Schwarzarbeit und nicht gezahlter Mindestlohn in Niedersachsen

Schwarzarbeit ist für die Bundesregierung kein Kavaliersdelikt. Auch eine Unterschreitung des Mindestlohns ist strafbar. Aber wie konsequent wird es verfolgt?
Titelbild
Durch Stichpunktproben werden Verstöße gegen die Mindestlohnzahlung als auch Schwarzarbeit kontrolliert.Foto: filmfoto/iStock
Von 26. September 2024

Die Bundesregierung gab jetzt umfangreich Auskunft zu Schwarzarbeiterkontrollen in Niedersachsen. Danach hat die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) im Jahr 2023 Strafgelder in Höhe von insgesamt 2,4 Millionen Euro festgesetzt.

Eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten mit niedersächsischem Hintergrund aus der Gruppe Die Linke wurde im Namen der Bundesregierung vom Bundesministerium der Finanzen beantwortet. Die fragenden Abgeordneten bemängeln in ihren Vorbemerkungen die Höhe des Mindestlohns, und dass er nicht wirksamer und vor allem proaktiver kontrolliert wird.

Die Linkspartei stellte der Bundesregierung im Frühsommer 2024 bereits eine Reihe von Kleinen Anfragen weitere Bundesländer betreffend.

Mindestlohnbetrug ist in Deutschland eng verbunden mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit. Beides sind Formen von illegaler Arbeit und Lohndrückerei, auch als Lohndumping oder Billiglohn bezeichnet. Und Schwarzarbeit meint eine Beschäftigung ohne ordnungsgemäße Anmeldung unter Umgehung der Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Betrug ist Betrug

Ein Mindestlohnbetrug liegt dann vor, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen, um Kosten zu sparen.

In Niedersachsen beschäftigten im vergangenen Jahr knapp 300.000 Betriebe rund 3,6 Millionen Arbeitnehmer. Darunter waren etwas mehr als 3,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das Baugewerbe ist hier die Branche mit der höchsten Anzahl an Betrieben (knapp 25.000), während die Unternehmen der Alten- und Pflegeheime mit über 240.000 Personen die höchste Anzahl an Mitarbeitern beschäftigen.

Die Fragensteller erfuhren von der Bundesregierung, dass es 2023 insgesamt 3.707 Arbeitgeberüberprüfungen gab. In über siebenhundert Fällen habe man Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt.

Den größten Anteil hat hier das Gastronomiegewerbe mit über dreihundert Fällen. Zusätzlich wurden knapp 3.500 Tatbestände als Ordnungswidrigkeit behandelt. Auch hier lag das Gaststättengewerbe auf Platz eins vor dem Baugewerbe.

Stichprobe vor flächendeckender Kontrolle

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auch auf regelmäßige bundesweite Schwerpunktprüfungen. Davon gab es 2023 insgesamt sechs: Im März war das eine bundesweite Mindestlohnsonderprüfung, in den Folgemonaten betraf es das Baugewerbe, die Gastronomie, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Post- und Paketzusteller. Im November war die Clankriminalität im Fokus.

Diese bundesweiten Maßnahmen waren unterschiedlich erfolgreich. So wurden bei der Mindestlohnsonderprüfung im März 2023 lediglich zwei Verstöße und 21 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Bei der Überprüfung im Baugewerbe wurde gar keine Mindestlohnunterschreitung festgestellt. Ebenso wenig bei den Wachdienstleistern und Paketzustellern. Hier handelt es sich demnach auch um medial begleitete Präventivmaßnahmen mit erhofftem abschreckendem Charakter.

In Niedersachsen wurden besagte Kontrollen von den Hauptzollämtern in Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Osnabrück durchgeführt.

Warum nicht 14 Euro?

In ihren Vorbemerkungen hatten die Bundestagsabgeordneten die Höhe des Mindestlohns kritisiert, der seit Anfang des Jahres bei 12,41 Euro brutto liegt. Dieser müsse aber, so die Fragensteller mindestens 14 Euro betragen, wenn er bei mindestens 60 Prozent des mittleren nationalen Lohns liegen soll, wie es die Richtlinien vorschreiben.

Entsprechend wurde in der Kleinen Anfrage abgefragt, wie viele Arbeitnehmer zwar nicht unter Mindestlohn bezahlt werden, dafür aber weniger als 14 Euro bekämen. Tatsächlich erhielten laut Angaben der Bundesregierung in Niedersachsen 811.000 Beschäftigte (ohne Auszubildende und Praktikanten) weniger als 14 Euro brutto in der Stunde. Und noch einmal etwas mehr als eine Million Arbeitnehmer erhielten weniger als 15 Euro brutto die Stunde.

Somit bekommen insgesamt etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer in Niedersachsen weniger Lohn, als die Gruppe „Die Linke“ für einen regelkonform angepassten Mindestlohn hält.

990 Jahre Gefängnisstrafe

Etwa das „Handwerksblatt“ hatte bereits im Februar bundesweite Zahlen zusammengefasst. Danach haben die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 2023 bundesweit knapp 50.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und über 100.000 Strafverfahren wegen Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsbetrugs eingeleitet.

4.200 Ordnungswidrigkeitsverfahren seien zudem eingeleitet worden, weil Arbeitgeber nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlten. Das sei deutlich mehr als in den Vorjahren (2022 waren es 3.600 und 2021 rund 3.200).

Die Fachzeitung hat auch die verhängten Freiheitsstrafen summiert. Danach führten die Überprüfungen 2023 zu Freiheitsstrafen von knapp 990 Jahren und deckten einen Schaden in einer Gesamthöhe von rund 615 Millionen Euro auf.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion