Vom Mann zur Frau oder andersherum: Das neue Selbstbestimmungsgesetz – worum es geht
Bei den momentanen Mehrheitsverhältnissen würde es an ein Wunder grenzen, wenn das neue Selbstbestimmungsgesetz bei der Abstimmung im Bundestag durchfiele.
Dieses Gesetz soll es erleichtern, den Geschlechtseintrag zu ändern, also zum Beispiel künftig offiziell als Frau zu gelten, obwohl die Person ein biologischer Mann ist.
Was gilt bislang?
Auch heute schon ist es möglich, die Geschlechtszugehörigkeit und den Vornamen beim Amtsgericht zu ändern. Dazu benötigt man zwei Gutachter, die bestätigen, dass sich die Person seit mindestens drei Jahren nicht mehr ihrem biologischen Geschlecht zugehörig fühlt. Der Richter entscheidet dann auf Grundlage der Gutachten und einem persönlichen Gespräch, ob die Geschlechtsänderung zulässig ist.
Nur weniger als ein Prozent der Gutachten fällt negativ aus, mehr als 95 Prozent der Anträge werden von den Richtern genehmigt (vgl. Regenbogenportal des Familienministeriums). Selbst für Jugendliche gibt es keine Altersgrenze, sofern die Eltern zustimmen. Ansonsten entscheidet das Familiengericht.
Nach der derzeitigen Regelung kann also faktisch jeder Mensch schon heute seinen Geschlechtseintrag auf dem Amt ändern lassen.
Was ist neu?
Erstens braucht man keinerlei Gutachten mehr, keinen Richterentscheid und die Wartezeit wird auf drei Monate verkürzt. Jeder Mensch hat das verbriefte Recht, auf der Gemeinde einmal pro Jahr seinen Geschlechtseintrag zu ändern. Das gilt für jedermann. Bislang mussten Transmenschen einen ernsthaften Wunsch zur Geschlechtsumwandlung glaubhaft machen, zum Beispiel durch die Einnahme von Hormonen, durch Operationen oder doch wenigstens durch ein öffentliches Leben im anderen Geschlecht. Das entfällt in Zukunft.
Um ein drastisches Beispiel zu wählen: Auch Sexualstraftäter mit Dreitagebart und voll intakten Geschlechtsorganen können sich als Frauen registrieren lassen. Sie haben dann das Recht, Frauenduschen und Frauentoiletten zu benutzen.
Zweitens gibt es eine Änderung für Jugendliche. Es wird Kindern ab vierzehn Jahren leichter gemacht, ihren Geschlechtseintrag gegen den Willen der Eltern zu ändern. Bislang galt die Regelung, dass bei Uneinigkeit das Familiengericht entscheidet. Jetzt heißt es: „Stimmt der gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung.“ Nirgendwo sonst im Familienrecht findet sich eine solch eindeutige Formulierung. Das Gericht muss triftige Gründe anführen, wenn es die Zustimmung verweigert.
Welche Punkte sind strittig?
Sport: Immer häufiger treten biologische Männer bei sportlichen Wettkämpfen als Frauen an. Waren sie als Männer noch mäßig erfolgreich auf Platz 500 gelistet, so gewinnen sie in der Kategorie der Frauen mit Leichtigkeit Medaillen. Nach dem Gesetzentwurf „kann“ ein Bundesland zwar sportliche Leistungen anders als im Geschlechtseintrag regeln, muss es aber nicht. Und inwieweit solch eine Regelung dann gegen das Gleichheitsgebot verstößt, ist strittig.
Geschützte Frauenräume: Duschen, Toiletten, Umkleiden – überall dort, wo Frauen sich ausziehen, gilt die Geschlechtertrennung. Männer haben keinen Zugang. Mit dem neuen Gesetz können Männer diese Einrichtungen benutzen – solange sie offiziell als Frauen gelten. Wer aber soll unter der Dusche überprüfen, ob der Mensch mit Penis seinen Geschlechtseintrag gewechselt hat? Zumal das Gesetz auch Bußgeldvorschriften für diejenigen vorsieht, die das offizielle Geschlecht nicht anerkennen. Welcher Bademeister würde sich hier trauen, tätig zu werden und den Nackten nach seinem Personalausweis zu fragen?
Kinder und Jugendliche: Es gibt eine Explosion bei der Zahl von Transkindern, achtzig Prozent davon sind Mädchen. Regelmäßig sind diese Kinder massiv in Trans-Internetforen unterwegs, die sie in ihrem Wunsch, das Geschlecht zu wechseln, bestärken. Eltern, die zu einem abwartenden und vorsichtigen Vorgehen raten, werden dort als transphob angegriffen und als Feinde des Kindes gezeichnet.
Mit dem neuen Gesetz wird Kindern noch mehr Raum gegeben, sich mitten in der Pubertät gegen ihre Eltern zu stellen und Tatsachen zu schaffen, die sie dann möglicherweise für den Rest ihres Lebens bereuen müssen. Denn mit der Einnahme von Pubertätsblockern und später Gegenhormonen wird das Kind sterilisiert.
Ohne reifliche Überlegung
Für transsexuelle Menschen, die schon „im anderen Geschlecht leben“ wird sich durch dieses Gesetz wenig ändern; biologische Männer dürfen heute schon in vielen Sportverbänden in Frauenkategorien starten und Frauenduschen benutzen. Die große Änderung für Erwachsene ist, dass jedermann das Recht erhält, dies zu tun, ohne die Ernsthaftigkeit glaubhaft machen zu müssen.
Die massivste Auswirkung aber dürfte das Gesetz auf pubertierende Kinder haben. Sie dürfen zwar noch keinen Alkohol oder Zigaretten kaufen, werden aber für reif genug befunden, gegen den Willen ihrer Eltern das eingetragene Geschlecht zu ändern.
Das Gesetz soll in den nächsten drei Monaten endgültig verabschiedet werden.
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