Studenten bekommen 200 Euro
Das Bundeskabinett einigte sich am Freitag, 18. November, auf Details der Einmalzahlung für Studenten und Fachschüler. Diese ist ein Teil des dritten Entlastungspaketes. Wegen der hohen Energiepreise sollen sie eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bundestag muss allerdings noch zustimmen – das Gesetz soll am 21. Dezember 2022 in Kraft treten. Wie die Zahlung vonstattengehen soll, ist allerdings noch nicht geklärt.
Bisher gibt es den Vorschlag vom Bundesbildungsministerium, dass die Einmalzahlung über eine Online-Plattform beantragt werden soll. Die zentrale Plattform im Internet sei noch im Aufbau. Der Bund werde hierfür die Kosten tragen. Zu welchem Zeitpunkt die Zahlung zu erwarten ist, bleibt weiterhin offen.
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Ich freue mich, dass wir der Auszahlung von 200 Euro einen entscheidenden Schritt nähergekommen sind. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Dazu sind wir in intensiven Beratungen mit den Ländern. Wir lassen die jungen Menschen nicht alleine.“
Knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren von der Einmalzahlung. Sie wird nicht der Besteuerung unterliegen und soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein.
Ungleichbehandlung?
Häufig lautet der Vorwurf, dass Studenten bei den ersten beiden Entlastungspaketen nur bedingt berücksichtigt wurden. Dabei profitierten bereits Studenten, die neben ihrem Studium mindestens einem Minijob nachgehen, von der Energiepreispauschale in Höhe von 300. Der Heizkostenzuschuss von 345 Euro stand Studenten und Auszubildenden zu, die BAföG erhalten.
Einige Kritiker beschweren sich auch beim dritten Entlastungspaket wegen Ungleichbehandlungen der Studenten. Rentner sollen eine Einmalzahlung von 300 Euro bekommen, Studenten erhalten 200 Euro. Finanzminister Christian Lindner (FDP) wurde daher im „Kreuzverhör“ von Comedian Parshad Esmaeili nach möglichen Ungleichheiten gefragt.
Lindner antwortete, dass er nicht erkennen könne, warum das unfair sei. „Die Studierenden bekommen, wenn sie wirklich eine materielle Bedürftigkeit haben, ja noch einen Heizkostenzuschuss. Und es gibt ja sehr, sehr viele Studierende, die daneben einen Minijob haben und arbeiten. Die haben bereits die 300 Euro Energiepreispauschale bekommen.“
Die Bundesregierung bestätigt, dass viele Studenten bereits von der Energiepreispauschale profitierten: „Im September haben einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Sie wurde zusammen mit dem Lohn ausgezahlt. Wer neben dem Studium arbeitet (zum Beispiel in einem Minijob oder als Werkstudent) und in Deutschland wohnt, hat diese Pauschale auch bekommen.“
Die Zuschüsse summieren sich
Bedürftige Studenten und Auszubildende können neben der Einmalzahlung von 200 Euro von dem zweiten Heizkostenzuschuss profitieren. „Zuschussberechtigte Azubis, Schülerinnen und Schüler und Studierende erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro“, so die Bundesregierung.
Bei Wohngeldberechtigten richtet sich der Betrag nach der Haushaltsgröße: Allein lebende erhalten 415 Euro, wer zu zweit wohnt, bekommt 540 Euro und für jeden weiteren Mitbewohner gibt es 100 Euro dazu. Wohngeldempfänger haben demnach mit dem ersten und zweiten Heizkostenzuschuss mindestens 685 Euro erhalten.
Im zweiten Entlastungspaket wurden Studenten, die neben dem Studium arbeiten und ihren Teil für die Gesellschaft leisten, bei der Energiepreispauschale einbezogen. Auch wenn diese geringer war als der Heizkostenzuschuss, gingen sie nicht leer aus. Sie wurden also nicht „vergessen“. Während Arbeitnehmer keine zusätzlichen Leistungen erhalten, können Studenten und Auszubildende, die BAföG bekommen, jetzt doppelt profitieren.
cne/sk
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