Reiner Fuellmich ist kein Anwalt mehr
Der Mitbegründer des Corona-Ausschusses, Dr. Reiner Fuellmich, hat keine Zulassung als Rechtsanwalt mehr. Das geht aus dem bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis hervor. Über die Gründe schweigt die zuständige Rechtsanwaltskammer in Braunschweig. Gegenüber der Redaktion beruft sich eine Sprecherin der Kammer auf die Verschwiegenheitspflicht.
Fuellmich selbst lässt durch eine Pressemitteilung seiner Verteidigung mitteilen, dass er die Zulassung nach eigener Initiative bereits im Dezember 2023 zurückgegeben habe.
Seit mehr als drei Monaten sitzt der nun ehemalige Rechtsanwalt Fuellmich in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf in Untersuchungshaft. Zuvor hatte er sich in Mexiko aufgehalten. Mitte Oktober 2023 schoben ihn die mexikanischen Behörden aus juristischen Gründen nach Deutschland ab. Wegen eines im März 2023 erlassenen Haftbefehls wurde Fuellmich dann bei der Ankunft am Flughafen Frankfurt festgenommen.
Am Flughafen Frankfurt verhaftet
Seit Januar muss er sich in einem Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen wegen Untreue in zwei Fällen und wegen Subventionsbetrugs verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Reiner Fuellmich vor, er habe Spendengelder in Höhe von insgesamt 700.000 Euro von Konten des Corona-Ausschusses auf Privatkonten umgeleitet und privat verbraucht. Außerdem soll er im April 2020 in einem Antrag auf Corona-Soforthilfe unzutreffende Angaben gemacht haben. Dadurch soll er zu Unrecht Soforthilfen in Höhe von 15.000 Euro erhalten haben. Fuellmich streitet die Vorwürfe ab und warf bei Prozessauftakt der Nebenklage (Anm. d. Red.: Korrekter Begriff ist hier „Adhäsionskläger“) vor, diese wolle sich „die Taschen vollstopfen“.
Um die Kanzlei des promovierten Anwalts, die in der Vergangenheit vorwiegend durch erfolgreiche Prozesse gegen Anbieter sogenannter „Schrottimmobilien“, die Geschädigten als Alterssicherung angeboten wurden, eine Bekanntheit erlangte, war es schon vor der Corona-Zeit offenbar finanziell nicht gut bestellt. Bei einem Prozesstag kamen polizeiliche Ermittlungen zur Sprache, die belegten, dass das Konto der Kanzlei schon zu Beginn des Jahres 2020 ein Minus von 92.000 Euro aufgewiesen habe. Ende März 2020, kurz vor Antragsstellung auf Corona-Hilfe, soll sich das Minus immerhin noch auf 45.000 Euro belaufen haben.
Früherer Kanzleikollege wickelt Kanzlei ab
Als Abwickler der Kanzlei wurde Fuellmichs früherer Kanzleikollege Tobias Weissenborn bestellt. Weissenborn hatte den Ex-Anwalt Fuellmich schon in der Vergangenheit mehrmals in Strafverfahren als Verteidiger vertreten. Seit 2021 ist der Anwalt Partner bei der Kanzlei Melz Gercke Rechtsanwälte, die laut Website an den Standorten in Hannover und Göttingen nationale sowie internationale Mandanten unter anderem in Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, Arbeitsrechts und Insolvenzrechts betreut. Auch den bekannten Mikrobiologen Professor Sucharit Bhakdi vertrat Weissenborn schon vor Gericht.
In der Anklage gegen Reiner Fuellmich tauchte der Name Tobias Weissenborn ebenfalls auf, wie die „Hessische/Niedersächsische Allgemeine“ (HNA) berichtet. Allerdings nicht als Angeklagter.
Weissenborn soll Inhaber eines Spendenkontos des Corona-Ausschusses gewesen sein. Anfang November 2020 habe er von diesem Konto 200.000 Euro, aufgeteilt in 20 Transaktionen zu je 10.000 Euro, auf das Konto von Fuellmichs Ehefrau überwiesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte deshalb auch gegen Weissenborn, hat das Verfahren aber inzwischen wieder eingestellt.
Anmerkung der Redaktion:
Wir haben den Artikel am 20.02.2024 aktualisiert. Im ursprünglichen Artikel hatten wir geschrieben, dass Herrn Dr. Fuellmich die Anwaltszulassung durch die Rechtsanwaltskammer in Braunschweig widerrufen wurde. In einer Presseerklärung weist die Verteidigung nun darauf hin, dass Dr. Fuellmich freiwillig auf die Zulassung verzichtet habe.
„Der Verzicht auf die Zulassung als Rechtsanwalt ist bereits im Dezember 2023 freiwillig von Dr. Reiner Fuellmich gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer erklärt worden, da er aktuell länger als drei Monate nicht durchgehend als Anwalt tätig sein kann“, heißt es in einer im sozialen Netzwerk Telegram verbreiteten Erklärung.
Die Verteidigung weist weiter darauf hin, dass nach einer so langen Unterbrechung der Anwaltstätigkeit ein Zulassungsverzicht seitens Dr. Fuellmich ausgesprochen werden musste. Der Verzicht eröffnet dem ehemaligen Rechtsanwalt nun die Möglichkeit, dass er jederzeit wieder eine Zulassung beantragen kann.
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