Rechtschreibrat: Gendern widerspricht dem Regelwerk der deutschen Sprache

Der Rechtschreibrat hat Gendersternchen und Co jetzt eine offizielle Abfuhr erteilt. Laut der aktualisierten Ausgabe des „Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung“ gehören gegenderte Worte nicht zur deutschen Amtssprache. Werden diese jetzt als Rechtschreibfehler gewertet?
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Sinkt jetzt der Genderstern? Der Rechtschreibrat, die wichtigste Instanz für Rechtschreibung, gibt bekannt: Gendern gehört nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie.Foto: via dts Nachrichtenagentur
Von 22. Juli 2024

Schon im vergangenen Sommer, am 14. Juli 2023, hatte der Rat für deutsche Rechtschreibung empfohlen, Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder „andere Formen zur Kennzeichnung von mehrgeschlechtlichen Bezeichnungen im Wortinneren“ als Phänomen im Bereich Sonderzeichen zu benennen, aber nicht in das amtliche Regelwerk aufzunehmen. Der Rechtschreibrat ist seit Dezember 2004 die Regulierungsinstitution der Rechtschreibung des Standardhochdeutschen.

Gendern offiziell kein Kernbestand der deutschen Sprache

Jetzt hat das Gremium sich wieder des Themas angenommen und klare Worte gesprochen. Die Gendersprache gehört nicht zur amtlichen deutschen Sprache. Das geht aus dem seit Juli geltenden aktualisierten „Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung“ hervor, das vom Rat der Deutschen Rechtschreibung regelmäßig aktualisiert wird.

„Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“, erklärt der Rat, dessen Regelwerk für Schulen und Ämter verbindlich ist, im Kapitel zur Zeichensetzung. In diesem wird auf Sonderzeichen innerhalb eines Wortes eingegangen, die im Sinne geschlechtergerechter Schreibweise alle Geschlechtsidentitäten kennzeichnen sollen, etwa Doppelpunkt (:), Unterstrich (_), Asterisk (*).

Die Begründung des Gremiums: Die Folgeprobleme seien nicht ausreichend einschätzbar und die Entwicklung des Gesamtbereichs müsse weiter beobachtet werden.

Der Rat verweist auf die Begründung, die er bereits im Dezember 2023 veröffentlicht hatte. „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechts­sicherheit von Begriffen und Texten. Diese Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen sind.“

Worte mit Genderzeichen jetzt Rechtschreibfehler?

Das Amtliche Regelwerk ist in dieser Fassung, so der Rat, ein wissenschaftlich fundiertes, allgemein verständliches Referenzwerk, das in allen Ländern und Regionen mit Deutsch als Amts- und Schulsprache gleichermaßen gilt. 

Ist dem folgend jetzt jedes gegenderte Wort als Rechtschreibfehler zu werten, wie verschiedene Medien gemeldet haben?

Auf Rückfrage von Epoch Times dazu verwies der Vorsitzende des Rats für deutsche Rechtschreibung Dr. Josef Lange darauf, dass die Empfehlungen des Rats in den Ländern in Deutschland unterschiedlich umgesetzt werden. „Derselbe Sachverhalt wird also in schulpolitischer Verantwortung der Länder unterschiedlich beurteilt, z. B. als Fehler markiert, aber nicht gewertet, als Fehler markiert und gewertet, toleriert, ohne als Fehler zu markieren.“

In den Erläuterungen des Rats zu „Sonderzeichen im amtlichen Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung“ vom 15. Dezember 2023 steht: 

„In den jüngeren Jahrgangsstufen bis in die frühe Sekundarstufe eins geht es vor allem um den Erwerb einer sicheren Rechtschreibkompetenz. Deshalb hat die Systematik der Rechtschreibung und ihrer Regeln den Schwerpunkt des Unterrichts zu bilden. In den höheren Schulstufen können dann auch die Entwicklung der geschriebenen Sprache der letzten Jahre mit den Sonderzeichen im Wortinnern und Zwischenwörtern zur Kennzeichnung einer geschlechtsübergreifenden Schreibintention thematisiert und reflektiert werden. Vorgaben für die Bewertungspraxis liegen in der Zuständigkeit der Schulpolitik und obliegen nicht dem Rat für deutsche Rechtschreibung.“

Die Kultusministerkonferenz hatte der Neufassung zugestimmt und bekannt gegeben: „Eine verbindliche Umsetzung in den Schulen soll spätestens zum Schuljahr 2027/28 erfolgen.“

Spaltung wegen Gendern in Amtsstuben und Schulen

Die Empfehlungen und Regelungen des Rechtschreibrates widersprechen der Praxis einiger Schulen, Bildungseinrichtungen und auch Universitäten. Inzwischen schreiben viele Unis ihren Studenten sogar das Gendern vor. Die FAZ ermittelte 2022 mindestens 15 deutschsprachige Hochschulen. Zudem wird an mindestens zehn deutschen Universitäten Gender Studies als Studienfach angeboten, aktuell gibt es 143 Genderprofessuren an Universitäten und 50 an Fachhochschulen. Das Fach ist damit insgesamt fast gleichauf mit der Anzahl der Pharmazieprofessuren (191).

Um das Gendern gib es immer mehr Kontroversen in der Gesellschaft, aber auch in der Politik spalten sich die Geister: Während in Niedersachsen SPD und Grüne in Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf die sogenannte geschlechtergerechte Sprache setzen, sollen in Thüringen die Landesregierung, Ministerien, Universitäten, staatliche Schulen und auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Gendersprache verwenden. Das hatte im November letzten Jahres der thüringische Landtag beschlossen. In Bayern wurde in Schulen ein Genderverbot verhängt. 

Im Sommer 2021 hatte die Grünenpolitikerin Annalena Baerbock angekündigt, dass das Einführen von gendergerechter Sprache bei Gesetzestexten ganz oben auf ihrer Agenda stehe, falls sie Kanzlerin werden würde. Sie ist Außenministerin geworden und wird wohl auch demnächst nicht Kanzlerin. 

Symbolhafter Akt für den Gendertrend ist die unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahr 2006 veröffentlichte Selbstverpflichtung „Charta der Vielfalt“, bei der es um Diversität in Bezug auf Nationalität, Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität geht. In dieser haben Wirtschaftsunternehmen, Behörden, soziale sowie akademische Einrichtungen Konsens erklärt.

Mehrheit der Bevölkerung will nicht gendern

Im Eifer der Debatten wird zumeist ein einfacher Grundsatz vergessen: Sprache lebt und „gehört“ der Gesellschaft. Von ihr wird sie gesprochen, geschrieben und währenddessen weiterentwickelt. Gesetzlich ist allerdings in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtschreibreform aus dem Jahr 1998 begründet:

Das GG enthält zudem kein Verbot, die Rechtschreibung zum Gegenstand staatlicher Regelung zu machen. Ein solches Verbot vermag auch die Annahme nicht zu begründen, die Sprache ‚gehöre‘ dem Volk. Daß ein Gegenstand dem Staat nicht ‚gehört‘, hindert diesen nicht daran, seinen Gebrauch bestimmten Regelungen zu unterwerfen.“

Die Bevölkerung hat eine Meinung zum Thema, wie immer wieder Ergebnisse von Studien und Umfragen zeigen:

So bezeichneten 41 Prozent bei einer Umfrage von Infratest dimap für den WDR von Anfang 2023 die geschlechtersensible Sprache als „gar nicht wichtig“ und 21 Prozent als „weniger wichtig“ – also zwei Drittel der Befragten. Im Oktober 2020 hatten in einer ähnlichen Studie nur 30 Prozent der Befragten gendergerechte Sprache als „gar nicht wichtig“ bezeichnet.

Eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung empfindet das Gendern als lästig und lehnt eine verpflichtende Anwendung in der Verwaltung ab. So das Ergebnis einer Forsa-Umfrage für „RTL/n-tv Trendbarometer“ vom Juli 2023. Demnach haben drei Viertel, 73 Prozent, der Deutschen die Nase voll vom Gendern und wünschen schon gar keine Pflicht zum Gendern im Amtsdeutsch. Das lehnen sogar 75 Prozent ab.



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