Thomson Reuters‘ umstrittenes Strategiepapier: Wie Kindern der Weg zu Transgendern geebnet wird

Überall in Europa werden derzeit neue Gesetze zum Geschlechtswechsel auf den Weg gebracht. Woher kommt es, dass plötzlich überall die gleichen Themen auf der Tagesordnung stehen? Wieso stehen auf einmal Kinder im Fokus dieser Debatte?
Titelbild
Ein Kind malt einen symbolträchtigen Regenbogen ans Fenster.Foto: iStock
Von 15. Oktober 2023

Auch in Deutschland steht das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ vor der Verabschiedung. Eine mögliche Erklärung für das Phänomen der „Selbstbestimmungsgesetze“ wäre ein Strategiepapier, das von der Stiftung des internationalen Medienkonzerns Thomson Reuters gemeinsam mit Dentons (der größten Anwaltskanzlei der Welt) und Iglyo (einer Trans-Aktivistengruppe) entwickelt wurde [1]. Die Aktivistengruppe wurde für diese Tätigkeit von der EU finanziert.

Die Thomson Reuters Foundation und Dentons arbeiten „pro bono“, das heißt, sie haben dieses Papier im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements ohne Honorar mitgeschrieben, weil sie sich der „inklusiven Ökonomie“ und der „Diversität“ verpflichtet fühlen. In diesem Papier geht es darum, wie man Regierungen dazu bekommt, möglichst „trans-freundliche“ Gesetze für Kinder und Jugendliche zu verabschieden.

Der 65-seitige Bericht trägt den Titel: „Only adults? Good practices in legal gender recognition for youth“ (Nur für Erwachsene? Gute Vorgehensweisen für die rechtliche Anerkennung von Geschlechterwechseln bei Jugendlichen).

Das Papier beginnt mit einem emotionalen Bericht der isländischen Transaktivistin und Journalistin Ugla Stefanía Kristjönudóttir Jónsdóttir und ihren Schwierigkeiten, die daraus resultierten, dass sie als Kind weiterhin in der Schule als Junge geführt wurde. Sie berichtet davon, wie schlimm es war, immer wieder mit dem falschen Namen und Geschlecht angesprochen zu werden. Der Bericht endet mit dem Appell, dass alle Kinder und Jugendlichen selbst entscheiden können müssen, welchem Geschlecht sie angehören. Alle Hürden dazu werden zu einer Verletzung der Menschenwürde erklärt.

Nach dieser Einstimmung in das Thema wird es sehr viel technischer – es geht um die Frage, wie man als Transaktivist möglichst erfolgreich sein kann.

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Menschenrechte als Schlüssel

Die Autoren empfehlen, Menschenrechte zum Dreh- und Angelpunkt der Debatte zu machen. Kein Politiker, kein Journalist möchte in den Geruch kommen, Menschenrechte nicht wichtig zu nehmen. Im Bericht werden sieben Menschenrechte aus der UN-Charta besprochen und wie man für diese einen Bezug zu Transmenschen herstellen kann. Um zwei aus den sieben herauszupicken – es wird Aktivisten empfohlen, auf Artikel 12 und Artikel 6 der Kinderrechtskonvention einzugehen:

Das Recht des Kindes auf Gehör (Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention; Jedes Kind hat das Recht, seine Meinung zu äußern und dieser Äußerung muss je nach Alter und Reifegrad auch Gewicht beigemessen werden), wird so interpretiert, dass es der Menschenrechtskonvention widerspricht, wenn Kinder unter einer bestimmten Altersgrenze nicht über ihr Geschlecht entscheiden dürfen.

Artikel 6.2 der UN-Kinderrechtskonvention („Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes“) wird so gedeutet, dass Staaten alle Formen der Kindesentwicklung unterstützen müssen. Sollten Eltern sich beispielsweise weigern, ihre Zustimmung zu Maßnahmen wie Hormonbehandlungen oder Kastration/Sterilisation zu geben, so muss der Staat Maßnahmen gegen diese Eltern ergreifen, um sich keiner Menschenrechtsverletzung gegenüber dem Kind schuldig zu machen.

Inhaltliche Forderungen

Insgesamt werden fünfzehn inhaltliche Forderungen erhoben. Interessant ist, dass selbst in diesem Strategiepapier die Dinge teilweise sehr verbrämt dargestellt und – zumindest in der Überschrift – möglichst nicht beim Namen genannt werden.

  • Schnelle und kostengünstige Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrages: Es wird dargelegt, wie wichtig es sei, dass jeder Mensch Zugang zum Wechsel des Geschlechtseintrages hat; im Nebensatz heißt es, dass medizinische Diagnosen oder Wartezeiten als Voraussetzung für einen Wechsel nicht akzeptabel sind.
  • Kein Mindestalter, keine Zustimmung der Eltern notwendig
  • Sterilisation, Operationen, medizinische Behandlung oder Diagnose dürften nicht zur Voraussetzung gemacht werden: Menschen müssten ihr Geschlecht wechseln dürfen, ohne je mit einem Arzt oder Therapeuten gesprochen zu haben; es sei nicht nötig, irgendwelche Schritte zur Geschlechtsangleichung vorzunehmen.
  • Geschlechtsbehandlungen sollten zugänglich und kostenfrei sein: Hier wird gefordert, dass Menschen auch ohne Diagnose solche Behandlungen bekommen können, also z.B. Pubertätsblocker ohne Verschreibung. Hierzu heißt es in dem Papier: „Es ist von zentraler Wichtigkeit, dass es keine Beschränkungen zum Zugang zu diesen Behandlungen gibt, wie etwa die Bedingung, dass eine Diagnose für Geschlechtsdysphorie vorliegt.“

Strategien, wie diese Ziele bestmöglich umgesetzt werden können

In dem Papier werden zehn Strategien genannt und dargelegt. Als sinnvoll erachtete Strategien gelten:

  1. Auf junge Politiker konzentrieren
  2. Medikamente/operative Maßnahmen möglichst wenig erwähnen
  3. Persönliche Geschichten einzelner Menschen erzählen
  4. Die Geschichten anonymisieren 
  5. Frühzeitig handeln und Vorschläge ausarbeiten
  6. Menschenrechte als Hauptargument einsetzen
  7. Gesetzesänderung mit populäreren Vorhaben verbinden
  8. Presseberichte/öffentliche Debatte vermeiden
  9. Jede sich bietende Gelegenheit nutzen
  10. Mit anderen Organisationen zusammenarbeiten
  11. Keine Kompromisse eingehen

Junge Politiker seien nach Meinung der Autoren am leichtesten für solche Gesetzesvorhaben zu gewinnen; es wird empfohlen, dass sie das Thema Trans möglichst in allen möglichen Bereichen immer wieder auf die Tagesordnung bringen sollen.

Der Geschlechtseintrag sollte möglichst nicht in den Zusammenhang mit medizinischen oder operativen Maßnahmen gebracht werden. In der Öffentlichkeit gebe es Vorbehalte, Kinder mit Pubertätsblockern, Gegenhormonen oder gar irreversiblen Operationen zu behandeln. Deshalb werde dringend empfohlen, die Frage nach Behandlung weit von sich zu weisen und immer wieder auf Menschenrechte hinzuweisen; es gehe nur um den Wechsel des Geschlechts bei den Ämtern. Alle anderen Fragen sollen konsequent ausgeblendet werden.

Gesetzentwurf lässt Umgang mit medizinischen Maßnahmen offen

Betrachtet man den Entwurf der deutschen Regierung zum „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (Stand Oktober 2023) spiegelt sich die Empfehlung, keine Regelungen zu medizinischen Maßnahmen zu treffen, dort wider, vor allem in § 1 Absatz 2:

Auszug aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, Stand Oktober 2023. https://www.bmfsfj.de/resource/blob/229616/b4f835d1a1da28f1ef51552846f1e20a/gesetzentwurf-kabinett-data.pdf

Hat das Kind das Recht, seinen Geschlechtseintrag zu wechseln, sei es sehr schwierig, ihm eine Operation der „falschen“ Geschlechtsorgane zu versagen, heißt es in dem Strategiepapier weiter. Mit der rechtlichen Anerkennung folge das Recht auf Operationen praktisch von allein, ohne dass man dies öffentlich diskutieren müsse.

Das Erzählen herzergreifender Geschichten mindere den Widerstand in der Bevölkerung. Junge Transmenschen sollen ihr eigenes Erleben schildern; es wird aber auch die Idee ins Spiel gebracht, solche Geschichten nur „auf einer wahren Geschichte“ basieren zu lassen, also mehr künstlerische Freiheit zu bekommen.

Es wird empfohlen, frühzeitig zu handeln, nach Möglichkeit, bevor sich die Politiker eigene Gedanken gemacht oder gar eigene Vorschläge erarbeitet hätten. Dadurch werde es viel leichter, die Gesetzesvorlagen nach eigenen Wünschen mitzugestalten. In dem Papier hießt es dazu: „Wenn Nicht-Regierungs-Organisationen einen frühen Einstieg verpassen, können die verabschiedeten Gesetze bei Weitem weniger progressiv ausfallen, als sich das Aktivisten wünschen würden.“

Nochmals wird ausgeführt, dass die Betonung von Menschenwürde und Menschenrechten das beste Einfallstor sind.

Nach Erfahrung der Autoren lehne eine große Mehrheit Selbstbestimmungsgesetze ab. Deshalb solle man sie mit anderen Gesetzen wie der gleichgeschlechtlichen Ehe verbinden, da diese sehr viel populärer seien. Diese würden dann einen „Schutzschleier“ für die Transgesetze bilden. Wer sich gegen Selbstbestimmungsgesetze ausspreche, könne dann gleich als homophob hingestellt werden.

So wenig wie möglich darüber reden

Eine sehr wichtige Maßnahme sei es, so wenig über die Gesetzesvorhaben zu reden, wie nur irgend möglich. Es wird ausdrücklich empfohlen, individuell einzelne Politiker anzusprechen und auf öffentliche Kampagnen weitestgehend zu verzichten.

Irland, Norwegen und Dänemark werden als Beispiele genannt, in denen transfreundliche Gesetzgebung möglich wurde, weil wenig Diskussion in der Presse stattfand. In England dagegen wurde die Debatte in den Medien öffentlich geführt. Als Resultat sehe man nun eine erbitterte Opposition gegen die Gesetzesvorhaben.

Vielversprechend sei es auch, möglichst schnell und agil zu reagieren, wenn sich Gelegenheiten böten, beispielsweise bei Berichten über transfeindliche Aktionen. Nutze man diese Zeitfenster schnell und konsequent, dann ließen sich bei Politikern sehr weitgehende Positionswechsel in kurzer Zeit erreichen.

Des Weiteren wird empfohlen, mit anderen NGOs zusammenzuarbeiten und möglichst keinerlei Kompromisse einzugehen.

Eltern wird das Mitspracherecht aberkannt

Fasst man die inhaltlichen Forderungen des Strategiepapiers in einem Satz zusammen, so erhält man in etwa: Kinder sollen ohne Altersbeschränkungen und ohne Diagnosen selbst über Hormontherapien und Geschlechtsoperationen entscheiden dürfen, Eltern wird das Mitspracherecht aberkannt.

Die überwältigende Mehrheit in Deutschland (und nicht nur dort) dürfte diese Forderungen nicht nur als abwegig ansehen, sondern auch als eine grobe Verletzung der Kinderrechte auf Schutz und körperliche Unversehrtheit.

Interessant ist, dass die Studie ihren eigenen Empfehlungen folgt: Zu Beginn steht keine harte Forderung, nein, es kommt ein Betroffenheitsbericht, wie schwer es für Jónsdóttir war, den Personenstand nicht in jungen Jahren wechseln zu dürfen. Da nickt jeder mit dem Kopf und fühlt mit. Dann werden lang und breit die Menschenrechte aufgezählt, die bei Kindern verletzt werden, wenn sie nicht selbst bestimmen dürfen. Dann erst kommen die eigenen Forderungen, gern auch mit anderen, populäreren Maßnahmen verknüpft. Zum Beispiel im Originaltext: 

„1. Abolish sterilization and other compulsory medical treatment and review requirements for legal recognition to avoid abuse.“ (Abschaffung der Sterilisation und anderer medizinischer Zwangsbehandlungen und Überprüfung der Voraussetzungen für die rechtliche Anerkennung, um Missbrauch zu vermeiden.)

Liest man nur das Fettgedruckte der Überschrift, steht da „Abschaffung der Sterilisation, um Missbrauch zu vermeiden“. Da können die meisten Menschen wohl bedenkenlos mitgehen – wer würde schon Zwangssterilisationen verlangen?

Im Text unter der Überschrift verborgen, findet man dann die Forderung, dass es KEINERLEI Voraussetzungen für die Geschlechtsänderung geben soll – dass man also keine Diagnose, keine Therapie, keine Hormoneinstellung oder irgendetwas braucht, um das Geschlecht ändern zu können: „No eligibility criteria, such as medical or psychological interventions, psycho-medical diagnosis […] should be a prerequisite for changing legal gender.“

Die angegebenen elf Punkte sollen ausdrücklich dabei helfen, diese Forderungen trotz mangelnder Popularität durchzudrücken.

Der von der Thomson Reuters Stiftung veröffentlichte Leitfaden stammt aus dem Jahr 2019 und wurde mit einem Haftungsausschluss versehen:

„Dieser Bericht wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. IGLYO, Dentons und Thomson Reuters Foundation überprüfen weder die Richtigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Informationen, noch übernehmen sie eine Haftung dafür. Obwohl wir glauben, dass der Bericht als Hintergrundmaterial hilfreich sein wird, können wir nicht garantieren, dass er richtig oder vollständig ist, insbesondere da sich die Umstände nach der Veröffentlichung ändern können.“

Jetzt, im Jahr 2023, wird der Entwurf zum „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ heiß diskutiert. Wann im Bundestag darüber entschieden wird, ist noch nicht absehbar.

Über die Autorin

Anne Burger ist Hochschullehrerin für Mathematik und Logik. Sie lebt mit Mann und Kindern in Süddeutschland.

Ergänzende Informationen

[1] Das Papier wurde veröffentlicht von der „Thomson Reuters Foundation, der International Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer and Intersex (LGBTQI) Youth & Student Organization (IGLYO) und Dentons mit Unterstützung des NextLaw Referral Network, lokaler NGOs und beitragender Anwaltskanzleien in Dänemark (Latham & Watkins und Mark Roboso Ebbesen), Irland (LK Shields Solicitors), Malta (Fenech Farrugia Fiott), Norwegen (Vaar Advokat AS) und Portugal (Gómez-Acebo & Pombo Abogados)“.

 



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