Verwaltungsgericht bestätigt: Freie Dorfschule Lübeck soll schließen
„Der Schulbetrieb an der Freien Dorfschule in Lübeck muss eingestellt werden“, heißt es auf der Website des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts. Am 8. Juni hat das Gericht die Eilrechtsschutzanträge der Schulbetreiber gegen den Widerruf der Ersatzschulgenehmigung und die Einstellung der Zuschusszahlungen zurückgewiesen.
Wie Pressesprecherin Dr. Freya Gräfin Kerssenbrock gegenüber Epoch Times mitteilte, ist die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen, wie es bei Eilverfahren üblich ist.
Mit seiner Auffassung stützt das Gericht die Position des Landesschulministeriums. „Die Kammer geht davon aus, dass die mit der im Grundgesetz verankerten Schulpflicht verfolgten Erziehungsziele nicht erreicht werden können“, so das Gericht.
Es argumentierte: „Ständiger Onlineunterricht aufgrund eines nicht genehmigten Konzepts in ‚digitalen Klassenräumen‘, nicht im Einzelnen dokumentierte häusliche Projekte oder durch sonstige außerschulische Lernorte ohne Anwesenheit einer Lehrkraft stehen dem Unterricht bei physischer Anwesenheit in der Schule nicht gleich und erfüllen nicht den schulischen Standard.“
Mit anderen Worten: „Die Schülerinnen und Schüler können derzeit nicht mit einer öffentlichen Schule gleichwertig beschult werden“, so das Gericht.
„Wenn ich online lerne, dann schwänze ich nicht“
Die Schulleitung hatte im Vorfeld den Vorwürfen des Ministeriums widersprochen, wie Epoch Times berichtete. Sie berief sich auf ein genehmigtes Schulkonzept, das digitales Lernen und Lernen an außerschulischen Lernorten vorsieht.
Die Behauptungen, dass Schüler und Lernbegleiter nicht anwesend seien, sei falsch, hieß es vonseiten der Schule. Das Ministerium habe lediglich einen Ort des Lernens kontrolliert, aber niemals alle. Schließlich gebe es individuelle Lernsettings, die auch eine Eins-zu-eins-Begleitung in vielen Lernsituationen, insbesondere der Prüfungsvorbereitung, biete.
„Dies ist ein Fakt, mit dem die Freie Dorfschule Lübeck den Regelschulen nicht nachsteht, sondern innovativ weit voraus ist.“ Aber genau dieser individuelle Ansatz werde vom Ministerium übersehen, kritisierte die Schule. Gleichzeitig wurden Fehler bei der Dokumentation der Lerninhalte eingeräumt, die jedoch mit konkreten Maßnahmen abgestellt werden sollten.
Gegen den Beschluss kann der Schulbetreiber innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein einreichen.
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