Landgericht Berlin entscheidet: 58 Immobilien werden eingezogen

Das Landgericht Berlin hat die Einziehung von 58 Immobilien angeordnet, die dem Umfeld des Remmo-Clans zugerechnet werden. Die Objekte sollen mit illegalen Geldern finanziert worden sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelbild
Issa Remmo (M). gilt als Oberhaupt des berüchtigen Remmo-Clans.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 21. März 2025

Das Landgericht Berlin hat die Einziehung von 58 Immobilien in Berlin und Brandenburg angeordnet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts von gestern hervor. Wie das Gericht mitteilte, befinden sich die betroffenen Grundstücke in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie in dem Brandenburger Landkreis Teltow-Fläming. Der überwiegende Teil der Immobilien befand sich, laut Gerichtsangaben, im Besitz der im Libanon lebenden 43-jährigen Zeinab F.. Weitere Immobilien standen im Eigentum der 41-jährigen Zeinab A. sowie von zwei von ihr vertretenen Gesellschaften.

Die Immobilien gehören zu insgesamt 77 Objekten, die im Juli 2018 sichergestellt wurden. Damals wurden die Immobilien auf einen Wert von neun Millionen Euro geschätzt.

Geldwäsche und Verbindung zum Remmo-Clan

Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, handelt es sich bei Zeinab F. und Zeinab A. um zwei Frauen im Umfeld des libanesisch-stämmigen Remmo-Clan. Gegen diesen führt die Staatsanwaltschaft in Berlin seit 2015 im Zusammenhang mit dem Erwerb von insgesamt 77 Immobilien ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche.

Ab 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft laut Berliner Landgericht auch gegen die beiden Eigentümerinnen der Objekte. Es bestand der Verdacht, dass das Geld mit dem die Immobilien erworben wurden, aus Straftaten stammten und die Eigentümerinnen nur zum Schein als Erwerber aufgetreten sind. Damit, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sollte die illegale Herkunft des Geldes verschleiert werden.

Allerdings wurden die Ermittlungen im April 2021 eingestellt, da die Beweise für eine Anklage nicht ausreichten. Trotzdem beantragte die Berliner Staatsanwaltschaft parallel zu den Hauptermittlungen in einem selbstständigen Verfahren die Einziehung der Immobilien. Sogenannte Einziehungsverfahren erlauben es den Behörden, aus Straftaten stammende Vermögenswerte auch ohne Strafverfahren einzuziehen. Voraussetzung dafür ist, dass das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Vermögenswerte aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat herrühren.

Gericht sieht illegale Geldquellen als erwiesen an

Das Landgericht musste klären, ob die Immobilien mit illegalen oder legalen Geldern finanziert wurden. Zeinab F., die im Rahmen der Ermittlungen auch im Libanon vernommen wurde, bestritt, dass das Geld aus Straftaten stamme. Sie erklärte, die Mittel kämen aus dem Arbeitseinkommen ihres Ehemanns und einem Immobilienvermögen im Libanon. Sie beantragte daher die Einstellung des Verfahrens. Die zweite Beteiligte, Zaineb A., äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.

Das Landgericht kam nun aber in einem 113 Seiten umfassenden Beschluss zu der Überzeugung, dass die Immobilien in Wahrheit dem Ehemann von Zeinab A. und ihrem Bruder gehörten. Diese sollen die Immobilien mit illegal erworbenem Geld gekauft haben. Die offiziellen Eigentümerinnen dienten lediglich als Strohleute, um die wahre Herkunft der Gelder zu verschleiern.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Gericht stützte seine Entscheidung, laut eigenen Angaben, vor allem auf Vernehmungsprotokolle zahlreicher Zeugen, darunter auch Aussagen, die von libanesischen Behörden aufgenommen wurden. Zudem berief es sich auf verschiedene Dokumente wie Verträge und Kontoauszüge. Eine Überprüfung der finanziellen Verhältnisse ergab, dass die offiziellen Eigentümerinnen kaum eigenes Vermögen besaßen. Zeinab A. und ihr Ehemann lebten teilweise von staatlichen Sozialleistungen. Außerdem stellte das Gericht fest, dass der Ehemann von Zeinab A. und weitere Familienmitglieder bereits wegen zahlreicher Straftaten, darunter Drogenhandel mit hohen Gewinnen, verurteilt wurden.

Das Urteil ist allerdings im Moment noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde angefochten werden.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion