Mieter können CO2-Kosten zurückfordern
Für Gebäude mit Zentralheizung erhält der Vermieter in der Regel die Heizkostenabrechnung direkt vom Versorger. Diese Abrechnung enthält bereits Angaben zu den verursachten CO₂-Emissionen und den damit verbundenen Kosten.
„Für die Heizkostenabrechnung müssen Vermieter jedoch ihren Anteil an den CO₂-Kosten gesondert ausweisen und abziehen“, erklärte die Verbraucherzentrale.
Sollten die Mieter einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger haben, wie bei einer Gasetagenheizung, müssen sie die CO₂-Kosten aktiv vom Vermieter einfordern. Laut Verbraucherzentrale Bayern haben sie dafür sechs Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit. Nach diesem Zeitraum verfällt die Forderung.
CO₂-Kosten abhängig vom Gebäudezustand
Die Höhe der CO₂-Kosten und ihre Verteilung hängen maßgeblich vom energetischen Zustand des Gebäudes und dem verwendeten Energieträger ab. „Je schlechter der Zustand der Immobilie, desto höher fällt der Anteil des Vermieters aus“, erklärte die Verbraucherzentrale. Bis zum letzten Jahr konnten die Kosten im Gebäudebereich vollständig auf die Mieter umgelegt werden.
Die Verbraucherzentrale Bayern hat ein kostenloses Tool entwickelt, mit dem die Höhe und die Aufteilung der CO₂-Abgabe berechnet werden können. Es ist unter folgendem Link zu finden: www.verbraucherzentrale-bayern.de/co2rechner. (afp)
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