Tod des 6-jährigen Joel: Prozess gegen Jugendlichen beginnt

Ein Jugendlicher soll in einem Dorf in Mecklenburg-Vorpommern einen Sechsjährigen geschlagen und mehrmals auf ihn eingestochen haben. Der Junge stirbt. Gegen den Teenager beginnt nun der Prozess.
Engelsfiguren und Erinnerungsstücke stehen nahe der Stelle, wo Joel am 14. September 2023 mit Stichverletzungen gefunden wurde.
Engelsfiguren und Erinnerungsstücke stehen nahe der Stelle, wo Joel am 14. September 2023 mit Stichverletzungen gefunden wurde.Foto: Christian Johner/dpa
Epoch Times13. Februar 2024

Nach dem Tod des sechs Jahre alten Joel beginnt heute (9.30 Uhr) ein Prozess gegen einen Jugendlichen wegen Totschlags vor dem Landgericht Neubrandenburg. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Weil er Jugendlicher ist, findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen vor, Joel am 14. September des vergangenen Jahres in der Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg mehrfach ins Gesicht geschlagen und auf mit einem Messer mit einer Klingenlänge von circa 15 Zentimetern siebenmal auf ihn eingestochen zu haben. Der Junge starb, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft.

Die brutale Tat soll sich in einem Gebüsch am Bolzplatz in dem kleinen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern abgespielt haben. Dort, wo Joel starb, stehen Monate später noch Engelsfiguren, Erinnerungsstücke und ein größeres Kreuz.

Verdächtiger sitzt seit fast fünf Monaten in U-Haft

Seit dem 26. September sitzt der Verdächtige laut Landgericht in Untersuchungshaft. Er hatte sich in Widersprüche verstrickt, zudem wurde seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden. Während der Zeit in der Untersuchungshaft zog die Familie des Teenagers nach Angaben der Polizei aus Pragsdorf weg.

Einem Gutachten zufolge ist der Jugendliche schuldfähig. „Nach dem Ergebnis der forensisch-psychiatrischen und entwicklungspsychologischen Begutachtung des Angeschuldigten ist die Staatsanwaltschaft von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit überzeugt“, hieß es vor wenigen Wochen in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Sie wies aber auch darauf hin, dass für den jugendlichen Angeschuldigten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelte.

Rund 40 Zeugen sollen befragt werden

Der Fall um Joel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Frage, warum der Sechsjährige sterben musste, ist bis zum Tag des Prozessauftakts nicht beantwortet. Abzuwarten bleibt, ob sich der Angeklagte vor Gericht zu den Vorwürfen äußern wird.

Im gesamten Prozess sollen laut Gericht rund 40 Zeugen und fünf Sachverständige befragt werden. Zu Beginn sind demnach fünf Zeugen geladen. Nach dem Prozessauftakt sind sechs Fortsetzungstermine vorgesehen.  (dpa)



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