4 Milliarden Euro für mehr Kitaqualität: Bundestag schärft Gesetz nach
Lange Wartelisten, Fachkräftemangel, krankheitsbedingte Schließzeiten. Es gibt viele Gründe, warum Eltern trotz eines Anspruchs auf einen Kitaplatz immer wieder vor der Frage stehen, wie sie die Betreuung ihres Nachwuchses absichern, und das trotz eines hohen Engagements der Erzieherinnen und Erzieher, die sich laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck „wirklich zwei Beine ausreißen“. Das soll sich nun ändern.
„In den nächsten zwei Jahren gibt es vier Milliarden, die für die frühkindliche Bildung zur Verfügung stehen“, erklärte der Minister in seiner am 11. Oktober veröffentlichten Videobotschaft auf X.
Da das Geld „im Moment nicht auf den Bäumen“ wachse, wie Habeck betont, wird die Bereitstellung der finanziellen Mittel aus einer Umverteilung der Umsatzsteuer in den Jahren 2025 und 2026 zugunsten der Länder und zulasten des Bundes erfolgen. Das wurde in den späten Abendstunden des 10. Oktober vom Bundestag beschlossen. Neu ist dieser Ansatz jedoch nicht.
Bundesminister #Habeck zum neuen #KiTaQualitätsgesetz. @lisapaus @BMFSFJ pic.twitter.com/hkdm1sscfv
— Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (@BMWK) October 11, 2024
Evaluation zeigt Grenzen auf
Bereits 2019 ist das Gesetz zur „Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“, in Kraft getreten. Dafür wurden zur Unterstützung der Länder vom Bund bis 2022 Gelder von rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die Ziele umfassten zehn Handlungsfelder, darunter Personalschlüssel, Fachkräftegewinnung, räumliche Gestaltung, Sprachförderung sowie eine mögliche finanzielle Entlastung der Eltern. Jedes Land konnte je nach Entwicklungsbedarf seine Schwerpunkte wählen.
Im Rahmen der 2021 und 2023 durchgeführten Evaluierungen zeigten sich regionale Unterschiede. Bei der Evaluation wurden auch gegenläufige Entwicklungen deutlich:
„Zum einen verbesserte sich der Personalschlüssel kontinuierlich über die Zeit zwischen 2018 und 2022 in geringem Umfang, zum anderen nahm die Zufriedenheit der pädagogischen Fachkräfte mit der personellen Ausstattung von 2020 zu 2022 hingegen ab“, heißt es in dem zweiten Evaluationsbericht aus dem Jahr 2023.
Als Hauptursache sei von allen Befragten der Fachkräftemangel sowie ein durch die Corona-Pandemie bedingter erhöhter Krankheitsstand angegeben worden. Positive Entwicklungen zeigten sich hingegen beispielsweise in Einrichtungen mit heil- oder sonderpädagogischen Kräften, in denen zusätzliche Stellen geschaffen wurden.
Ziele der Gesetzesänderung
Um die Personalsituation in Kitas weiter zu verbessern, sollen die Länder im Rahmen des verabschiedeten dritten „Kita-Qualitätsgesetzes“ ab 1. Januar 2025 weiter unterstützt werden. Ziel sind erneut ein besserer Betreuungsschlüssel, die Gewinnung neuer Fachkräfte sowie auch die Stärkung der Kitaleitungen. Denn eine ausreichende Anzahl qualifizierter Fachkräfte bilde die Basis für Qualitätsverbesserungen.
Ab 2026 keine Bundesmittel für kostenlose Kitas
Bundesmittel, die zur Beitragsentlastung der Eltern seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern eingesetzt wurden, sollen nur noch bis Ende 2025 Bestand haben.
Den Ländern steht es ab diesem Zeitpunkt jedoch frei, die Maßnahmen außerhalb des Kita-Qualitätsgesetzes in eigener Verantwortung fortzuführen. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits signalisiert, dass das Land die Förderung aus eigenen Mitteln stemmen will.
Weitere 2,4 Milliarden Euro gefordert
Was am Ende beim Kind ankommt, bleibt abzuwarten. Kritikern geht der Ansatz zur Verbesserung der Kitaqualität nicht weit genug, wie eine am 23. September erfolgte Anhörung im Familienausschuss des Bundestages zeigte. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken hält mindestens eine Inflationsanpassung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zusätzlich für erforderlich, „um das ursprüngliche Niveau der Förderung zu erhalten“.
Für Kathrin Bock-Famulla von der Bertelsmann-Stiftung ist die Fortsetzung der Bundesförderung für zwei Jahre „besser als nichts“. Es sei aber zu wenig, „um nicht zu sagen inakzeptabel“. Sie kritisierte „eine hohe Unverbindlichkeit der Maßnahmen mangels bundeseinheitlicher Standards“.
Durch den quantitativen und qualitativen Kitaausbau seien auch die Kosten in den vergangenen Jahren enorm angestiegen, äußerte Ursula Krickl vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Diese hätten 2009 noch bei 15,5 Milliarden Euro gelegen. 2023 seien es bereits über 43 Milliarden Euro gewesen. Voraussetzung des Ausbaus sei immer gewesen, dass sich der Bund „dauerhaft und angemessen“ an der Kitafinanzierung beteiligt, so Krickl weiter. Bei einer nur zweijährigen Beteiligung fehle es Kommunen und Trägern an Planungssicherheit.
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