Verteidiger fordert Freispruch für Ex-Manager von Bushido
Seit rund dreieinhalb Jahren versucht das Landgericht Berlin in einem Strafprozess zu klären, was nach der Trennung des Rappers Bushido von seinem langjährigen Geschäftspartner geschah. Am 5. Februar will das Gericht sein Urteil sprechen. „Ich bin froh, dass es endlich endet“, sagte der Ex-Manager Arafat A.-Ch. als Hauptangeklagter in seinem letzten Wort am Freitag. Seine mitangeklagten Brüder schlossen sich dem an.
An diesem mittlerweile 113. Verhandlungstag gehörte das Wort der Verteidigung des 47-jährigen A.-Ch., der als Berliner Clan-Chef gilt, und dessen Brüdern. Erwartungsgemäß standen in den Plädoyers der Musiker Bushido und dessen Ehefrau Anna-Maria Ferchichi im Fokus. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch bezüglich Straftaten zulasten des Musikers.
„Das Gericht muss entscheiden, ob man sich auf die Angaben von Herrn und Frau Ferchichi verlassen kann“, sagte Anwalt Martin Rubbert. Der Rapper, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, sei ein guter Entertainer, so sein Kollege Hansgeorg Birkhoff. „Was er erzählt, kommt prima rüber. Aber ist es deswegen wahr, was er erzählt?“
Bushido ist Zeuge und Nebenkläger
Bushido, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt, ist in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe gegen A.-Ch. basiert auf den Aussagen des Rappers. An 25 Verhandlungstagen hat er – teils unter Tränen – vor Gericht ausgesagt und von einer „Zwangsehe“ mit A.-Ch. gesprochen. Zur Schlussphase des Prozesses kam der Musiker nicht, auch bei der Urteilsverkündung wird er voraussichtlich fehlen.
Die Anklage wirft dem Ex-Manager und seinen Brüdern unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vor. Der Hauptangeklagte ist zudem wegen einer Reihe von unerlaubten Tonbandaufnahmen angeklagt. Diese hat A.-Ch. kurz vor Ende der Beweisaufnahme in dem rund dreieinhalbjährigen Prozess eingeräumt.
Im Zentrum des Verfahrens steht ein Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein soll. Dabei soll er auch mit einer Wasserflasche attackiert und ein Stuhl nach ihm geworfen worden sein. Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu seinem Manager 2017 aufgelöst hatte. Sein früherer Geschäftspartner habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Musiker eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Geschäften für 15 Jahre gefordert.
Verteidiger: Keine Beweise für Anklage
Die Verteidigung sieht dafür keine Beweise und forderte, A.-Ch. von den Hauptvorwürfen freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft stütze sich vor allem auf die Schilderungen von Bushido. Das sei ein Kernproblem der Beweisaufnahme. Es komme aber nicht auf eine „fesselnde Erzählung“ an, sondern auf die Beweislast. Auch durch eine heimlich aufgenommene Audiodatei, die Anfang 2022 in dem Prozess aufgetaucht war, sieht die Verteidigung Aussagen des Rappers widerlegt.
Auf der Aufzeichnung seien weder ein Erpressungsversuch noch eine Freiheitsberaubung oder versuchte Körperverletzung zu hören, betonten Birkhoff und Rubbert. Bushido und sein Anwalt Steffen Tzschoppe hatten die Echtheit der Aufnahme angezweifelt und von Manipulationen gesprochen. Das Gutachten eines Sachverständigen hatte zu dieser Frage im Sommer 2023 keine Klarheit gebracht. Für eine Fälschung des Tonbandes gebe es kein Beweis, sagten die Verteidiger von A.-Ch. in ihrem Plädoyer.
Verteidiger: Ehefrau „treibende Kraft“ für Trennung
Aus Sicht der Anwälte ist Bushidos Frau Anna-Maria eine „treibende Kraft“ bei der Trennung des Musikers und seines langjährigen Weggefährten gewesen. Sie sei eine Person, die „sehr genau weiß, wie sie ihre Interessen durchsetzen kann“, so Birkhoff.
Die Anwälte warfen Oberstaatsanwältin Petra Leister vor, sich zu sehr auf die Schilderungen des Ehepaars zu stützen – und Aussagen anderer Zeugen zu wenig zu berücksichtigen. Die Staatsanwaltschaft habe sich „vor den Karren spannen lassen“, so Anwalt Olaf Franke. Die umfangreiche Beweisaufnahme sei das „Drehbuch des Zeugen“ gewesen, der ein „gnadenlos kalkulierender“ Geschäftsmann sei. Anwalt Rubbert sagte, er habe beim Plädoyer von Leister teils den Eindruck gehabt: „Das Runde muss ins Eckige.“
Die Staatsanwältin hatte für A.-Ch. eine Gesamtstrafe von vier Jahren, vier Monaten und einer Woche Haft gefordert. Für die Mitangeklagten hatte sie Gesamtstrafen von sieben Monaten auf Bewährung bis zwei Jahren und einem Monat Haft beantragt.
Hauptangeklagter soll nur wenig Prozesskosten zahlen
Für den Fall, dass A.-Ch. in dem Prozess lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wird, hat die Staatsanwältin einen Tagessatz von 2500 Euro veranschlagt. Der 47-Jährige habe sich zwar bemüht, sein Vermögen vor der Staatsanwaltschaft zu verstecken, so Leister. Sie zeigte sich aber aufgrund von Recherchen und Zeugenaussagen überzeugt, dass er vermögend sei. Seine Verteidiger kritisierten dies scharf.
Für die unerlaubten Tonbandaufnahmen beantragten die Anwälte von Arafat A.-Ch. eine „sach- und anlassgerechte Strafe“. Zudem stünde seinem Mandanten eine Haftentschädigung zu für rund zwei Wochen, die er zu Unrecht wegen möglicher Straftaten zu Lasten Bushidos im Januar 2019 in Untersuchungshaft Haft gesessen habe. Von den immensen Prozesskosten soll A.-Ch. nach ihrem Plädoyer lediglich ein Zehntel tragen, wenn er von den Hauptvorwürfen freigesprochen wird. (dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion