Mit Waffen im Haus verschanzt: Ex-Soldat bekommt Bewährungsstrafe
Sieben Monate nach einem Großeinsatz der Polizei bei einer Zwangsräumung im baden-württembergischen Unterkirnach ist der 63-Jährige, ein früherer Soldat und Sportschütze, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen sprach ihn nach Angaben eines Sprechers am Mittwoch unter anderem des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall schuldig. Der Mann hatte sich im Januar stundenlang in dem Haus verschanzt, als die Gerichtsvollzieherin kommen sollte.
Der damals 62-Jährige soll damit gedroht haben, das Haus abzubrennen. Nach einem fast zwölfstündigen Einsatz unter anderem von Spezialkräften und Verhandlungen mit Polizeiexperten gab er auf. Die Ermittler fanden später Waffen und Munition in dem Haus. Sie stießen unter anderem auf Pistolen und Gewehre, etwa zehntausend Schuss Munition, Rauchgranaten, Schießpulver, Sprengschnüre und Zünder sowie militärischen Sprengstoff.
Der Angeklagte wurde nun auch wegen Bedrohung und wegen Störung des öffentlichen Friedens verurteilt, allerdings nicht wegen des – ebenfalls angeklagten – Vorwurfs der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens. Die Ausführung dieser Tat habe er aufgegeben, sagte der Sprecher.
Tote Katze war Hilferuf
Weil es nicht zum Äußersten gekommen war und der Angeklagte sich freiwillig ergab, sah die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens wieder ab. Auch der Tod der Katze spielte vor Gericht keine Rolle mehr. „Die Katze war ein Hilferuf und kein Akt der Barbarei“, sagte der Staatsanwalt am Rande der Verhandlung.
Zu Prozessbeginn hatte der Ex-Soldat gesagt: „Ich weiß, ich habe Mist gebaut, ich würde es nicht wieder machen. Aber es ist halt passiert.“ Er sei fertig mit der Welt gewesen.
Das Gericht sprach den 63-Jährigen lediglich des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall und der Bedrohung des öffentlichen Friedens schuldig. Die Bewährungsdauer wurde auf drei Jahre angesetzt. In der Zeit darf sich der Angeklagte nichts zuschulden kommen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/afp/red)
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