Rapper Bushido als Zeuge vor Gericht
Rapper Bushido hat als Zeuge vor Gericht seine Beziehung zu einem Clanchef mit einer Zwangsheirat verglichen. Er habe versucht, sich trotz der aus seiner Sicht unberechtigten Forderungen seines ehemaligen Partners im Musikgeschäft Arafat A.-Ch. und „unfreiwilligen“ Zahlungen über Jahre hinweg „die Situation lebenswert zu machen“, erklärte der Musiker am Montag als Zeuge vor dem Landgericht Berlin im Prozess gegen den Clanchef.
So sei es auch zu mehreren gemeinsamen Immobiliengeschäften gekommen. Inzwischen laufe neben dem Strafverfahren auch eines vor einem Zivilgericht, sagte Bushido.
Es war für den 41-jährigen Rapper, der mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi heißt, bereits der vierte Prozesstag im Zeugenstand. Umringt von Personenschützern wurde er am Montag in den Gerichtssaal geleitet. Er und der 44-jährige Arafat A.-Ch., Chef eines Berliner Clans, galten über Jahre hinweg als Partner im Musikgeschäft. Laut Anklage kam es zu Straftaten, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen aufgelöst hatte. Arafat A.-Ch. habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert.
Bushido: „Ich hatte nicht gedacht, dass ich betrogen werden könnte“
„Ich bin in erster Linie Musiker und habe nicht die Ahnung von Immobilien“ sagte Bushido auf Nachfragen des Gerichts. Arafat A.-Ch. sei federführend gewesen. „Wenn er sagte, er brauche eine Vollmacht für einen Vertrag, dann habe ich das gemacht.“ So sei es Ende 2010 auch zu einer Generalvollmacht gekommen, die allerdings begrenzt auf ein Geschäft gewesen sei, erklärte der Musiker. „Ich hatte nicht gedacht, dass ich betrogen werden könnte.“
Erste Kontakte zu Arafat A.-Ch. gab es laut Bushido bereits 2004. Der Clanchef habe ihm geholfen, als sein damaliges Plattenlabel einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen sollte. A.-Ch. habe einem der Gesellschafter eine Ohrfeige verpasst und ihn am Ohr gepackt. Bushido räumte ein, damals habe er nicht eingegriffen, weil er sich nicht in der Position gesehen habe, etwas zu sagen. Zudem sei er überrascht gewesen von der tätlichen Auseinandersetzung und habe nicht zwischen die Fronten geraten wollen. Für seine Hilfe habe der Clanchef dann „30 Prozent von allem“ gefordert und erhalten.
Weiteres Strafverfahren vor dem Zivilgericht – Bushido laut Anklage misshandelt
Inzwischen wird nach Angaben des Musikers auch vor einem Zivilgericht gestritten. Der Clanchef habe im Oktober 2019 eine angebliche Vereinbarung vorgelegt, die er „mit sich selber“ abgeschlossen habe, um „lebenslang an meinen Sachen zu verdienen“, berichtete der Rapper. A.-Ch. behaupte, dass es „diese komische Vereinbarung“ bereits seit Ende 2010 gebe. Damals sei es aber nur zu der aus seiner Sicht begrenzten Generalvollmacht gekommen.
Der Rapper soll laut Anklage im Dezember 2017 und Januar 2018 bedroht, beschimpft eingesperrt und mit einer Wasserflasche sowie einem Stuhl attackiert worden sein. Drei Brüder des Clanchefs im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter mitangeklagt. Die Männer haben zu den Vorwürfen bisher geschwiegen. Nur der 39-Jährige befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Die Anklage lautet auf versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue. Die Verhandlung, die unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen läuft, wird am 9. September fortgesetzt. (dpa)
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