Warum eine Patientenverfügung wichtig ist

Wohl kaum jemand denkt gern darüber nach, was ist, falls er einmal in eine medizinische Notfallsituation geraten sollte, in der er nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu kommunizieren oder selbst Entscheidungen zu treffen. Egal in welchem Alter – ob bei Siechtum in hohen Jahren oder durch eine Krankheit, im Koma oder nach einem Unfall: Mit einer Patientenverfügung kann jeder vorsorgen. Eine Handlungsanleitung.
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Die Patientenverfügung ist ein rechtliches Instrument, das es ermöglicht, den eigenen Willen für Gesundheitsnotfälle im Voraus festzulegen.Foto: iStock Azamat Imanaliev
Von 25. Oktober 2024

Selbst­bestimmt leben, und zwar bis zum Schluss. Das ist die Idee hinter der Patienten­verfügung. Rund 90 Prozent der Erwachsenen in Deutsch­land haben davon gehört, längst nicht jeder hat sie.

Dabei kann eine Patienten­verfügung für Angehörige, aber auch Ärzte entlastend sein. Wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann, etwa bei medizinischen Notfällen oder auch bei Entscheidungs­unfähigkeit in der letzten Lebens­phase, ist eine solche Erklärung sinnvoll. Sind in einer aussichts­losen Krank­heits­situation lebens­erhaltende Maßnahmen wie Wiederbe­lebung, künst­liche Beatmung oder künst­liche Ernährung gewünscht? Oder soll es im natürlichen Verlauf dem Ende entgegengehen?

Vorsorge treffen, auch für die Verwandten

In Deutschland können solche Fälle vorsorglich geregelt werden. Während eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung einer anderen Person die Rechte für persönliche Angelegenheiten, wie Finanzen oder Verträge, überträgt, regelt eine Patientenverfügung medizinische Entscheidungen in Notsituationen, und zwar genauso wie vom Betroffenen gewünscht.

Nicht einmal die Hälfte aller Deutschen hat diesbezüglich vorgesorgt. Nur 43 Prozent haben in Deutschland laut einer Befragung des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e. V. (DHPV) eine Patientenverfügung.

Alles geregelt für den Ernstfall

In einer Studie mit rund 1.000 Personen, auf die sich das Robert Koch-Institut (RKI) bezieht, gaben die Studienteilnehmer als Gründe für das Erstellen einer Patientenverfügung an, unter anderem Angst davor zu haben, von der Entscheidung anderer Personen abhängig zu sein, keine Selbstbestimmung mehr zu haben oder sich gegen eine Überbehandlung auszusprechen. Also dagegen, eine überflüssige medizinische Behandlungsmaßnahme zu bekommen, durch die keine dauerhafte Verbesserung der Lebenserwartung oder der Lebensqualität erreicht wird. So etwas kann vorkommen, wenn etwa der behandelnde Arzt ökonomische Aspekte über das Wohl des Patienten stellen sollte und eine Nutzenbewertung der Therapiemaßnahme im Hinblick auf die Lebensqualität oder Sicherheit des Patienten außen vor lässt.

Keine Experimente! Selbstbestimmtheit rechtlich festlegen

Wer dies von vornherein ausschließen will, kann in einem einfachen Schriftstück Maßnahmen bestimmen. Verbindlich festgelegt werden kann, ob man bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe wünscht oder eben ablehnt: künstliche Ernährung, die Art der Schmerzmedikation oder auch, zu welchem Zeitpunkt Geräte abgeschaltet werden sollen oder wie man einer Organspende gegenübersteht. Zum Thema Organspende finden Sie hier einen umfangreichen Epoch-Times-Ratgeber mit den wichtigsten Hintergrundinfos.

Entscheidungs- und Formulierungshilfe: Vorlage mit Textbausteinen

Für das Anlegen einer Patientenverfügung gibt es beim Bundesjustizministerium eine Vorlage mit Textbausteinen, die Formulierungshilfe geben können. Hier exemplarisch der Passus für „Lebenserhaltende Maßnahmen“:

• „dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich am Leben zu erhalten“

oder

• „dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen“.

Wer eine solche Vorlage nicht nutzen will, kann eine Verfügung auch in anderweitiger schriftlicher Form verfassen. Hierbei sollten die Situationen ziemlich genau beschrieben werden, die die Verfügung abdecken soll. Wünsche zu Wiederbelebungsmaßnahmen, künstlicher Ernährung oder Beatmung, Schmerztherapie oder Organspenden sollten erwähnt werden.

Zentrale Speicherung oder Hinterlegung bei Verwandten oder beim Arzt

Die Patientenverfügung sollte an einem zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Die nächsten Angehörigen sollten darüber Bescheid wissen, ebenso der behandelnde Arzt. Bei Änderungen sollte die Verfügung regelmäßig dem aktuellen Willen angepasst werden. Es wird empfohlen, die Unterschrift regelmäßig, alle zwei bis fünf Jahre, zu aktualisieren.

Die Möglichkeit existiert, die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister online zu hinterlegen, damit sie im Notfall schnell verfügbar ist.

Es ist auch ratsam, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Damit kann sichergestellt werden, dass eine vertraute Person im Ernstfall die Durchsetzung der eigenen Wünsche überwacht.



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