Niederlage für ehemaligen BSI-Chef Schönbohm: Kein Schadenersatz wegen Versetzung
Prof. Dr. Arne Schönbohm, der ehemalige Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), hat vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln eine Niederlage kassiert. Er hatte seinen Arbeitgeber, das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), auf Schadenersatz verklagt, weil er Mitte Oktober 2022 seiner Meinung nach zu Unrecht versetzt worden war.
Das VG Köln vertrat jedoch die Ansicht, dass Schönbohm keinen Anspruch auf die von ihm geforderte Entschädigungsleistung in Höhe von 5.000 Euro habe. Der IT-Spezialist hatte dem BMI vorgeworfen, ihm gegenüber seine Fürsorgepflicht mehrfach in einer Weise verletzt zu haben, die man als Mobbing bezeichnen könne.
VG kann keine „schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte“ erkennen
Das VG Köln war dieser Argumentation nicht gefolgt. Es spreche zwar „vieles dafür“, dass das BMI seiner Fürsorgepflicht „nicht hinreichend nachgekommen“ sei, „indem sie sich nicht stärker schützend vor den Kläger gestellt“ habe, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. „Es lässt sich aber nicht feststellen, dass gerade daraus eine für den geltend gemachten Anspruch erforderliche schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers resultierte“ (Az: 5 K 4797/23).
Für den Tatbestand des Mobbings existierten nach Auffassung des Gerichts ebenfalls „keine hinreichenden Anhaltspunkte“: Von einem „systematischen Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren“ könne im Fall Schönbohm nicht die Rede sein.
Das erstinstanzliche Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Nach Angaben des Gerichts steht es Schönbohm frei, in Berufung zu gehen. In diesem Fall wäre das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster die nächste Instanz. Bis zum Redaktionsschluss am Mittag des 24. Januar war Schönbohm für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Eigentliche Versetzung nicht Gegenstand des Urteils
Das Gericht betonte, dass es nicht darüber zu urteilen hatte, „ob das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte“ beim BSI generell rechtmäßig gewesen sei. Der Kläger sei schließlich nur versetzt worden, und ein „Recht auf Beibehaltung seines bisherigen Aufgabenbereichs“ gebe es für Beamte nicht. „Es war jedenfalls nicht fernliegend, in der damaligen Situation mit dieser Personalmaßnahme auf die öffentliche Debatte zu reagieren“, befand das VG Köln.
Finanzielle Nachteile seien Schönbohm durch die Versetzung auch nicht entstanden: Sowohl als BSI-Chef als auch in seiner aktuellen Funktion als Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung in Brühl (BAköV) werde er nach Besoldungsgruppe B 8 bezahlt. Die Website „Beamtenbesoldung.de“ weist für das Jahr 2024 ein Monatsbrutto von 12.548.95 Euro aus. Für ein derart hohes Salär, so das VG Köln, müsse ein Beamter auch Nachteile in Kauf nehmen:
In der Besoldung kommt zugleich zum Ausdruck, dass das Amt des Präsidenten des BSI mit einer exponierten Stellung und einer hohen Verantwortung verbunden ist. In einer solchen Position muss ein Beamter umso eher damit rechnen, in eine auch politisch aufgeladene Auseinandersetzung zu geraten.“
Faeser: Versetzung geschah auch wegen Vertrauensverlust
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Arne Schönbohm am 18. Oktober 2022 von seinem Posten als Präsident der Cybersicherheitsbehörde BSI abgezogen und an die BAköV versetzt. Dort ist er seit dem 1. Januar 2023 als Präsident tätig.
Faeser begründete ihre Entscheidung ein knappes Jahr später in einem „Bild“-Interview mit einem Vertrauensverlust in die Amtsführung Schönbohms. Außerdem habe sie die Cybersicherheitsbehörde ohnehin neu aufstellen wollen. Eine Schönbohm-kritische Sendung des ZDF-Satirikers Jan Böhmermann habe keinerlei Rolle bei ihrem Entschluss gespielt, betonte Faeser.
Böhmermann hatte in der „ZDF Magazin Royale“-Ausgabe vom 7. Oktober 2022 suggeriert, der „Cyber-Clown“ Schönbohm pflege Kontakte zum russischen Geheimdienst. Die Sendung ist im Originalkanal auf YouTube seit wenigen Tagen nur noch in einer gekürzten Fassung zu finden. In der Videobeschreibung heißt es:
Nach einem Urteil des Landgerichts München I wurde das Video am 20.01.2025 überarbeitet und eine Passage entfernt, um ein nicht intendiertes, unzutreffendes Verständnis auszuschließen, wonach Arne Schönbohm Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland oder anderen Ländern gehabt habe.“
Böhmermann verkaufte 1:4-Niederlage als Erfolg
Hintergrund war eine andere Klage Schönbohms, bei der er sich im Dezember 2024 vor der Pressekammer des Landgerichts München I in vier von fünf Anklagepunkten gegen das ZDF und Jan Böhmermann durchgesetzt hatte. Der IT-Spezialist hatte wegen „schwerer Persönlichkeitsverletzungen“ und „falscher Berichterstattung“ geklagt.
Lediglich eine der fünf von Schönbohm bekämpften Äußerungen musste der heutige BAköV-Chef hinnehmen, weil es sich nach Auffassung der Münchener Richter nur um eine satirisch zugespitzte Meinungsäußerung handelte, nicht aber um eine unwahre Tatsachenbehauptung.
Böhmermann verkaufte das Münchener Urteil auf X trotzdem als eigenen Erfolg, weil das Gericht dem Kläger keinen Schadenersatz zugesprochen hatte. Der Satiriker schloss daraus, dass das Gericht die Einschätzung des „ZDF Magazin Royale“ für zulässig halte, nach der Arne Schönbohm „eine Gefahr für die Cybersicherheit Deutschlands“ gewesen sei.
Mittlerweile hat Böhmermann seinen X-Account für die Allgemeinheit gesperrt: Postings sind nur noch für jene X-Nutzer einsehbar, denen Böhmermann das Zugriffsrecht auf Anfrage gewährt.
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