubehörde die von dem Landkreis beantragte Baugenehmigung. Dagegen klagte die Gemeinde Upahl.
Die Richter der 2. Kammer des Gerichts erachteten die Klage jedoch als unzulässig. Die Entscheidung des Innenministeriums sei eine innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens ergangene behördliche Verfahrenshandlung, die nach der Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbstständig anfechtbar sei.
Das Gericht verwies die Gemeinde auf die Rechtsbehelfe gegen die Baugenehmigung. Mit anderen Worten: Zunächst ist das derzeit bei der Baubehörde laufende Widerspruchsverfahren gegen die Baugenehmigung sowie ein möglicherweise folgendes Klageverfahren abzuwarten. Im Rahmen dieses Rechtsbehelfsverfahrens sei dann auch die Abweichungsentscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Rechtsvertreter will Berufung prüfen lassen
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern stellen.
Wie der Rechtsvertreter der Gemeinde, Philipp Groteloh, nach der Urteilsverkündung gegenüber dpa erklärte, wolle er seiner Mandantschaft einen solchen Zulassungsantrag empfehlen.
Falls der Landkreis den Widerspruch gegen die Baugenehmigung ablehnt, soll auch dagegen juristisch vorgegangen werden.
Migranten bleiben unter sich
Die von den Bewohnern anfangs befürchteten Auseinandersetzungen mit den Migranten, die seit Oktober bereits in dem umstrittenen Containerdorf untergekommen sind, blieben bislang aus.
Wie „Welt“ berichtete, bleiben die Neubewohner im Containerdorf unter sich. Noch bis Oktober 2024 läuft der Vertrag zu der Flüchtlingsunterkunft, danach sollen die Container zurückgebaut werden. Ob dies wirklich der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Nach Äußerung eines Kreissprechers gebe es bisher zumindest keine Entscheidung bezüglich einer weiteren Nutzungsdauer.
Laut „Wismar TV“ kommen die derzeitigen Bewohner des Containerdorfs überwiegend aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Andere Nationalitäten seien in einem vergleichsweise geringen Umfang vertreten.
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