„Richterzeitung“ warnt vor neuer Asylklagewelle

Während am Mittwoch erneut mithilfe der Noch-Regierung in Berlin ein Flieger aus Afghanistan landete, schlägt die „Deutsche Richterzeitung“ Alarm, dass die Welle an Asylklagen wieder steigt.
Das Landesamt für Einwanderung (LEA) die zentrale Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Land Berlin. (Archivbild)
Das Landesamt für Einwanderung (LEA), die zentrale Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Land Berlin. (Archivbild)Foto: Britta Pedersen/dpa
Von 6. März 2025

Die deutschen Verwaltungsgerichte müssen sich wieder vermehrt mit Asylklagen auseinandersetzen. So gab es 2024 einen sprunghaften Anstieg bei diesen Klageverfahren auf mehr als 100.000 neue Fälle. 2023 waren es knapp 72.000 Fälle und 2022 rund 62.000. Dies ergab eine Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“ bei den zuständigen Ministerien der Länder, über die dpa berichtete.

Auch liegen die Bearbeitungszeiten noch über dem Ziel, das sich die Länder mit einer angestrebten Dauer von maximal sechs Monaten gegeben haben, heißt es. Allerdings liegen die Zahlen unter denen von 2017 und 2018, wie an den Veröffentlichungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu ersehen ist.

In diesen Jahren hatten noch deutlich mehr abgelehnte Asylbewerber geklagt. Mit der einsetzenden Massenmigration ab 2015 und der aufgrund der damaligen Aufforderung der Bundeskanzlerin Angela Merkel an die Länder, den Migranten und Flüchtlingen eine ungehinderte Einreise nach Deutschland zu gewähren, waren sie förmlich explodiert.

Der jetzige Anstieg soll jedoch auch damit zusammenhängen, dass das BAMF seine aus Vorjahren anhängigen Asylverfahren nun schneller abarbeitet.

Im vergangenen Jahr waren es demnach genau 100.494 neue Hauptsacheverfahren, ein Plus von 62 Prozent gegenüber 2022. Nordrhein-Westfalen liegt dabei mit 19.267 neuen Verfahren an der Spitze, auf Platz zwei und drei folgen Bayern (15.278) und Baden-Württemberg (12.755).

Brandenburg im Zwei-Jahres-Vergleich Spitzenreiter

Vergleicht man die Zahlen mit 2022, so weist Brandenburg den mit Abstand stärksten Anstieg auf, und zwar mit einem Plus von 134 Prozent auf 6.138 Fälle, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit einem Plus von 116 Prozent auf 2.647 Fälle, heißt es weiter.

Bei den Bearbeitungszeiten liegt Rheinland-Pfalz mit 5,4 Monaten vorn, gefolgt von Baden-Württemberg (7,9 Monate) und Sachsen-Anhalt (8,3). Dann folgt das Saarland (8,5). Die restlichen zwölf Bundesländer liegen bei der Verfahrensdauer dann im zweistelligen Bereich zwischen 10,9 und 24,5 Monaten (Hessen).

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, der auch die „Deutsche Richterzeitung“ herausgibt, erklärte gegenüber dpa: „Die Verwaltungsgerichte kommen allmählich vor die Welle, ihre Verfahrenslaufzeiten sind deutlich rückläufig. Setzt sich der aktuell dynamische Zuwachs bei den Klageeingängen allerdings fort, könnte der Trend wieder ins Stocken geraten.“

Neben einer weitergehenden Konzentration der Verfahren bei spezialisierten Asylkammern seien vor allem weitere Richter nötig, um Asylklagen zu beschleunigen.

44,4 Prozent erhielten Asyl

Doch wie sieht es bei den positiv beschiedenen Asylanträgen aus? Schaut man sich dort die Gesamtquote an – also die Anerkennung als Flüchtling, als subsidiärer Schutzbedürftiger, oder ein mit einem Abschiebeverbot versehener Flüchtling oder Migrant, so lag sie laut BAMF 2024 bei 44,4 Prozent. Im Jahr 2023 lag sie bei 51,7 Prozent, 2022 bei 56,2 Prozent, 2021 bei 39,9 Prozent, 2020 bei 43,1 Prozent, 2019 bei 38,2 Prozent und 2018 bei 35 Prozent.

Dabei erfolgten die meisten Asylerstanträge 2024 mit 76.765 Asylgesuchen von Menschen aus Syrien (-25,4 Prozent zu 2023). Darauf folgt Afghanistan mit 34.149 Erstanträgen (-33,4 Prozent) und die Türkei mit 29.177 Erstanträgen (-52,3 Prozent).

2024 gab es laut BAMF insgesamt 229.751 Asylerstantragsteller, von denen 21.27 (9,3 Prozent) in Deutschland geborene Kinder unter einem Jahr waren.

Zählt man die Asylfolgeanträge mit, wurden 2024 insgesamt über 301.350 Erst- und Folgeanträge entschieden. Asylfolgeantrag bedeutet, dass die betroffene Person nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag stellt.

Dabei wurde als Spitzenreiter über insgesamt 93.808 Anträge von syrischen Staatsangehörigen 83,0 Prozent positiv beschieden. Die Türkei folgt mit 45.206 Asylentscheidungen, von denen im Gegensatz zu Syrien gerade mal 9,4 Prozent positiv beschieden wurden. Auf Platz drei folgt Afghanistan mit 42.999 Entscheidungen und einer Anerkennungsquote von 74,7 Prozent.

Top 10 Asylentscheidungen 2024:
  1. Syrien (93.808)
  2. Türkei (45.206)
  3. Afghanistan (42.999)
  4. Irak (11.397)
  5. Russische Föderation (8.003)
  6. Iran (7.914)
  7. Somalia (5.181)
  8. Kolumbien (5.002)
  9. Ungeklärt (3.902)
  10. Eritrea (3.801)

Summe Top 10: 227.213
Insgesamt: 301.350

2017 Höhepunkt mit über 300.000 Asylklagen

Insgesamt hat das BAMF laut eigenen Angaben zwischen 2015 und 2017 über knapp 2 Millionen Asylverfahren entschieden. Alleine 2016 sollen es fast 700.000 gewesen sein – so viel wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Aufgrund dessen nahm auch die Zahl der Klagen gegen die Entscheidungen des BAMF zu.

Von 37.414 Asylklagen im Jahr 2013 stieg die Zahl auf ihren Höhepunkt – im Jahr 2017 – mit 300.237 Klagen. 2018 gab es rund 116.000 Asylklagen, 2019 rund 91.000.
Die Klagequote bei abgelehnten Asylanträgen war zuletzt gesunken: 2023 lag sie bei 58,8 Prozent, 2022 bei 64,1 Prozent, 2021 bei 57,2 Prozent und 2020 noch bei 73,3 Prozent.



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