Rechnungshof: Bayerns Landesmedienanstalt ist seit vielen Jahren „überfinanziert“

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) kritisiert die Finanzstruktur der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Durch eine jährliche Förderung aus dem Rundfunkbeitrag verfügt die BLM über erhebliche Mittel und hohe Rücklagen. Die Rede ist von „Überfinanzierung“.
Richtfunkantennen, Fernsehantennen und Mobilfunkmasten sind auf einem alten Wasserturm in Dresden installiert.
Richtfunkantennen, Fernsehantennen und Mobilfunkmasten auf einem Hausdach. Die BLM reguliert und überwacht bayerische und internationale Medienanbieter.Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Von 13. November 2024

Fast 26 Millionen Euro jährlich aus dem verpflichtenden Rundfunkbeitrag erhält die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Das entspricht 1,89 Prozent der 18,36 Euro, die Haushalte in Deutschland derzeit für ARD, ZDF und Deutschlandradio zu entrichten haben. Nun hat der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) Kritik an dieser Praxis geübt und Einsparungen angemahnt.

Rechnungshof sieht eklatante Überbezahlung und nicht benötigte Liquidität

Im Wege einer „Beratenden Äußerung“ hat der ORH die Ansicht geäußert, die BLM sei „seit vielen Jahren strukturell überfinanziert“. Sie sei nicht nur bereits jetzt die finanzstärkste Landesmedienanstalt Deutschlands. Sie sei auch die Einzige, die den gesetzlich festgeschriebenen Anteil am Rundfunkbeitrag tatsächlich vollständig erhalte.

Andere Länder sähen demgegenüber den Vorwegabzug eines Prozentsatzes des Anteils für die Landesmedienanstalten vor – in Baden-Württemberg seien es sogar 40 Prozent. Überschüssige Mittel würden an die jeweilige Landesrundfunkanstalt zurückfließen. Demgegenüber verfüge die BLM mittlerweile über eine Eigenkapitalquote von knapp 70 Prozent und liquide Mittel in einer Höhe, die weit über die mit der Aufgabe verbundenen Ausgaben hinausreichten.

Der Rechnungshof bemängelt zudem, dass die Gehälter bei der BLM „sowohl im tariflichen wie im außertariflichen (AT) Bereich deutlich über denen des öffentlichen Dienstes in Bayern“ lägen. Es seien sieben Stellen im außertariflichen Bereich mit Gehältern im Vergleichsbereich B6 und höher dotiert.

Verwaltungsrat zur Ausschöpfung von Einsparungspotenzialen aufgefordert

Der Personalkörper hingegen umfasse weniger als 100 Stellen. Ein früherer Präsident habe im Jahr 2020 etwa 320.000 Euro bezogen – damit um 36,8 Prozent mehr als noch fünf Jahre zuvor. Der Rechnungshof empfiehlt, die Bezahlung der BLM-Mitarbeiter an der AT-Vergütung im öffentlichen Dienst zu orientieren.

Diese Praxis sei auch bei allen anderen Landesmedienanstalten derzeit üblich – und künftig bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. In der Einschätzung des ORH heißt es:

„Hier sieht der ORH den Verwaltungsrat der BLM in der Pflicht, die angesichts des sehr hohen Gehaltsniveaus vorhandenen Einsparmöglichkeiten zu nutzen.“

Verwaltungsrat und Medienrat der BLM sollen nach dem Willen des Rechnungshofs künftig „die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei ihren Entscheidungen stärker in den Mittelpunkt stellen“. Dazu sei es auch sinnvoll, die Aufgaben der Einrichtung zu überprüfen. Vor allem sollten „Forschungs- und Projektförderungen sowie Eventveranstaltungen auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß reduziert“ werden.

BLM wirft Rechnungshof Operieren mit unvollständigen Informationen vor

Die BLM äußerte gegenüber dem BR zu der Kritik, die Gehältervergleiche zwischen Angestellten und Beamten seien nicht zielführend. So vernachlässigte der Vergleich Bezüge der Ruhestandszahlungen. Außerdem treffe es nicht zu, dass Bayern das einzige Land sei, in dem der 1,89-Prozent-Anteil ohne Abzüge weitergereicht werde.

Dies sei etwa in Thüringen und Rheinland-Pfalz der Fall. Man bewege sich, so die BLM zum BR, „ausdrücklich im Rahmen dessen, was das Gesetz vorsehe“. Der Rechnungshof warf der Anstalt jedoch auch kein rechtswidriges Gebaren vor.

Die BLM ist primär für die Genehmigung und Kontrolle privater Radio- und Fernsehsender mit Sitz in Bayern zuständig. Zudem beaufsichtigt sie sogenannte Telemedien bayerischer Anbieter sowie bestimmte Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Intermediäre. Dazu gehören auch Amazon Prime, Twitch oder X.

Aufgaben reichen von Medienbildung bis zur „Bekämpfung von Hass und Hetze“

Die BLM soll ihrer gesetzlich umschriebenen Aufgabe zufolge auch die Medienvielfalt schützen – etwa durch Stärkung lokaler Anbieter im Wettbewerb mit globalen Plattformen. Zudem gehören Jugendschutz und die „Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet“ zu den Aufgaben der Einrichtung.

Der Anstalt kommt zudem die Befugnis zu, die Inhalte von Rundfunksendern und Onlineangeboten auf Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu überprüfen. Weitere Aufgaben sind die Lizenzierung privater Rundfunkanbieter, die Beauftragung von Studien zur aktuellen Medienentwicklung oder die Förderung von Medienkompetenz.

Nach der Veröffentlichung der freigeklagten RKI-Protokolle wirft die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen dem „Multipolar-Magazin“ Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vor.



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