Viele Bankkunden verzichten auf Erstattung von Kontogebühren
Viele Bankkunden haben nach dem Kontogebühren-Urteil des Bundesgerichtshofs vor drei Jahren einer Umfrage zufolge bislang kein Geld zurückgefordert. Lediglich 110 von insgesamt 1025 Befragten gaben bei einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Innofact im März an, bei ihrem Kreditinstitut eine Erstattung von Gebühren verlangt zu haben. Nach Einschätzung der Vergleichsplattform Verivox dürften aber wesentlich mehr Bankkundinnen und -kunden einen Anspruch darauf haben.
Allein zwischen Anfang 2018 und Juni 2021 sei das Girokonto von mindestens 40 Prozent der Kunden teurer geworden, sagte Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. „Uns ist keine einzige Bank bekannt, die für Gebührenerhöhungen schon vor dem Karlsruher Richterspruch die Zustimmung der Kunden eingeholt hat.“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen. Bankkunden können Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.
Manchen Bankkunden ist Aufwand zu groß – Sorge vor Kontokündigungen
Nach der Umfrage im Auftrag von Verivox kennen mehr als vier von zehn (43 Prozent) Bankkundinnen und -kunden das Urteil nicht. Sie wussten also gar nicht, dass sie möglicherweise Anspruch auf Gebührenerstattung haben. Unter den übrigen im März Befragten verzichteten 81 Prozent darauf. Dabei gaben gut 35 Prozent an, sie hätten keinen Anspruch, weil es in den Jahren zuvor keine Gebührenerhöhung gegeben habe.
Einem weiteren Viertel war demnach der Aufwand zu groß. 19 Prozent gaben an, die Rückforderung hätte sich nicht gelohnt, weil es nicht um hohe Beträge ging. 16 Prozent waren unsicher, ob das Urteil auch für sie persönlich gelten würde. Weitere Gründe waren die Scheu vor einer juristischen Auseinandersetzung (9 Prozent), der Unwille, die Geschäftsbeziehung zur Bank zu belasten (7 Prozent) sowie die Sorge vor einer Kontokündigung (7 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.
Bis zu welchem Jahr Betroffene Gebühren zurückfordern können, ist bislang umstritten. Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass auch Ansprüche vor dem Jahr 2018 rückzahlungswürdig sind. Generell sorgt das Thema weiterhin für Unmut, auch wenn die Zahl der Beschwerden von Bankkunden wegen der Umsetzung des Urteils durch ihr Kreditinstitut bei der Finanzaufsicht Bafin deutlich gesunken ist. Im vergangenen Jahr zählte die Aufsicht 69 Fälle. Im Jahr des BGH-Urteils 2021 waren es insgesamt noch rund 1980 Beschwerden. (dpa)
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