Vermögen von Erbe und Schenkungen auf Rekordwert – so können Sie steuerlich optimieren
Die Deutschen vererben und verschenken immer mehr. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, haben die Finanzverwaltungen 2023 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt.
Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Prozent auf einen neuen Höchstwert. Im Jahr 2022 hatten die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 101,4 Milliarden Euro veranlagt.
2023 mehr Steuern für den Staat
Auf diese übertragene Vermögen, ob Erbe oder Schenkungen, setzt der Staat Steuern fest. Die Einnahmen der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhten sich 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 Prozent auf insgesamt 11,8 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (minus 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro (plus 24,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).
Die Einnahmen durch Steuern auf Vermögensübertragungen haben sich über die Jahre kontinuierlich gesteigert: Im Vorjahr 2022 hatte der Staat auf diese Weise 11,4 Milliarden Euro eingenommen. Im Jahr 2016 waren es noch 6,8 Milliarden und vor 15 Jahren, 2009, lediglich 4,3 Milliarden.
Schenkungen versus Erbschaften
Die Vermögensübertragungen durch Schenkungen nahmen nach Angaben der Wiesbadener Statistiker deutlich stärker zu als Vermögensübertragungen durch Erbschaften. 2023 wurden Übertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Milliarden Euro veranlagt. Das waren 44,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Verantwortlich ist dafür laut den Statistikern eine deutliche Steigerung des übertragenen Betriebsvermögens.
Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften nahm im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent auf 61,2 Milliarden Euro zu.
Die meisten Erbschaften statistisch nicht erfasst
Wie viel Geld, Immobilien und sonstige Vermögenswerte insgesamt pro Jahr vererbt werden, wird offiziell nicht erhoben. Registriert wird nur und erscheint somit in der Statistik, was steuerpflichtig vererbt und verschenkt wird. Da die Freibeträge für Hinterbliebene je nach Verwandtschaftsgrad teils hoch sind, wird der Großteil der Erbschaften gar nicht erst erfasst, da sie steuerfrei bleiben.
In Deutschland wird die Erbschaftsteuer durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Die Steuerhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Verwandtschaftsverhältnis sowie dem Wert des Erbes.
Wer viel erbt, zahlt auch viel an den Staat
Erbschaftssteuern zahlen nur Menschen, die vergleichsweise viel erben, da Erbschaften erst ab einer bestimmten Höhe versteuert werden müssen. So hat jeder Elternteil für jedes Kind einen sogenannten „Freibetrag“ von aktuell 400.000 Euro. Ein Elternpaar kann somit zusammen an jedes seiner Kinder 800.000 Euro steuerfrei weitergeben. An Ehegatten und an eingetragene Lebenspartner können zurzeit 500.000 Euro steuerfrei vererbt werden, an Enkelkinder 200.000. Ein Zehntel davon, 20.000 Euro, können steuerfrei an Geschwister und alle anderen gegeben werden.
Bei Erbschaften, die über den Freibeträgen liegen, greifen drei unterschiedliche Steuerklassen je nach Begünstigtem mit gestaffelten, unterschiedlich hohen Steuersätzen, die anfangs niedrig ausfallen und in der Spitze maximal 50 Prozent betragen.
Die gleichen Regeln gelten auch für Schenkungen, also die Weitergabe von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Der Freibetrag kann hier alle zehn Jahre neu genutzt werden.
Besondere Regelungen für Immobilien
Erben können bestimmte Immobilien steuerfrei bekommen, wenn sie diese mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Dies gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, wobei die Wohnfläche für Kinder und Enkelkinder auf 200 m² beschränkt ist. Für vermietete Immobilien wird nur 90 Prozent des Wertes bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt.
Dr. Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sagte gegenüber dem RBB zur Erbschaftssteuer und deren Lücken: „Es gibt dieses geflügelte Wort, dass die Erbschaftssteuer eine ‚Dummensteuer‘ ist, weil sie abgesehen von wenigen Fällen faktisch nur diejenigen zahlen, die sich nicht gut mit den Ausnahmeregelungen auskennen oder schlecht beraten sind.“
„Dummensteuer“ clever umgangen
Wenn eine Person mittelfristig plant und vorhat, sukzessive das vorhandene Vermögen an die nächste Generation zu übertragen, könne man die Freibeträge, die von einem Elternteil zu einem Kind bei 400.000 Euro liegen, ausnutzen und das alle zehn Jahre.
„Nehmen wir als Beispiel mal einen 50-jährigen Mann, der drei Kinder hat, eine Ehefrau und so ein Mehrfamilienhaus in Berlin“, rechnet Grabka vor. „Wenn der in diesem Alter anfangen würde, sein Haus Stück für Stück an die Familie zu übertragen – jedes Kind darf 400.000 Euro steuerfrei bekommen, der Ehefrau darf er sogar 500.000 Euro steuerfrei übertragen, dann wären das schon mal 1,7 Millionen Euro auf einen Schlag und das kann man nach zehn Jahren dann nochmal machen. Das heißt also, es ist problemlos möglich, die Steuerlast selbst für solche Millionenbeträge auf Null zu reduzieren.“
Die meisten Vererbungen liegen aber unter dem Freibetrag: Eine Umfrage des Sozioökonomischen Panels vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kam 2021 zum Ergebnis, dass es neben einer stetigen Zunahme von vererbten und verschenktem Vermögen in Deutschland deutliche Unterschiede zwischen Ost und West gibt: Die durchschnittliche Erbschaft pro Person in Westdeutschland beträgt rund 92.000 Euro, in Ostdeutschland hingegen nur 52.000 Euro.
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