Signa-Gründer Benko verhaftet – Staatsanwaltschaft benennt Tatvorwürfe
Knapp 14 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Signa Holding ist der österreichische Immobilienmogul René Benko verhaftet worden. Medienberichten zufolge wurde der entsprechende Haftbefehl am Donnerstag, 23. Januar, auf Betreiben der österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in seiner Villa in Innsbruck-Igls vollstreckt.
Ein Haftrichter muss nun über die ebenfalls beantragte Verhängung der Untersuchungshaft entscheiden. Bereits zuvor hatte es eine Vielzahl an Hausdurchsuchungen bei dem Signa-Gründer gegeben. Die Tatvorwürfe reichen teilweise in die Corona-Jahre zurück.
Benko baute Unternehmensgeflecht auf
Die Signa Holding des ehemals gefeierten Jungunternehmers hatte Ende 2023 Insolvenz angemeldet. Zunächst war ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung angeordnet worden. Als sich herausstellte, dass der Versuch einer Restrukturierung keine Aussicht auf Erfolg hätte, wurde im April 2024 der Konkurs eröffnet.
Schwerpunkte des Geschäfts von Signa waren der Einzelhandel, wo Benko unter anderem in Galeria Karstadt Kaufhof investiert hatte, und die Projektentwicklung. Dazu war die Holding beteiligt an Luxusimmobilien wie dem Elbtower in Hamburg und dem Chrysler Building in New York.
Mittlerweile gehen die Staatsanwaltschaften in gleich vier Ländern – Österreich, Deutschland, Liechtenstein und Italien – davon aus, dass Benko nicht nur geschäftlich Pech gehabt habe. Vielmehr sollen von diesem auch Handlungen ausgegangen sein, die von strafrechtlicher Relevanz gewesen sein könnten. Diese sollen dazu geeignet gewesen sein, das zur Berichtigung von Außenständen gegenüber Gläubigern zur Verfügung stehende Vermögen zu schmälern.
Mittlerweile auch Privatstiftung im Visier
Die WKStA hat, um die Vorwürfe zu klären, ein sogenanntes Joint-Investigation-Team mit den Staatsanwaltschaften Berlin und München I gebildet. In einer Erklärung vonseiten der Behörde heißt es, dass ein dringender Tatverdacht bezüglich mehrerer strafbarer Handlungen bestehe. Dazu kämen die Haftgründe der Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr.
Ins Visier ist in diesem Kontext auch die Privatstiftung Benkos geraten. Diese habe er genutzt, um im Rahmen seines persönlichen Insolvenzverfahrens Vermögen zu verschleiern. Das in der Stiftung vorhandene Vermögen solle auf diese Art und Weise dem Zugriff von Behörden, Gläubigern und dem Insolvenzverwalter verborgen bleiben. Ermittlungsergebnisse, darunter auch Telefonüberwachungen und Korrespondenzauswertungen, hätten diese Annahme gestützt.
In Rede steht auch der Vorwurf einer Fälschung von Beweismitteln. So wirft die WKStA dem Beschuldigten vor, nachträglich eine Rechnung hergestellt zu haben, um den Zugriff auf drei hochpreisige Schusswaffen im Insolvenzverfahren zu verhindern.
Hat Benko Gläubiger und Insolvenzverwalter bewusst geschädigt?
Ein weiterer Tatvorwurf besteht in der Instrumentalisierung von Gesellschafterinvestments im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Um diese zum Nachschuss von Kapital zu bewegen, soll Benko vorgegeben haben, selbst Geld zugeschossen zu haben. Mithilfe von Überweisungen über mehrere Unternehmen des Signa-Komplexes soll er versucht haben, die Mittel als eigenen Beitrag zur Kapitalerhöhung darzustellen.
Zur Last gelegt wird Benko auch, eine Luxusvilla am Gardasee unter ihrem Wert an eine ihm nahestehende Stiftung veräußert zu haben, wodurch Gläubiger geschädigt worden seien. Einige Tatvorwürfe beziehen sich auch auf den Verdacht zweckwidriger Verwendung von Mitteln, die Geldgeber zur Verfügung gestellt haben sollen.
Ein Fall soll dabei das Projekt Franz am Bahnhofsvorplatz in München betroffen haben. Mittel der öffentlichen Hand seien demgegenüber unrechtmäßig für private Zwecke genutzt worden, als es um die Luxus-Hotelanlage Chalet N in Lech am Arlberg ging. Diese hatte in der Corona-Zeit Förderungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro als Wirtschaftshilfe erhalten.
Anwalt bestätigt Festnahme – Forderungen sollen sich auf 2,4 Milliarden Euro belaufen
Außerdem will die WKStA die Umstände der Verlängerung eines Bankkredits untersuchen, der noch kurz vor der Insolvenz der Signa-Gruppe gewährt worden sei. Benko soll persönlich an den Verhandlungen teilgenommen haben, obwohl er zu jenem Zeitpunkt nicht mehr Mitglied der Unternehmensführung gewesen sei.
Auch hier steht eine mögliche unzutreffende Darstellung der Signa und ihrer Zahlungswilligkeit im Raum. Insgesamt belaufen sich die bislang gegen Benko geltend gemachten Forderungen dem Insolvenzverwalter zufolge auf etwa 2,4 Milliarden Euro.
Benkos Anwalt Norbert Wess hat sich zu der Entwicklung gegenüber Epoch Times wie folgt geäußert: „Wir haben die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis zu nehmen, möchten diese aber öffentlich nicht weiter kommentieren.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.
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