Nach Konfrontation mit Klimakleber: Lkw-Fahrer erntet breite Sympathie und Spenden
Eine – noch nicht rechtskräftige – Geldstrafe von 1.800 Euro und ein viermonatiges Fahrverbot hatte das Amtsgericht Stralsund am 28. November gegen Lkw-Fahrer Tobias H. verhängt. Dieser hatte einen sogenannten Aktivisten der radikalen Klimagruppe „Letzte Generation“ von der Straße gedrängt. Der Vorfall und die Konsequenzen für H. hatten eine breite Welle der Sympathie ausgelöst. Nun hat auch die AfD-Bundestagsfraktion 2.600 Euro für den Lkw-Fahrer gesammelt.
Keine rechtzeitige Zustellung von Narkosemitteln wegen „Letzter Generation“
Am 12. Juli musste Tobias H. noch mehrere eilige Transporte für Narkosemittel ausliefern. Als die selbsternannten Klimaschützer der „Letzten Generation“ eine Straße in Stralsund zu blockieren begannen, versuchte er auszuweichen. Angehörige der Gruppierung verhinderten dies, woraufhin er ausstieg und diese von der Straße zog.
Als H. seine Fahrt fortzusetzen begann, hatte er offenbar nicht bemerkt, dass ein Angehöriger der „Letzten Generation“ mittlerweile wieder vor seinem Lkw saß. Der Fahrer schob den Klima-Radikalen einige Meter vor sich her. Zwar erlitt dieser keine Verletzungen, das Gericht sah jedoch den Tatbestand der versuchten Nötigung als verwirklicht.
Sein Arbeitgeber sprach Tobias H. nach dem Vorfall eine fristlose Kündigung aus. Mittlerweile hat der Lkw-Fahrer bereits wieder mehrere Jobangebote vorliegen. Er muss allerdings noch um die Rückgabe seines Führerscheins kämpfen, nachdem das Amtsgericht ursprünglich sogar 5.400 Euro Geldstrafe und ein einjähriges Fahrverbot verhängt hatte.
Welle der Sympathie für den Lkw-Fahrer – AfD springt auf den Zug auf
Aus der Bevölkerung erfuhr Tobias H. eine Welle der Sympathie. Wie er selbst gegenüber „t-online“ äußerte, sei bislang eine „gute fünfstellige Summe“ zur Bestreitung des Lebensunterhalts zusammengekommen. Seit Mittwoch, 6. Dezember, sind es 2.600 Euro mehr. Der örtliche Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm und sein Parlamentskollege Enrico Komning überreichten H. diese Spendensumme im Namen der AfD-Bundestagsfraktion.
Wie der „Nordkurier“ berichtet, bezeichnete Holm die „Letzte Generation“ dabei als „Kriminelle“. Diese würden „normale Bürger, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten, drangsalieren und von der Arbeit abhalten“.
Es sei niemandem zu verdenken, dass „da nicht immer alle Reaktionen perfekt sind“. In jedem Fall werde es „höchste Zeit, dass diese Klima-Extremisten nicht mehr in Talkshows sitzen, sondern ihnen das Handwerk gelegt wird“.
Anfangsverdacht auf kriminelle Vereinigung gegen „Letzte Generation“ bejaht
Holm gab seinem Zweifel Ausdruck, dass es in der Bevölkerung nennenswertes Verständnis für die „Letzte Generation“ gebe. Diese sei „in Bayern gerade als kriminelle Vereinigung eingestuft“ worden. Das entsprechende Verfahren ist indes noch nicht abgeschlossen.
Allerdings hatte das Landgericht München im November den auf „kriminelle Vereinigung“ lautenden Anfangsverdacht bestätigt. Damit befand es eine bundesweite Razzia gegen Angehörige der Gruppierung für rechtmäßig.
Angehörige der „Letzten Generation“ sehen sich selbst in einer Art „übergesetzlichem Notstand“ und aufgrund der „Klimakatastrophe“ legitimiert, sich notfalls über das Gesetz zu stellen. Das Credo der Gruppierung lautet, man müsse „den Alltag der Menschen unterbrechen, weil dieser die Katastrophe herbeiführt“.
Geldstrafen gegen Klimakleber bleiben meist ohne Wirkung
Bislang haben Gerichte in mehreren Fällen sogenannte Klimakleber wegen Nötigung verurteilt. Zumeist verhängten sie Geldstrafen, in Bayern bestätigten sie die Verhängung von Unterbindungsgewahrsam.
Die Wirkung von Geldstrafen auf die „Letzte Generation“ ist erfahrungsgemäß begrenzt. Die Gruppierung verfügt über erhebliche Geldmittel, unter anderem aufgrund von Spenden reicher Gönner aus dem Ausland.
Im September verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten erstmals eine Angehörige der „Letzten Generation“ zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe. Die 41-Jährige hatte zuvor Einspruch gegen mehrere Geldstrafen eingelegt. Das Gericht verhängte stattdessen Freiheitsentzug – und das ohne Bewährung. Für eine solche sah es wegen einer „ungünstigen Sozialprognose“ keinen Spielraum.
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