Innenbehörde blickt positiv auf Umgang mit Palästina-Demos zurück

Das Innenressort des Landes Hamburg blickt offenbar zufrieden auf die Bewältigung der propalästinensischen Aufzüge der vergangenen Tage zurück. Wie nirgendwo sonst im Bundesgebiet sei es den Hanseaten gelungen, antisemitische und terrorverherrlichende Kundgebungen zu unterbinden.
„Allahu Akbar“-Rufe in Hamburg: Mehr als 1.000 Islamisten wollen Kalifat und Scharia einführen
Das Archivbild zeigt Demonstranten und Polizisten auf einer propalästinensischen Demonstration in Hamburg.Foto: Morris MacMatzen/Getty Images
Von 17. Oktober 2024

Die Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg hat gegenüber der Epoch Times ein positives Fazit zu den propalästinensischen Demonstrationen der vergangenen Tage im Stadtbereich gezogen. Die Kundgebungen tausender Muslime hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt.

„Die Behörden haben in Hamburg nach dem 7. Oktober 2023 so effektiv wie sonst nirgendwo in Deutschland antisemitische und HAMAS-Terror verherrlichende Kundgebungen (wie von Muslim Interaktiv) unterbunden“, antwortete eine Pressesprecherin der Innenbehörde auf schriftliche Anfrage.

Acht Veranstaltungen während jüngster Protestwoche

Insgesamt hätten zwischen dem 7. und dem 14. Oktober 2024 in Hamburg acht propalästinensische Versammlungen oder Aufzüge stattgefunden. Sechs Veranstaltungen seien von Privatpersonen angemeldet worden, eine Versammlung sei unangemeldet gewesen und eine weitere sei vom Hamburger Bündnis für Palästina angemeldet worden. Bei dieser habe es sich um die Kundgebung „Es reicht!! Frieden und Gerechtigkeit für Palästina“ vom vergangenen Samstag, 12. Oktober, gehandelt.

Allen Teilnehmern sei es stets verboten gewesen, „ein Kalifat in Deutschland in Wort, Bild oder Schrift zu fordern oder zu befürworten“, betonte die Sprecherin.

Das Verbot rührte von einer Hamburger Kundgebung vom April 2024 her. Auf Betreiben der Gruppe Muslim Interaktiv (MI) hatten sich damals mehr als 1.000 Islamisten im Hamburg lautstark für ein Kalifat und die damit verbundenen Regeln der Scharia eingesetzt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte daraufhin im „Tagesspiegel“ ein „sofortiges, hartes Einschreiten bei Demonstrationen“, falls es zu Straftaten wie Terrorpropaganda etwa für die Hamas komme.

Doch zurück zur Lage in Hamburg. Dem Land sei es mithilfe einer Allgemeinverfügung schon „im letzten Oktober“ gelungen, „eine Versammlung mit Einfluss von Muslim Interaktiv“ zu untersagen, erinnerte die Sprecherin gegenüber der Epoch Times. Das Verbot sei auch „polizeilich durchgesetzt“ worden. „Wir konnten auch die Abschaltung von Social-Media-Kanälen erreichen und haben bei drei Hauptakteuren von MI Ermittlungsverfahren eingeleitet und Durchsuchungen durchgeführt“, betonte die Sprecherin, ohne näher auf die Details einzugehen.

„Konsequente Bekämpfung islamistischer Netzwerke“

Generell würden sich die Hamburger Sicherheitsbehörden und der Senat „sehr intensiv um alle Strukturen und Einzelpersonen“ im Bereich Islamismus und Antisemitismus kümmern:

Die konsequente Beobachtung und Bekämpfung islamistischer Netzwerke und Gruppierungen ist eine der wichtigsten Kernaufgaben des Hamburger Verfassungsschutzes (LfV). Die Sicherheitsbehörden gehen in Hamburg seit Jahren sehr hart und sehr erfolgreich gegen diese Szene vor.“

Wo immer die Behörden „islamistische Strukturen oder Aktivitäten“ feststellen würden, hielten sie „mit Informationen/Aufklärung und Prävention, aber eben auch mit repressiven Maßnahmen“ dagegen, teilte die Sprecherin mit. Dabei schöpfe man sämtliche zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel aus.

Abschiebezahlen unklar

Auch zuletzt habe es immer wieder „zahlreiche Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen, Festnahmen, Verurteilungen bis hin zu Abschiebungen und Ausweisungen“ gegeben. So sei etwa das Islamische Zentrum Hamburg geschlossen und sein Ex-Leiter ausgewiesen worden, erklärte die Sprecherin.

„Auswertbare Zahlen“ zu Fällen von Abschiebungen, die aufgrund verfassungswidriger Äußerungen oder Taten seit dem 7. Oktober 2023 erfolgt waren, lägen ihrer Behörde allerdings nicht vor.

Dafür nannte die Sprecherin einige „konkrete Beispiele“ für Maßnahmen aus der jüngsten Vergangenheit:

  • „Hamburg hat seinerzeit als erstes Bundesland Koranverteilungsstände erfolgreich verboten. Bundesweite Missionsorganisation LIES – auf starken Erkenntnissen aus Hamburg verboten.
  • Versuche der HuT – einer verbotenen islamistischen Organisation –, verdeckte Strukturen im Hamburger Sport aufzubauen, wurden unterbunden, der Fußballverein Adil e.V. nunmehr auch aufgelöst, Trainerfähigkeiten von Islamisten beendet.
  • LKA und LfV waren federführend an der Vereitelung zweier geplanter Anschläge 2021 und 2023 beteiligt.
  • Innerhalb der Polizei wurde die Zentrale Hinweisaufnahme (ZHA)-Religiöse Ideologien im Juli 2017 eingerichtet. Sie setzt ihre erfolgreiche Arbeit bei der Identifizierung potenziell gefährlicher radikalisierter Personen fort.
  • Im Zusammenhang der Mitwirkungsaufgaben der Sicherheitsbehörden konnten Einbürgerungen oder Verfestigung von Aufenthaltstiteln für Islamisten auf Basis der LfV-Informationen in diversen Fällen verhindert werden.“

Die erfolgreiche Arbeit sei stets „verbunden mit einer massiven, bundesweit einmaligen Personalverstärkung des LfV um rund ein Drittel in den vergangenen Jahren durch den Senat“, betonte die Sprecherin. Diese habe es insbesondere ermöglicht, eine „Internet-Spezialeinheit Islamismus“ zu gründen, „die insbesondere islamistische Aktivitäten in den sozialen Netzwerken im Fokus“ habe.

Zahl der „Salafisten und Jihadisten“ im Jahr 2023 auf 205 gesunken

All das habe dafür gesorgt, dass die Sicherheitsbehörden deutlich mehr Personen aus der islamistischen Szene auf die Spur gekommen seien. Die Zahl der „Salafisten und Jihadisten“ sei seit dem Jahr 2017 „sukzessive gesunken“. Habe man vor sieben Jahren noch 420 Jihadisten in Hamburg registriert, seien es 2023 weniger als die Hälfte gewesen, nämlich 205.

Zur Frage, ob die Hamburger Behörde für Inneres und Sport über ein Verbot der MI-Gruppe nachdenke, wollte die Sprecherin nichts Konkretes sagen: „Zu etwaigen Verbotsüberlegungen von Vereinigungen äußert sich die Behörde für Inneres und Sport/das Landesamt für Verfassungsschutz generell nicht, unabhängig davon, ob hierzu im Einzelfall überhaupt ein Anlass besteht, da andernfalls der Erfolg solcher Maßnahmen gefährdet werden würde“. Auch das Bundesinnenministerium (BMI) argumentiert stets mit nahezu gleichlautenden Worten.

Im Herbst 2023 hatte BMI-Chefin Nancy Faeser (SPD) unter dem Eindruck antiisraelischer Proteste infolge der Hamas-Angriffe vom 7. Oktober 2023 die radikalislamische Organisation Hamas und das propalästinensische Gefangenensolidaritätsnetzwerk Samidoun verbieten lassen. Die Verbote waren nach Ansicht von „Sicherheitsbehörden“ aber öffentlich zu früh verkündet und intern zu spät organisiert worden: Die Betroffenen hätten genügend Zeit gehabt, um Beweismittel und Geld beiseitezuschaffen.



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