Klimaaktivistin nach Farbanschlag auf Brandenburger Tor freigesprochen

Für den großen Farbanschlag auf das Brandenburger Tor im September 2023 wurden mehrere Mitglieder der „Letzten Generation“ verurteilt. In einem Verfahren wegen eines wesentlich kleineren Anschlags, der einige Monate später verübt wurde, ist nun ein Urteil ergangen.
Titelbild
Zwei Männer entfernen Farbe von den Säulen des Brandenburger Tors.Foto: John MacDougall/AFP über Getty Images
Von 14. Januar 2025

Die polizeibekannte Aktivistin der „Letzten Generation“, Lilli Gomez (24), und eine Mitangeklagte wurden vom Berliner Amtsgericht freigesprochen. Ihnen war vorgeworfen worden, das Brandenburger Tor am 16. November 2023 mit orangefarbener Farbe beschmiert zu haben.

Sie sollen jeweils eine Fläche von etwa 1 Quadratmeter mit Farbe besprüht haben, während die Reinigungsaktion der vorangegangenen Aktion noch lief, und von der Polizei festgenommen worden sein, heißt es in Medienberichten.

Der Tatvorwurf der Berliner Staatsanwaltschaft lautete daher „Sachbeschädigung“. Da eine Stelle beschmiert wurde, die bereits mit Graffitischutz behandelt worden war, und Arbeiter einer Reinigungsfirma vor Ort waren, konnte die Farbe leicht entfernt werden. Schaden und Reinigungsaufwand wurden auf 100 Euro geschätzt und von der Staatsanwaltschaft als Strafzahlung eingefordert, geht aus einem Artikel der „Bild“ hervor.

Für Gomez war die Anklage deshalb von vornherein fragwürdig: „100 Euro Schaden, wie kann man das überhaupt anklagen?!“, zitiert die Zeitung die 24-Jährige vor Gericht. Die mitangeklagte Regina Stephan (22) erklärte der Richterin: „Hab’ was rangepinselt. Aber uns war klar, da ist schon Graffiti-Schutz dran!“

Gericht: „Es fehlt der Vorsatz“

Das Berliner Gericht glaubte den beiden und war überzeugt, dass die Taten nicht zu einer dauerhaften Veränderung des Erscheinungsbildes geführt hätten. „Es fehlt also der Vorsatz, es dauerhaft zu beschädigen“, zitiert „Bild“ die Richterin.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hingegen wertete die Aussage der Angeklagten über den Graffitischutz als Schutzbehauptung.

Im Prozess um einen Farbanschlag auf Sylt war Gomez nicht so glimpflich davongekommen. Das Amtsgericht Niebüll in Schleswig-Holstein verurteilte sie am 6. Dezember 2024 wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung. Damals waren Mitglieder der Gruppe auf das Gelände des Flughafens Westerland eingedrungen und hatten einen Privatjet besprüht.



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