Strafanzeige wegen Missbrauchsskandal in katholischer Kirche: „Die Kirche kann sich einer juristischen Aufklärung nicht verweigern“
Angesichts der mehr als 3.600 juristisch noch unaufgeklärten Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche hat eine Gruppe von Strafrechtsprofessoren um den Passauer Rechtslehrer Holm Putzke Strafanzeige gegen unbekannt bei Staatsanwaltschaften im Bezirk jeder katholischen Diözese eingereicht.
„Es gibt kein Recht der Kirche, ihre Institution von strafrechtlichen Eingriffen freizuhalten“, heißt es in der Anzeige, über die der „Spiegel“ berichtet. Die jüngste Missbrauchsstudie einer Gruppe von Forschern im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz habe „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für Straftaten geliefert, argumentieren die Professoren.
Daher hätten die Behörden die „unbedingte Pflicht“, die Akten der Kirche sicherzustellen, zumal diese nichts mit kirchlicher Seelsorge zu tun hätten und „nicht unter das Schweigerecht“ der Strafprozessordnung fielen. Die Fakten der Studie „rechtfertigen eine Durchsuchung sämtlicher Diözesen“, schreiben Putzke und seine Mitstreiter, darunter das Mitglied des Deutschen Ethikrats Reinhard Merkel.
Unter Berufung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Juni dieses Jahres raten die Juristen sogar zu einer Durchsuchung jener Anwaltskanzleien, die den Datenaustausch zwischen Bistümern und den Autoren der Studie organisiert haben.
Eine Umfrage des „Spiegel“ bei Staatsanwaltschaften in allen 27 Diözesen ergab, dass bisher fünf Behörden Ermittlungen prüfen. Bundesjustizministerin Katarina Barley macht ebenfalls Druck: „Es gibt keine Geheimarchive im Rechtsstaat“, sagt sie im „Spiegel“. Wo ein Verdacht bestehe, müssten alle nötigen Ermittlungen erfolgen. Und: „Die Kirche kann sich einer juristischen Aufklärung nicht verweigern“, so die Ministerin. (dts)
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