Nach Freispruch: Mann für Mord an Ehefrau verurteilt
Als das Urteil gegen ihren Vater verkündet wird, fängt die Tochter an, zu schreien. Mit den Händen trommelt sie auf die Bank vor sich. So laut, dass das, was die Vorsitzende Richterin sagt, beinahe untergeht. Sie verurteilt den Vater der jungen Frau zu lebenslanger Haft – wegen Mordes an deren Mutter.
Die Kammer des Landgerichts München I sieht es als erwiesen an, dass der 64-Jährige vor rund neun Jahren seine Ehefrau mit einem Kopfschuss getötet hat – und kommt damit zu einem anderen Schluss als die Richter-Kollegen im Jahr 2022.
Damals hatte eine andere Kammer des Landgerichts den Mann vom Mordvorwurf freigesprochen. Weil der Bundesgerichtshof (BGH) dieses umstrittene Urteil aber aufhob, musste der Prozess neu aufgerollt werden.
„Wir haben uns jedes einzelne Detail sehr genau angeschaut und intensiv Gedanken gemacht“, sagt die Richterin. „Geben die einzelnen Teile ein Bild? Ja, es ist ein deutliches Gesamtbild.“
Ehemann beteuert seine Unschuld
Der Tod seiner Frau im Jahr 2015 war lange als Suizid behandelt worden. Nachdem Zweifel daran aufgekommen waren, erhob die Staatsanwaltschaft schließlich doch Mordanklage gegen den Ehemann, der im Prozess seine Unschuld beteuerte: „Ich habe meine Frau nicht erschossen.“
Seine Verteidigung hatte darauf plädiert, den Mann vom Mordvorwurf freizusprechen, ihn nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu verurteilen und den Haftbefehl gegen in aufzuheben.
Die Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen Mordes gefordert hatte, ging dagegen davon aus, dass der Bosnier seine Ehefrau, mit der er 17 Jahre lang verheiratet war und fünf gemeinsame Kinder hatte, „von Eifersucht getrieben“ umbrachte. Demnach war die Beziehung schwierig gewesen – der Angeklagte sei eifersüchtig und kontrollierend aufgetreten.
Die Version des Mannes
Der 64-Jährige sagte hingegen vor Gericht, sie hätten als Paar einvernehmlich Sex-Spiele mit der Waffe gehabt. An jenem Abend im Jahr 2015 habe er seiner Frau bei einem Gerangel die Waffe aus der Hand nehmen wollen. „Dann hat sich ein Schuss gelöst und die ist umgefallen.“
Trotz Zweifeln der damaligen Kammer an der Schilderung des Angeklagten galt für sie im ersten Prozess vor dem Landgericht der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.
Diese Zweifel haben die Richter am Mittwoch nun nicht: „Die Hypothese eines Unfallgeschehens oder eines Suizids ist endgültig vom Tisch“, betont die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. (dpa)
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