Verfahren um Jagdwilderei gegen Polizistenmörder eingestellt
Das Landgericht Saarbrücken hat einen weiteren Prozess gegen den verurteilten Polizistenmörder von Kusel eingestellt. Der 40-Jährige stand in einer Berufungsverhandlung unter anderem wegen Jagdwilderei vor Gericht. Nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin hätten sowohl ein Freispruch als auch eine Verurteilung nichts am Urteil des Landgerichts Kaiserslautern auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen zweifachen Mordes geändert. „Was das Strafmaß angeht, ist es für Sie nicht von Bedeutung. Egal, was herauskommt“, sagte sie zu dem Angeklagten.
Zum Prozessauftakt hatte der gelernte Bäcker und Konditor, der auch einen Wildhandel betrieb, die Vorwürfe als „erstunken und erlogen“ bezeichnet. Ihm war vorgeworfen worden, im September 2017 bei Spiesen-Elversberg nordöstlich von Saarbrücken ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen zu haben.
Ein Zeuge hatte einen Schuss gehört und sich auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Mannes, den er persönlich kannte, in den Weg gestellt. Vor Gericht schilderte er, dass dieser auf ihn zugefahren sei und wohl beschleunigt habe. Dies habe er am Motorengeräusch erkannt. Nur durch einen Sprung habe er sich zur Seite retten können.
Belastende Situation für den Zeugen
Die Richterin sah es nach einer Zwischenberatung jedoch „kritisch“, ob diese Aussage reiche, um eine versuchte gefährliche Körperverletzung zu erkennen. Zweifellos sei die Vernehmung jedoch „eine sehr belastende Situation“ für den Zeugen gewesen. Weil der nächste geladene Zeuge schwer herzkrank sei und ihn die Sache sehr mitnehme, regte die Richterin eine Einstellung des Verfahrens an. Hinzu komme, dass der Vorfall sehr lange her sei „und man unglaubliches Detailwissen von Zeugen abfragen muss, was realistisch nicht zu leisten ist“.
Der Oberstaatsanwalt folgte schließlich der Anregung und beantragte die Einstellung des Verfahrens. Anders als in der ersten Instanz habe sich dieses Gericht seiner Ansicht nach „ernsthaft bemüht“. Dies sei lobenswert und er könne die Ansicht nachvollziehen.
Das Amtsgericht Neunkirchen hatte den Angeklagten im März 2023 vom Vorwurf der Jagdwilderei, der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen. Der Richter hatte dies damit begründet, dass das Geschehen fünfeinhalb Jahre zuvor „schlicht nicht mehr aufklärbar“ gewesen sei. Dagegen hatte der Oberstaatsanwalt Berufung eingelegt.
Angeklagter schildert seine Tätigkeit als Jäger
Vor Gericht in Saarbrücken gab sich der Angeklagte, der eineinhalb Jahre nach seiner letzten Verurteilung nun längeres Haar und einen Bart trug, höflich und bestätigte Aussagen der Richterin häufig mit den Worten: „Das ist richtig.“ Außerdem schilderte der 40-Jährige ausführlich seine Tätigkeit als Jäger.
Das Urteil gegen Andreas S. wegen Mordes an zwei jungen Polizisten ist seit dem Sommer 2023 rechtskräftig. Das Landgericht Kaiserslautern hatte den Mann im November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit gilt eine Entlassung des Mannes nach 15 Haftjahren als ausgeschlossen.
Der Saarländer hatte am 31. Januar 2022 eine Polizeianwärterin (24) und einen Polizeikommissar (29) bei ihrer nächtlichen Streife in Kusel mit Kopfschüssen getötet, um seine gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Im Laderaum seines Kastenwagens hatten sie zuvor mehr als 20 gewilderte Hirsche und Rehe entdeckt. (dpa)
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