Kostenexplosion 2025: Diese Änderungen werden das Leben teuer machen

Wohnen wird teuer, das Leben erst recht. Ob steigende Krankenversicherungsbeiträge, höhere Energiekosten, gestiegene Müllgebühren oder ein paar Cent mehr für das Briefporto – der ebenfalls angehobene Mindestlohn wird bei den meisten Menschen nicht ausreichen, um all diese Mehrkosten auszugleichen. Dies ist nur eine unvollständige Übersicht der Neuerungen und Preissteigerungen, die uns 2025 erwarten.
Zweistellige Lohnforderungen in den laufenden Tarifrunden sind nach Einschätzung eines ZEW-Forschers angesichts der stark gestiegenen Teuerung nicht aus der Luft gegriffen.
2025 wird ein Jahr mit zahlreichen Teuerungen.Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
Von 3. Dezember 2024

Ab 2025 treten einige Veränderungen und neue Gesetze in Kraft, die nicht nur deutlich mehr kosten, sondern in manchen Fällen auch das Leben komplizierter machen.

Wohnen wird teurer: Neue Grundsteuer und das Gebäudeenergiegesetz

Wer Wohneigentum besitzt, muss ab dem 1. Januar 2025 mit einer höheren Grundsteuer rechnen. Die Grundsteuer wird dann neu berechnet, wobei die Kommunen die aktualisierten Hebesätze festlegen. Besonders Eigentümer von Wohngrundstücken könnten davon stark betroffen sein. Eine detaillierte Erklärung zu den Änderungen bietet die Epoch Times hier.

Ab 2025 tritt auch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2025) in Kraft. Wer ein Haus besitzt und eine neue Heizung einbauen möchte oder muss, muss künftig neue Vorschriften beachten. Der Einbau von reinen Öl- und Gasheizungen wird dann verboten. Stattdessen dürfen nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

Für Neubauten gilt, dass sie den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen müssen. Das bedeutet, dass neue Gebäude besonders energieeffizient sein und den Großteil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken müssen.

Auch bei Bestandsgebäuden greift das Gesetz: Bei größeren Ausbauten, Umbauten oder Erweiterungen müssen diese mindestens den Effizienzhaus-70-Standard erreichen. Je kleiner der Wert, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie.

Wasser- und Müllgebühren

Auch die Kosten für Trinkwasser steigen. Ein Beispiel aus dem Vogtland: Hier wird der Preis um 21 Prozent erhöht, während der Grundpreis für Trinkwasser um 15 Prozent ansteigt. Auch die Abwasserkosten steigen um 21 Prozent. Der Grund für die Erhöhungen sind vor allem die anhaltend gestiegenen Preise in den Bereichen Energie und Materialien.

Teurere Chemikalien für Reinigungsprozesse, höhere Kosten für Schlammentsorgung, Strom und Bauleistungen treiben die Preise nach oben. In anderen Städten, Gemeinden und Regionen sind ebenfalls Preissteigerungen zu erwarten.

Auch die Abfallgebühren steigen. Im Saarland etwa rechnet der Entsorgungsverband Saar mit einer Erhöhung von rund 5 bis 10 Prozent je nach Abfalltonne. In München sollen die Abfallkosten laut „Süddeutscher Zeitung“ um 12 Prozent steigen, im bayerischen Landkreis Weilheim-Schongau sogar um etwa 35 Prozent, berichtet der „Merkur“.

Der Anstieg der Abfallgebühren ist hauptsächlich auf die steigenden Kosten im Zusammenhang mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und dem CO₂-Preis zurückzuführen.

Laut der Bremer Stadtreinigung wird zudem nun auch der CO₂-Ausstoß bei der Verbrennung von Siedlungsabfällen bepreist. Bis 2024 hatte dieses Gesetz für die Abfallwirtschaft noch keine Bedeutung, das hat sich nun geändert.

CO₂-Steuer als Treiber vieler Preissteigerungen

Die CO₂-Steuer spielt eine zentrale Rolle bei zahlreichen Preiserhöhungen. Nach einer zwischenzeitlichen Entlastung bei den Energiekosten wird die CO₂-Abgabe seit 2024 wieder jährlich angehoben.

Derzeit liegt der Preis bei 45 Euro pro Tonne, 2025 steigt er auf 55 Euro pro Tonne. Dies hat Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche, von Kraftstoffpreisen bis zu Heizkosten. „Agrarheute“ prognostiziert, dass der Preis für einen Liter Benzin 2025 um etwa 4,3 Cent und für einen Liter Diesel um 4,7 Cent steigen wird. Autofahren wird dadurch deutlich teurer.

Ab 2026 wird der CO₂-Preis durch die Versteigerung von CO₂-Zertifikaten auf Werte zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne steigen. Sollte der Preis am oberen Ende liegen, bei 65 Euro, könnten Autofahrer bis zu 17 Cent mehr für Benzin und bis zu 19 Cent mehr für Diesel zahlen.

Höhere Kosten für Gas und noch mehr für Öl

Wer es zu Hause warm haben möchte, muss tief in die Tasche greifen: Heizöl verteuert sich aufgrund der Erhöhung der CO₂-Steuer um 15,8 Cent pro Liter, während Gas um 1,16 Cent pro kWh teurer wird.

Aktuell liegt der Gaspreis in Deutschland für Neukunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh (typisch für ein älteres Einfamilienhaus) laut Verivox bei 9,20 Cent/kWh (Stand: November 2024). Das bedeutet jährliche Gaskosten von rund 1.840 Euro.

Ab 2025 wird dieser Preis durch die CO₂-Steuererhöhung laut Verbraucherzentrale voraussichtlich um etwa 263 Euro steigen. Beim Heizen mit Öl wird es noch teurer: Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh (entspricht etwa 2.000 Litern) rechnen Haushalte mit Mehrkosten von rund 349 Euro.

Noch dazu: Preistreiber Netzentgelte

Andere steigende Kostenfaktoren wie der Strom- und Gaspreis sind in dieser Kalkulation noch nicht berücksichtigt. Als weiterer Preistreiber kommen die Erhöhungen der Gasnetzgebühren hinzu. Diese werden 2025 um bis zu 56 Prozent steigen, was die Gasversorger voraussichtlich direkt auf die Endkunden umlegen werden.

Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh (Beispiel Einfamilienhaus) führt dies zu einer zusätzlichen Belastung von etwa 445 Euro durch die erhöhte Umlage der Gasnetzentgelte. Schon im Jahr 2024 sind die Preise für Neukunden im Gasbereich von weniger als 6,5 Cent pro kWh im März auf mittlerweile fast 9 Cent pro kWh im November gestiegen.

Smart Meter wird Pflicht

Ab nächstem Jahr bekommt jeder Haushalt einen digitalen Stromzähler – unabhängig vom Verbrauch.

Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden müssen zwingend auf ein Smart Meter umsteigen. Diese digitalen Zähler können Daten per Mobilfunk oder über das Internet senden und empfangen.

Haushalte mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten einen digitalen Stromzähler ohne Datenanbindung, wie der Stromanbieter Lichtblick erklärt. Dieser Zähler muss weiterhin manuell abgelesen werden.

Für Privathaushalte und Kleinverbraucher ist die Gebühr für den digitalen Zähler gedeckelt. Die Nutzung darf maximal 20 Euro pro Jahr kosten. Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchsgeräten wie Wärmepumpen liegt die Obergrenze für den Zähler bei 50 Euro jährlich. Sollte für den verpflichtenden Einbau ein Zählerschrank erweitert oder ausgetauscht werden müssen, etwa aufgrund von Platzmangel, können dem Eigentümer bis zu 2.000 Euro in Rechnung gestellt werden.

Sozialversicherungsbeiträge und Porto

Ab 2025 steigen auch die Sozialversicherungsbeiträge. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht, und der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozent auf künftig 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Für Privatversicherte wird die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge besonders spürbar. Die privaten Krankenversicherungen erhöhen ihre Beiträge zum 1. Januar durchschnittlich um 18 Prozent.

Auch das Porto für Briefe wird steigen: Der Preis für einen Standardbrief erhöht sich von 85 Cent auf 95 Cent. Das Verschicken einer Postkarte kostet künftig ebenfalls 95 Cent (bisher 70 Cent). Der Preis für einen Kompaktbrief steigt auf 1,10 Euro (vorher: 1,00 Euro), der Großbrief kostet künftig 1,80 Euro (bisher 1,60 Euro), und das Porto für einen Maxibrief wird um 15 Cent auf 2,90 Euro erhöht.

Bahn, Taxi, Kfz-Versicherung und Führerschein

Bisher kostete das Deutschland-Ticket 49 Euro pro Monat. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis auf 58 Euro, was eine Erhöhung von 18,4 Prozent bedeutet.

Auch die Taxi-Tarife ziehen 2025 an. In Düsseldorf steigen die Kosten je nach Tarif laut WDR um bis zu 25 Prozent.

Führerscheininhaber, die 1971 oder später geboren sind, müssen ihren Führerschein ab dem 1. Januar 2025 umtauschen. Der neue Führerschein, der nur noch 15 Jahre gültig ist, wird per Post zugeschickt. Nach den Kosten für ein biometrisches Passbild sind für den Umtausch 25 Euro fällig. Wer den alten Führerschein nicht umtauscht und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.

Auch die Kfz-Versicherung wird für viele teurer, da die Typ- und Regionalklassen neu festgelegt werden. Mehr als 70 Prozent der Autos, also rund 7,1 Millionen Fahrzeuge, werden in eine teurere Typklasse eingestuft. Besonders teuer wird es für SUVs: Der Audi SQ5 3.0 TFSI Quattro rutscht laut ADAC gleich um drei Klassen nach oben und der Peugeot 3008 HDI verschlechtert sich um zwei Typklassen.

Zu den rund 140 Euro, die TÜV, DEKRA und Co. für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung verlangen, kommen ab 2025 für etwa 2 Millionen Autofahrer mindestens 50 Euro hinzu. Alle Fahrzeuge mit Flüssiggasanlage müssen aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung eine zusätzliche Untersuchung beim TÜV durchlaufen. Diese zusätzliche Prüfung kostet zwischen 50 und 100 Euro.

Neue Bürokratie für Biker

Auch für Biker wird der Weg zum TÜV komplizierter. Künftig müssen Motorräder mit neuen Reifen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA durchlaufen. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand und höhere Kosten. Die Übergangsfrist für Motorradreifen, die bis Ende 2019 hergestellt wurden, endet jedoch bereits Ende 2024.

Eine weitere Änderung betrifft die Neuzulassung von Motorrädern ab dem 1. Januar 2025. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Motorräder zugelassen werden, die der neuen Euro-5+ Abgasnorm entsprechen.

Steigt auch noch die Rundfunkgebühr?

Zahlreiche Programme, die bislang über Antenne empfangen werden konnten, werden 2025 abgeschaltet und sind dann nicht mehr auf dem herkömmlichen Ausstrahlungsweg empfangbar.

Voraussichtlich steht auch eine nächste Erhöhung der Rundfunkgebühren bevor. Für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 hat die zuständige Kommission, die KEF, bereits eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent pro Monat empfohlen. Dadurch würde der Rundfunkbeitrag auf monatlich 18,94 Euro steigen.

Nachdem sich die Politik nicht auf eine Zustimmung einigen konnte, haben die öffentlich-rechtlichen Sender kürzlich Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben, um die Erhöhung gerichtlich durchzusetzen.



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