Neue Bußgelder, höhere Gebühren: Das ändert sich bei der Müllentsorgung
Die Deutschen haben eines der umfangreichsten Mülltrennungssysteme weltweit. Es basiert auf der Trennung von Abfällen in verschiedene Kategorien, um Recycling und umweltgerechte Entsorgung zu ermöglichen. 2025 wird es dazu neue Regeln geben.
Müllentsorgung ist in Deutschland eine kommunale Aufgabe. Jede Gemeinde hat eigene Vorgaben und Abholtermine. Die Bürger sind selbst dafür verantwortlich, den Müll korrekt zu trennen. Deshalb werden es auch die Bürger sein, die ab 2025 mit empfindlichen Strafen belegt werden, wenn sie die neuen Regelungen nicht einhalten.
Alle Stoffe ab sofort in den Kleidercontainer
Die Neuerungen gelten für die Biotonne und den Restmüll, die schwarze Tonne. Beim Gelben Sack für Verpackungsmüll und Verbundstoffe, beim Papiermüll sowie bei Glas- und Sondermüll bleibt alles gleich.
Bisher konnten alte Klamotten, Stoffreste, abgewetzte Handtücher und Putzlappen sowie zerschlissene Lumpen im Restmüll entsorgt werden. Doch ab Januar 2025 soll sich das ändern. Die Europäische Union hat neue Vorgaben für die Entsorgung von Alttextilien erlassen.
Kaputte oder alte Textilien dürfen dann nicht mehr in der grauen Tonne landen – andernfalls drohen Konsequenzen. Es kann sein, dass die Müllabfuhr die Tonne einfach stehen lässt. Ab 2025 gehören alle Textilien in den Altkleidercontainer, auch wenn sie nicht mehr tragbar sind, weil etwa Motten Löcher reingefressen haben, so die neue Regel. Von dort aus wird sortiert, was für den Secondhand-Gebrauch geeignet ist. Der Rest geht ins Recycling, beispielsweise als Dämmmaterial ins Bauwesen.
Das neue Biomüll-Bußgeld
Während bei der unsachgemäßen Textilentsorgung ab 2025 maximal passieren kann, dass die Müllabfuhr die Tonne stehen lässt, wird im Bioabfallbereich nun per Gesetz dagegen vorgegangen. Um die Plastikbestandteile im Biomüll zu reduzieren, drohen demnächst Bußgelder.
Hintergrund ist die Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen, eine gesetzliche Novelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aus dem Jahr 2022. Diese enthält eine Änderung zur korrekten Mülltrennung für die Biotonne.
Der dafür zuständige Paragraph 2a, Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung, wurde gezielt dazu eingeführt und soll ab Mai 2025 in Kraft treten. Der Biomüll aus der Biotonne darf dann nur noch maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe enthalten.
Bei diesen Fremdstoffen handelt es sich um sogenannte Störstoffe, die aufgrund falscher Mülltrennung in den Biomüll geraten sind. Diese sind insbesondere bei Kompostierung und Biogaserzeugung eine große Herausforderung, da sie nicht abbaubar oder sogar schädlich sind, was unter anderem zu Umweltbelastungen führt. Ob Glasscherben oder Plastik – nicht abbaubare Materialien führen beispielsweise zur Verunreinigung des Kompostes und können auf diese Weise wieder in die Umwelt gelangen.
Falls diese dann noch scharfkantig oder hart sind, können sie die Anlagen beschädigen, in denen der Biomüll weiterverarbeitet, beispielsweise zerkleinert, wird. Oder sie beeinflussen die Qualität bei der Weiterverarbeitung. So können Plastikteilchen die Verarbeitung der Abfälle in Biogasanlagen behindern oder die Qualität des Endproduktes beeinflussen.
Wer gegen die Umweltvorschrift und damit gegen die korrekte Mülltrennung verstößt, erhält derzeit Verwarnungen. Künftig sollen jedoch Bußgelder verhängt werden. Die genaue Höhe ist bislang noch unbekannt. Sie liegt im Ermessen der Kommunen. Allerdings: Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind bei groben Verstößen im Bereich des Bioabfalls Bußgelder von bis zu 2.500 Euro vorgesehen.
Abfallgebühren steigen 2025
Zu diesen Neuregelungen kommt hinzu, dass die Müllentsorgung im nächsten Jahr teurer wird. Dabei gibt es regionale Unterschiede:
Für das Saarland beispielsweise rechnete der Entsorgungsverband Saar vor, dass der Müll um etwa fünf Prozent bis zu zehn Prozent teurer wird, je nach Tonne. In München sollen die Abfallkosten laut „Süddeutscher Zeitung“ 12 Prozent teuer werden, im bayerischen Landkreis Weilheim-Schongau gleich um rund 35 Prozent, schreibt der „Merkur“.
Grund für die Erhöhungen im Abfallbereich seien die steigenden Kosten durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und den CO₂-Preis.
Laut der Bremer Stadtreinigung wird nun auch für die Verbrennung von Siedlungsabfällen der Ausstoß von CO₂ bepreist. Bislang spielte dieses Gesetz für die Abfallwirtschaft noch keine Rolle, das habe sich seit 2024 geändert.
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