Potsdam-Treffen: NDR muss zwei weitere Beiträge wegen Falschbehauptungen löschen

Die Berichterstattung zum sogenannten Potsdam-Treffen beschäftigt weiter die Gerichte. Das private Treffen fand nach einem Correctiv-Bericht große Aufmerksamkeit in den Medien. Der NDR verbreitete dabei zwei Falschbehauptungen, die ihm gerichtlich untersagt wurden. Jedoch gab es weiterhin Berichte, die die Behauptungen enthielten.
Titelbild
Ein NDR-Gebäude.Foto: iStock/Teka77
Von 11. Oktober 2024

Der öffentlich-rechtliche Fernsehsender NDR muss vor Gericht erneut eine Schlappe zu seiner Berichterstattung zum „Potsdam-Treffen“ einstecken.

Nachdem bereits die Verbreitung von zwei Aussagen dem NDR durch das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) untersagt wurde, ließ der NDR zwei weitere Berichte mit den Falschbehauptungen erscheinen beziehungsweise löschte nicht die Aussagen, wie die Kanzlei Höcker mitgeteilt hat.

Dagegen ging die Kanzlei im Auftrag des Verfassungsrechtlers Dr. Ulrich Vosgerau vor. Er war einer der Teilnehmer des privaten Treffens.

Daraufhin bestätigte das Landgericht Hamburg, dass der Sender teilweise sogar wortgleich genau die Aussagen weiter verbreitet hat, die dem NDR bereits verboten wurden. Der Beschluss liegt Epoch Times vor.

Das Gericht bestätigte außerdem, dass der NDR bei seinem Verstoß gegen das Verbot schuldhaft gehandelt hat.

Zum Ablauf: Vosgerau ging zunächst gegen Aussagen des NDR vor dem Landgericht vor.

Das Landgericht verwarf Vosgeraus Unterlassungsklage. Das Gericht sah keine Betroffenheit bei Vosgerau, da er in den NDR-Berichten nicht namentlich genannt wurde. Zudem würde laut dem Gericht für den Leser nicht der Eindruck entstehen, alle Teilnehmer hätten die Pläne begrüßt.

„Hiergegen spreche schon der Hinweis auf die ‚Diskussion‘, die naturgemäß ein Für und Wider beinhalte“, so das Landgericht in seiner Begründung.

Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG), das sich aufgrund Vosgeraus Vorgehen gegen den Beschluss des Landgerichtes mit der Unterlassungsklage auseinandersetzen musste, verwarf die Argumentation des Landgerichtes.

Es sah in der NDR-Berichterstattung sowohl eine Betroffenheit bei Vosgerau als auch eine Verletzung des „durch Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht“.

NDR verbreitet „unwahre Tatsachenbehauptungen“

Dabei ging es aktuell vor dem Landgericht um Aussagen in drei Textpassagen (kursiv hervorgehoben):

„Im vergangenen November wurde bei einem Treffen in Potsdam auch über die Ausweisung von ,nicht-assimilierten‘ deutschen Staatsbürgern diskutiert.“

Und: „ (…) so wie es bei diesem Potsdamer Treffen diskutiert wurde.

Die Pläne sind ganz klar verfassungswidrig. Da müsste man sich über das Grundgesetz und auch internationale Menschenrechtskonventionen hinwegsetzen.“

Zuvor hatte das Hamburger OLG festgestellt, dass der NDR folgende „unwahre Tatsachenbehauptungen“ verbreite und er dies zu unterlassen habe (kursiv markiert):

„Bei dem Treffen in Potsdam, an dem auch AfD-Politiker und Mitglieder der WerteUnion teilnahmen, ging es auch um sie: Die dort diskutierten Pläne,
massenhaft Menschen mit Migrationshintergrund auszuweisen, betrafen Informationen des Recherchenetzwerks Correctiv zufolge auch ‚nicht-assimilierte‘ deutsche Staatsbürger.“;

Und: „Das Grundgesetz ermöglicht zwar eine Ausnahme bei Doppelstaatlern, sieht aber für den Entzug der Staatsangehörigkeit bei ihnen nur sehr wenige Möglichkeiten, beispielsweise wenn es zu Terror-Handlungen im Ausland kommt. Selbst wenn man der Liste eine weitere Möglichkeit hinzufügen würde, darf sie auf keinen Fall, so wie es bei diesem Potsdamer Treffen diskutiert wurde, an die Hautfarbe geknüpft werden.“

Keine Belege für Aussagen

Zusammenfassend gesehen hat der NDR in mehreren Berichten behauptet, dass es auf dem Potsdam-Treffen eine Diskussion über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gab.

Bei den Berichten bezog sich der Sender auf den Correctiv-Bericht. Dieser führt jedoch keine Belege dafür an und auch der NDR konnte die Aussagen vor Gericht nicht belegen.

Vosgerau hat laut Gericht „mehrere eidesstattliche Versicherungen vorgelegt“, in denen er versichert, dass auf dem Treffen nicht über Pläne zur Ausweisung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gesprochen worden sei.

Daraufhin löschte der NDR damals die Aussagen, zumindest in dem einen Bericht. Doch er produzierte zwei weitere Berichte mit den Falschbehauptungen.

Blick auf ein Gästehaus in Potsdam, in dem AfD-Funktionäre sowie einzelne Mitglieder der CDU und der erzkonservativen WerteUnion an einem Rechten-Treffen teilgenommen haben.

Blick auf das Gästehaus in Potsdam, in dem AfD-Funktionäre sowie einzelne Mitglieder der CDU und der konservativen WerteUnion an einem Treffen teilgenommen haben. Foto: Jens Kalaene/dpa

Kanzlei sieht „realitätsfremde Äußerungen“

Die Kanzlei zeigt sich über den Vorgang wenig überrascht: „Dass die Sendeanstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu seiner Berichterstattung ein Verbot des Oberlandesgerichts Hamburg ignoriert und sogar zum Wiederholungstäter wird, grenzt an Selbstüberschätzung“, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei.

Bereits im Gerichtsverfahren habe der NDR realitätsfremde Äußerungen getätigt.

So äußerte der Sender, es sei zu befürchten, dass der NDR durch ein Verbot zur Verbreitung der Falschaussagen von Correctiv in die Kritik gerate, zitiert die Kanzlei den NDR. Deshalb sollten sich Gerichte aus Sicht des NDR nicht durch Entscheidungen in eine öffentliche Debatte einmischen.

Für die Kölner Kanzlei zeige der NDR damit, dass er sich über das Recht stellen möchte und in die öffentliche Debatte zum Potsdam-Treffen ungestraft mit falschen Behauptungen eingreife. Die Kanzlei urteilt:

Ein bemerkenswertes Selbstverständnis, das durch die Gerichtsentscheidung einen Dämpfer bekommen hat.“

Ordnungsgeld von 1.800 Euro

Gleichzeitig beklagen die Kölner Anwälte, dass für die Überheblichkeit des NDR nun der Beitragszahler aufkommen müsse.

„Die gegen den NDR festgesetzten Strafzahlungen (1.800 Euro), Gerichts- und Anwaltskosten in vierstelliger Höhe werden aus den Gebührengeldern der Bürger beglichen.“

Denn laut der auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei finanziert sich der NDR hauptsächlich über die Rundfunkbeiträge, wohingegen Werbeerträge nur einen kleinen Teil der Einnahmen ausmachen würden.

Auf eine Anfrage an den NDR verzichtete Epoch Times, da der Sender bereits eine zuvor gestellte Anfrage der Epoch Times zu einer Stellungnahme mit folgendem Wortlaut abgelehnt hat: „Der NDR äußert sich nicht zu laufenden Verfahren.“

Das Urteil zur Löschung des ersten NDR-Beitrages, das Grundlage für die jetzige Entscheidung zu den zwei anderen NDR-Beiträgen war, ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings galt eine sofortige Pflicht zur Umsetzung des Gerichtsbeschlusses – also die Löschung der angegriffenen Aussagen.

Für den Fall einer Zuwiderhandlung drohte das OLG mit Ordnungsgeldern, ersatzweise einer Ordnungshaft für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, bis zu sechs Monaten. Das Ordnungsgeld kann im Einzelfall höchstens 250.000 Euro betragen, die Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre.

Das Landgericht verhängte schließlich ein Ordnungsgeld – nach Aussage der Kanzlei Höcker, in der üblichen Höhe bei einem erstmaligen Verstoß.

Sollte der NDR gegen den jetzigen Beschluss des Landgerichtes vorgehen, landet der Fall endgültig vor dem OLG, das dann eine unanfechtbare Entscheidung trifft.



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