Verfahren gegen Impfpass-Fälscherin Heike L. wird wohl eingestellt
Das Gerichtsverfahren gegen die ehemalige Hildesheimer Pflegeheim-Mitarbeiterin Heike L. wird höchstwahrscheinlich am 15. März eingestellt. Die 46-Jährige war wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Urkundenfälschung angeklagt worden.
Nach vier Prozesstagen bezeichnete der vorsitzende Richter im Saal 149 des Landgerichts Hildesheim am frühen Nachmittag des 14. März sämtliche Anklagepunkte als „praktisch verbraucht“. Das teilte der Prozessbeobachter und Journalist Stephan Witte („Critical-News.de“) der Epoch Times mit.
Der Richter habe nach fünfstündiger Sitzung vorgeschlagen, das Verfahren auf Kosten der niedersächsischen Landeskasse einzustellen – inklusive der Auslagen für die Anhörung der Sachverständigen. Die Angeklagte solle lediglich ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 24 des Infektionsschutzgesetzes zahlen, weil sie sich nicht an ihre Absonderungspflichten gehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft sei dem Vorschlag gefolgt. L.s Strafverteidiger Velit Tümenci konnte sich mit seinem Wunsch auf eine vollständige Einstellung des Verfahrens nicht durchsetzen.
Witte geht davon aus, dass das Verfahren damit am Mittwochvormittag, 10:00 Uhr, mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung – und womöglich auch einer Urteilsverkündung an gleicher Stelle – zu einem Abschluss gebracht wird.
Sequenzierung nicht gerichtsfest
Im Verlauf der letzten Sachverständigenanhörung war es nach Angaben Wittes immer deutlicher geworden, dass es sich per labormedizinischer Gensequenzierung nicht gerichtsfest feststellen lassen würde, ob es tatsächlich Heike L. gewesen war, die das Coronavirus Ende November 2021 an ihrem Arbeitsplatz eingeschleust hat. Es existierten zu wenige Vergleichsproben, um so eine Aussage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu treffen.
Zudem seien andernorts – beispielsweise im 70 Kilometer entfernten Northeim – ähnliche sequenzierte PCR-Tests wie im vorliegenden Hildesheimer Fall aufgetaucht. Dabei sei der gleiche „Subtyp AY43 der Delta-Variante“ festgestellt worden – eine damals auch im Raum Hannover relativ weit verbreitete Variante.
Fall mit hoher Brisanz
Die 46-jährige ehemalige Pflegeheim-Mitarbeiterin Heike L. hatte sich seit dem 21. Februar vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Der Fall war von besonderem Interesse, weil es für eine Verurteilung nötig gewesen wäre, bestimmte medizinische Sachverhalte juristisch zu bewerten, um deren Wahrheitsgehalt sich Fachleute schon seit drei Jahren streiten:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, jemanden mit dem Corona-Virus anzustecken, wenn zwei Menschen fast durchgehend Masken tragen und Abstand halten? Kann ein symptomlos Infizierter andere überhaupt anstecken? Wie verlässlich sind COVID-19-Schnelltests? Wie lässt sich feststellen, ob das Virus nur eine Nebendiagnose oder die tatsächliche Todesursache war? Inwiefern spielen schwere Vorerkrankungen bei den Toten eine Rolle? Und die wichtigste Frage: Lässt sich eine Infektionskette rechtssicher bis zu ihrem Ausgangspunkt zurückverfolgen? Die letzte Frage musste das Gericht im Fall L. nun also verneinen.
Mit gefälschtem Impfpass zur Arbeit
Nach Aussagen verschiedener Zeugen hatte sich die Sache im Spätherbst 2021 wie folgt abgespielt: Die damals noch ungeimpfte Senioren-Alltagsbegleiterin L. sollte von ihrem inzwischen verstorbenen, äußerst impfkritischen und gewalttätigen Lebensgefährten schon vor Mitte November 2021 zwei jungfräuliche Impfpässe erhalten haben. Der Lebensgefährte habe L. darauf gedrängt, die Impfeintragungen zu fälschen, damit L. unbehelligt weiter arbeiten konnte und ihre volljährige Tochter sich in der Schule keinem Mobbing aussetzen musste. Die Mutter habe dem Drängen wohl widerwillig nachgegeben, wie die Tochter bestätigte.
Ende November 2021 war L.s minderjähriger Sohn mit leichten Symptomen an Corona erkrankt, später auch die Tochter. Die Mutter erschien am Montag, 29. November, trotzdem zur Arbeit, obwohl sie als Ungeimpfte in so einem Fall eigentlich in häuslicher Quarantäne hätte bleiben müssen. Doch der Vater habe nicht gewollt, dass die Wahrheit über den Impfstatus seiner Frau ans Tageslicht komme. Und so ging Heike L. also zur Arbeit.
Während einer kurzen Kaffeepause zum Wochenstart soll Heike L. trotz negativem Schnelltest, Masken auf beiden Seiten und ausreichendem Abstand einen ihrer rund 75 Arbeitskollegen mit dem Corona-Virus angesteckt haben. Zwei Tage später habe sich die Angeklagte krankgemeldet. Bis dahin habe L. ihre Arbeit als Alltagsbegleiterin der Heimbewohner wohl „unbemerkt infiziert“ ausgeübt, ohne allerdings in näheren Kontakt zu jenen Bewohnern zu geraten, die wenig später positiv getestet wurden beziehungsweise verstarben.
Steckte Heike L. einen Kollegen an – mit tödlichen Folgen?
Mit diesen Seniorinnen und Senioren habe allerdings ihr Arbeitskollege von der Kaffeepause beinahe die ganze Woche über ausführlichen Umgang gehabt. Mit den Worten „Ich hatte so viele Kontakte mit anderen Menschen dort. Sie war nur eine von vielen“, hatte der als Zeuge geladene Pfleger die Angeklagte schon früh entlastet. Er habe trotz eines erneuten negativen Morgen-Schnelltests erst vier Tage nach seiner Begegnung mit L. Erkältungssymptome verspürt und seinen Dienst vorsichtshalber vorzeitig beendet.
Nach einer Schätzung des Heimleiters hatten zwischen dem Montag der mutmaßlichen Ansteckung des Pflegers durch L. und dem ersten Todesfall im Heim wohl rund 150 Besucher ihre Angehörigen besucht. Sie alle hätten dafür einen negativen Test vorzeigen müssen. Die Daten dazu seien aus rechtlichen Gründen aber bereits vernichtet worden, so der Heimleiter am 7. März vor Gericht.
In diesen rund zwei Wochen nach der mutmaßlich auslösenden Kaffeepause seien elf der insgesamt rund 120 Heimbewohner und fünf Beschäftigte positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden – allen Schutzmaßnahmen im Pflegeheim zum Trotz. Drei zum Teil schwer vorerkrankte Seniorinnen im Alter von 80, 85 und 93 Jahren starben.
Zweifel bei der Heimleitung
Die ganze Angelegenheit sei publik geworden, als L. ihre Vorgesetzte telefonisch darüber informiert hatte, dass ihr Mann mit COVID-19-Diagnose in die Intensivstation der Medizinischen Hochschule Hannover eingeliefert worden sei. Nun müsse sie über lebensverlängernde Behandlungsmaßnahmen entscheiden, habe L. unter Tränen mitgeteilt. Die Vorgesetzte habe gezweifelt, ob L. tatsächlich geimpft sei, denn ihre Mitarbeiterin war intern als „Impfgegnerin“ bekannt, obwohl sie im Dienst stets freiwillig FFP2-Maske getragen habe.
Zusammen mit dem Heimleiter habe die Vorgesetzte eine Recherche gestartet. Dabei habe sich ihr Verdacht einer Impfpass-Fälschung durch L. aufgrund von Ungereimtheiten über Chargennummern und Zeit und Ort der eingetragenen Impfungen schließlich erhärtet. L. habe unter dem Druck der Indizien die Fälschung gegenüber ihrem Arbeitgeber zugegeben und daraufhin die fristlose Entlassung erhalten. Am 15. Dezember 2021 habe sie sich selbst wegen der gefälschten Impfpässe angezeigt und somit den Fall polizeilich bekannt gemacht.
Heike L. unter Verdacht
Als das Pflegeheim den Corona-Ausbruch verzeichnete und die drei Seniorinnen gestorben waren, fiel der Verdacht der Ermittlungsbehörden schnell auf Heike L.: Sequenzielle Laboruntersuchungen der PCR-Abstriche der drei Verstorbenen, der Angeklagten und ihres zwischenzeitlich verstorbenen Mannes deuteten darauf hin, dass sie etwas damit zu tun haben könnte. Bei den folgenden Ermittlungen habe sich L. kooperativ gezeigt.
Inzwischen habe die Angeklagte nach Angaben ihres Verteidigers ihre Impfung auf eigenen Wunsch nachgeholt. Heute befinde sie sich in psychologischer Behandlung. Heike L. hatte während der Verhandlungstage keine eigene Aussage getätigt.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion