„König von Deutschland“ fuhr ohne Führerschein … zu einer Haftstrafe von fünf Monaten
Der selbst ernannte „König von Deutschland“ ist vom Landgericht Hof wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Der selbst ernannte „König von Deutschland“ ist vom Landgericht Hof wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Unter Einbeziehung eines anderen Urteils soll er zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.
Der Mann kündigte Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht an. Er hatte seinen Führerschein zurückgegeben, weil er die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Stattdessen war er mit einem selbst gebastelten Führerschein des von ihm erdachten „Königreichs Deutschland“ gefahren. (dpa)
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