„Mit Bürgergeld sind Pflichten verbunden“: Erzgebirgskreis kündigt 1.000 Ukrainern die Wohnungen

Mehr als 1.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die im Erzgebirgskreis untergekommen sind, sollen sich zeitnah eine neue Wohnung suchen. Der Landrat verweist darauf, dass die derzeit bewohnten Gewährswohnungen für reguläre Asylbewerber gedacht seien – und viele von diesen sie benötigten.
Titelbild
Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv).Foto: via dts Nachrichtenagentur
Von 31. Mai 2024

Im Erzgebirgskreis sollen sich mehr als 1.000 Flüchtlinge aus der Ukraine in Eigenregie eine neue Wohnung suchen. Dies ist die Konsequenz aus einem Schreiben, das Mitte Mai vom Landratsamt an die Betroffenen ergangen war.

Hintergrund der Maßnahme ist der bevorstehende Ablauf ihrer befristeten Mietverhältnisse. Die Geflüchteten aus dem kriegsgeschüttelten Land waren in Unterkünften untergebracht, die der Landkreis üblicherweise für reguläre Asylsuchende vorsieht. Nun sollen sie die Wohnungen bis 15. Juni räumen – und der Aufhänger dafür soll ausgerechnet ihr privilegierter Status unter den Geflüchteten sein.

Was Flüchtlinge aus der Ukraine von anderen Schutzsuchenden unterscheidet

Anders als die meisten anderen Asylsuchenden genießen die ukrainischen Kriegsflüchtlinge ein Aufenthaltsrecht nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes. Das erspart ihnen die Mühen und Bürokratie regulärer Asylanträge mit vorrangiger Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.

Die Politik hatte den Flüchtlingen aus dem Kampfgebiet nach dem Beginn des Ukrainekrieges 2022 diese Erleichterung nicht allein aus altruistischen Motiven zugedacht. Vielmehr sollten die vereinfachte Registrierung und der unmittelbare Zugang zum Arbeitsmarkt eine Überlastung der Asylbehörden verhindern.

Nun will Landrat Rico Anton, der in der Vergangenheit als Kritiker einer „zunehmend ideologiegetriebenen“ Wirtschafts- und Migrationspolitik in Erscheinung getreten war, die Asylwohnungen anscheinend wieder für ihren eigentlichen Zweck nutzbar machen.

Wohnungen für Leistungserbringung nach Asylbewerberleistungsgesetz gedacht

Gegenüber dem MDR erklärte Anton, die sogenannten Gewährswohnungen, die bis dato von den Ukrainern bewohnt werden, habe man diesen zwar unbürokratisch zur Verfügung gestellt. Eigentlich handele es sich dabei jedoch um Unterkünfte, die der Landkreis angemietet habe, um seinen Verpflichtungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nachzukommen.

Die Ukrainer bekommen jedoch keine Leistungen nach dieser Bestimmung. Vielmehr sind sie von Beginn an zum Bezug von Bürgergeld berechtigt. Damit seien sie jedoch auch dazu angehalten, sich eine Möglichkeit zum eigenständigen Bestreiten des Lebensunterhalts und eine Wohnung auf dem freien Markt zu suchen:

„Mit dem Bezug von Bürgergeld sind eben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden.“

Anton betont, dass man die Betroffenen bereits beim Einzug darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass die Unterbringung nur zu Übergangszwecken sei. Mittlerweile müssten Geflüchtete aus anderen Ländern untergebracht werden, denen der Zugang zu Arbeit und Wohnungsmarkt noch versperrt sei.

Einige Ukrainer sollen zu regulären Mietern werden können

Immerhin, so Anton, lebten bereits jetzt die meisten der 5.500 im Landkreis lebenden ukrainischen Geflüchteten in privaten Mietverhältnissen. In den Gewährswohnungen seien insgesamt 1.700 davon untergebracht worden. Seit Ende 2023 habe das Landratsamt damit begonnen, Kündigungen zu verschicken.

Bei der Umsetzung des Vorhabens wolle man vonseiten der Kommunen jedoch nicht zu dogmatisch vorgehen. Die Dienstleistungsgesellschaft des Landratsamtes (DGE) könne einige der Wohnungen nutzbar machen, die man von der städtischen Wohnungsgesellschaft in Johanngeorgenstadt angemietet habe. Dabei würden Apps das Management erleichtern.

In einigen Fällen könne man sogar eine Umwandlung anstreben, sodass Betroffene in ihren Wohnungen bleiben könnten – allerdings als direkte Mieter. Das Problem sei dabei oft die unterschiedlichen Größen der Wohnfläche, die für Flüchtlinge und für Bürgergeldempfänger vorgesehen sei. Im äußersten Fall könne man zwecks Verhinderung von Obdachlosigkeit auch Notunterkünfte anbieten. Dies würde möglicherweise den Weg in eine Turnhalle bedeuten.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion