Weil er eine Impfung verweigerte: Oldenburger Soldat sitzt im Gefängnis

Mit dem Stabsunteroffizier Dimitri Heidel sitzt seit Sonntagvormittag ein weiterer Bundeswehrsoldat im Gefängnis, weil er sich keine Impfspritze verabreichen lassen wollte. Sein Nein zur Unterschrift auf einem Merkblatt soll den Ausschlag gegeben haben.
Titelbild
Das Symbolbild zeigt einen Bundeswehrarzt bei der Verabreichung einer Impfspritze.Foto: PIZ PRT Feyzabad/Bundeswehr/dpa
Von 21. Oktober 2024

Am Sonntagmorgen, 20. Oktober 2024, ist offenbar ein weiterer Bundeswehrsoldat inhaftiert worden, weil er einen Befehl zur Impfung verweigert hatte. Der Stabsunteroffizier Dimitri Heidel sitzt nach Angaben des Telegram-Kanals „Soldaten für das Grundgesetz“ seitdem in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg in der Cloppenburger Straße ein.

Nach Angaben seiner Frau Olga hatte er in den vergangenen zwölf Jahren bei der Bundeswehr gedient. Sie selbst dürfe nicht mit ihm telefonieren. Sie halte die ganze Angelegenheit für „nicht gerecht“ und eine „Schweinerei“, erklärte Olga Heidel im Gespräch mit Jan Reiners, einem Aktivisten der Gruppe Soldaten für das Grundgesetz: Ihr Mann müsse sich nun unter Schwerverbrechern, Vergewaltigern und Mördern aufhalten. Wie Reiners berichtet, soll der zweifache Familienvater wohl „ungefähr bis zum 8. November“ einsitzen.

Jan Reiners vom Telegram-Kanal „Soldaten für das Grundgesetz“ und Olga Heidel, die Ehefrau des am 20. Oktober 2024 inhaftierten Stabsunteroffiziers Dimitri Heidel vor der JVA Oldenburg. Foto: Bildschirmfoto/Telegram/Soldaten für das Grundgesetz

Jan Reiners vom Telegram-Kanal „Soldaten für das Grundgesetz“ und Olga Heidel, die Ehefrau des am 20. Oktober 2024 inhaftierten Stabsunteroffiziers Dimitri Heidel, vor der JVA Oldenburg. Foto: Bildschirmfoto/Telegram/Soldaten für das Grundgesetz

Reiners selbst war nach zwölf Jahren und zwei Monaten als Zeitsoldat im Sanitätsdienst am 3. März 2023 „unehrenhaft“ entlassen worden, weil er sich nicht gegen COVID-19 hatte impfen lassen.

Soldat verweigerte schriftliches Einverständnis

Den Hintergrund um den aktuellen Fall Heidel schilderte Reiners auf Telegram wie folgt: Der Stabsunteroffizier habe zunächst die COVID-19-Impfung unter Verweis auf „sehr persönliche Gründe“ verweigert. Daraufhin habe man Heidel befohlen, sich die Grippeimpfung verpassen zu lassen. Dem habe Heidel zunächst mündlich zugestimmt.

Bei der Lektüre des ihm überreichten Informationsblatts über mögliche Impfnebenwirkungen habe er jedoch bemerkt, dass sich der Text gar nicht mit der Grippeimpfung, sondern mit der Anti-Corona-Impfung befasst habe.

Heidel habe daraufhin mündlich erklärt, das Vertrauen verloren zu haben. Deshalb habe er sowohl die Unterschrift als auch die eigentliche Impfung abgelehnt. In Ermangelung von Heidels schriftlichem Einverständnis hätten die Ärzte dann von der Verabreichung einer Spritze abgesehen.

Urteil ist rechtskräftig

Im folgenden Rechtsstreit habe eine Richterin vor dem Landesgericht Aurich den Stabsunteroffizier schließlich der Befehlsverweigerung schuldig gesprochen, weil dieser das Merkblatt nicht unterschrieben habe, erklärte Reiners.

Eine Sprecherin des Landgerichts Aurich bestätigte gegenüber Epoch Times schriftlich, dass die 1. Kleine Strafkammer ihres Gerichts unter dem Vorsitz der Richterin Bröker die Berufung Heidels gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Wittmund vom 7. Juli 2022 am 6. März 2023 verworfen habe (Az.: 12 Ns 410 Js 3791/22 (107/22)). Die Revision sei am 22. Januar 2024 vom Oberlandesgericht Oldenburg verworfen worden. „Das Urteil ist daher rechtskräftig“, so die Sprecherin des Landgerichts Aurich.

Heidels Rechtsanwalt Sven Lausen scheint hinter der ganzen Angelegenheit Methode zu vermuten. Sein Bruder Tom Lausen zitiert ihn auf seinem Telegram-Account mit den Worten:

Die Impfpflichtbefehle wurden lediglich erteilt, um künstlich eine Strafbarkeit zu schaffen. Ein rechtlicher Grund dafür existierte nie.“

Duldungspflicht für COVID-19 Ende Mai gekippt

Die Duldungspflicht für Soldaten gegenüber einer COVID-19-Impfung war im Mai 2024 durch das Bundesverteidigungsministerium aufgehoben worden. Die Pflicht war am 29. November 2021 von der damaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) angeordnet worden. Zum Grippeschutz existiert nach Angaben von Tom Lausen für unter 60-jährige Menschen „nicht einmal eine Impfempfehlung“ der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Allerdings gehört eine Influenza-Schutzimpfung zum Basisimpfschema der Bundeswehr. Aktuell sind demnach zehn Impfungen für alle Streitkräfte verpflichtend. Die Duldungspflicht für bestimmte Impfstoffe ist in Paragraf 17a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes (SG) geregelt.

Wie das Verteidigungsministerium Ende August auf Anfrage der Epoch Times mitgeteilt hatte, waren bis Anfang August des laufenden Jahres 72 Soldaten im Kontext der Duldung der COVID-19-Impfung entlassen worden. Mit Stand 2. August 2024 sei „in 14 Fällen ein Impfschaden als Folge einer COVID-Impfung als Wehrdienstbeschädigung anerkannt“ worden.

Oberfeldwebel Bittner bereits seit Mitte September in Haft

Heidel ist nicht der einzige Bundeswehrsoldat, der im Zusammenhang mit einer Impfung eingesperrt wurde. Der Ingolstädter Oberfeldwebel Alexander Bittner (41) hatte sich geweigert, eine gerichtlich verhängte 2.500-Euro-Strafzahlung wegen Verweigerung der COVID-Impfung zu bezahlen.

Er wurde am 16. September 2024 festgenommen und sitzt seitdem in der Justizvollzugsanstalt Aichach in Bayern eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ab. Seine Ehefrau hatte zudem öffentlich erklärt, dass ihre Hausbank DKB sämtliche Konten der Familie Bittner ohne Angabe von Gründen gekündigt habe.

Lauterbach bestreitet Kenntnis von Gefangenschaft von Soldaten wegen Nein zur Impfung

Die AfD-Gesundheitspolitikerin Christina Baum hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) erst in der vergangenen Woche im Bundestag mit dem Schicksal von Soldaten wie Bittner konfrontiert. Als Baum ihn fragte, ob Lauterbach sich dafür einsetzen werde, dass wegen der COVID-19-Impfduldungspflicht inhaftierte Soldaten auf freien Fuß gesetzt werden sollten, antwortete der Sozialdemokrat:

Ich will nur so viel antworten, mir wäre es neu, dass tatsächlich ein Soldat derzeit im Gefängnis sitzt, weil er sich nicht hat impfen lassen. Das bestreite ich hier und das wirkt nicht wirklich plausibel.“

Auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lehnt eine Begnadigung Bittners bislang ab, obwohl er sich erst Mitte September persönlich dafür starkgemacht hatte, alle offenen Corona-Bußgeldverfahren einzustellen. Von einem Erfolg des entsprechenden Gnadengesuchs der AfD-Bundestagsfraktion zugunsten Bittners vom 2. Oktober kann bis jetzt jedenfalls nicht die Rede sein.

Nach Informationen des „Bayerischen Rundfunks“ gab es mit Stand Anfang Juli 2024 in Bayern noch 17.603 „offene Ordnungswidrigkeitsverfahren, die Verstöße gegen die Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen zum Gegenstand haben“. Söder gehörte während der Corona-Jahre 2020 bis 2023 zu den größten politischen Verfechtern einer strengen Maßnahmenpolitik.

Freispruch in ähnlich gelagertem Fall

Nach Informationen des „Nordkuriers“ hatte das Landgericht Potsdam im Juni einen 58-jährigen Brandenburger Bundeswehrsoldaten in zweiter Instanz freigesprochen, nachdem dieser seine Unterschrift nicht unter eine Einverständniserklärung zur COVID-19-Impfung hatte setzen wollen. In erster Instanz sei der inzwischen pensionierte Soldat noch zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der Mann war laut „Nordkurier“ im Januar 2022 zwar zu seinem Impftermin erschienen und habe dort auch zugestimmt, die Impfung dulden zu wollen, seine Unterschrift habe er aber nicht unter das Einwilligungspapier setzen wollen. Der Bundeswehrarzt habe die Spritze daraufhin nicht verabreicht.



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