Initiative gegen Gendersprache sammelt Unterschriften

Ein Volksbegehren gegen die Gendersprache in Hamburgs Schulen und Behörden hat begonnen. Wer keine Genderzeichen wie Sternchen, Unterstriche oder keine „Innen" will, kann jetzt widersprechen. Ab sofort per Brief, demnächst auch durch Stimmabgabe auf Listen.
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Endet das Gendern in Hamburger Behörden und Schulen?Foto: iStock/Fokusiert
Von 20. Juli 2024

Das Hamburger Volksbegehren „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ will Sternchen oder Schrägstriche, sogenannte Wortbinnenzeichen, verhindern und hat ein Volksbegehren gegen Gendersprache gestartet.

66.000 Unterschriften werden gebraucht, damit in Hamburg nächstes Jahr eine Volksabstimmung stattfindet. Das entspricht 5 Prozent der Wahlberechtigten in Hamburg.

Seit Donnerstag kann man sich online unter www.ohne-gendern.de registrieren, die offiziellen Einladungsformulare herunterladen, ausdrucken und abschicken. Ab dem 8. August beginnt neben der Briefeintragung zusätzlich auch die klassische Unterschriftensammlung auf Listen.

Start in den Sommerferien

Zuvor hatte die Initiative versucht, das Volksbegehren auf die Zeit nach den Sommerferien zu verlegen. Die rot-grünen Bürgerschaftsabgeordneten hätten jedoch erstmals in der Geschichte die dafür erforderliche Verlängerung einer Frist abgelehnt, so Dr. Jens Jeep, Sprecher der Initiative: „Man baut offenbar darauf, dass nur wenige Hamburger zu Hause sind, wenn die Stimmen gesammelt werden.“

Im Vorfeld sei man einem sehr komplexen Fristenregime ausgesetzt gewesen, so Jeep gegenüber Epoch Times: „Wir hatten für die Beantragung nur ein Zeitfenster von einem Monat, die einzige Chance überhaupt für den Antrag. Wir haben dann versucht, im Nachhinein zu verschieben, auf den Zeitraum nach der Sommerzeit.“

Dem wurde nicht stattgegeben. „Das Verfassungsgericht meint gleich an mehreren Stellen des ablehnenden Beschlusses, es sei durch einfaches Recht, nämlich das Volksabstimmungsgesetz, daran gehindert, die Verfassung durchzusetzen“, so der promovierte Jurist.

Das Hamburgische Verfassungsgericht hatte mit  Beschluss vom 2. Juli 2024 (Az. HVerfG 3/24)  entschieden, dass der Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung offensichtlich unzulässig ist. Zudem ist der zeitliche Ablauf des Verfahrens laut Gericht gesetzlich festgelegt, nachdem die Volksinitiative ihren Antrag eingereicht hatte. Es gebe kein verfassungsrechtliches Gebot, Volksabstimmungen außerhalb der Ferienzeit durchzuführen.

Keine digitale Abstimmung möglich

Die Initiative bemängelt zudem, der Senat verhindere seit 16 Jahren mit Billigung der Bürgerschaft, dass man ein Volksbegehren digital und online unterstützen kann, obwohl das Volksabstimmungsgesetz diese Möglichkeit vorsieht. Für Jeep ein klares Indiz, „dass die sonst so auf Demokratie pochenden Politiker generell kein Interesse am Willen der Bürger haben. Dass es im Jahr 2024 trotz entsprechender im Gesetzestexte immer noch nicht möglich ist, online ein Volksbegehren zu unterstützen, ist recht erstaunlich für eine Stadt, die in Reden sehr viel Wert auf die eigene Digitalisierungkompetenz legt.“

In dem Anliegen, Gendersprache aus Behörden und von Schulen zu verbannen, beruft sich die Initiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ auch auf den Rat für deutsche Rechtschreibung.

Orientierung am „Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung“

Das Gremium, dessen Regelwerk für Schulen und Ämter verbindlich ist, hatte im Kapitel zur Zeichensetzung der am 1. Juli 2024 veröffentlichten Aktualisierung vom „Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung“ festgestellt, dass die Gendersprache nicht zur amtlichen deutschen Sprache gehört. Wörtlich heißt es da: „Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“.

Der Rat verweist auf seiner Website auf die Begründung, die er bereits im Dezember 2023 veröffentlicht hatte: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechts­sicherheit von Begriffen und Texten“.

Verständlichkeit der Sprache gehe verloren

Auch die Hamburger Initiative sorgt sich darum, so Sprecher Jeep, „wie vor unseren Augen die Verständlichkeit der Sprache verloren geht“.

Auf der Website sind die Gründe für das Ansinnen aufgeführt: „Denn Gendersprache macht Texte komplizierter und länger. Gendern erschwert die Kommunikation. Gendern betont die Verschiedenheit der Geschlechter, statt alle Menschen gleichzubehandeln. Gendern verhindert keine Benachteiligung, sondern schafft neue Diskriminierungen. Gendern macht Deutsch zur Fremdsprache für alle Bürger.“

Dem Volksbegehren gehe es nur um das Behörden- und Schuldeutsch, nicht um den privaten Sprachgebrauch.

Schon 1995 hat der Hamburger Senat Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechts- und Verwaltungssprache der Stadt beschlossen: „In Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben der Freien und Hansestadt Hamburg ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten.“

Der Senat beantwortet die Frage „Warum braucht es eine gendergerechte Sprache?“ auf seiner Website wie folgt: „In einer gendergerechten Sprache fühlen sich beide Geschlechter gleichermaßen respektvoll angesprochen. Eine geschlechtergerechte Formulierung ist deshalb ein wichtiger Beitrag, um die Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen.“

In Hamburg drei Stufen direkter Demokratie

Dieses Volksbegehren ist in Hamburg die zweite von drei Stufen von direkter Demokratie. Stufe eins war die Sammlung von 16.000 Unterschriften im letzten Jahr. Die Hamburgische Bürgerschaft hatte das Anliegen der Initiative nicht übernommen.

Wenn das jetzt startende Volksbegehren erfolgreich sein sollte, müsste sich das Parlament erneut mit dem Gesetzesvorschlag befassen.

Im Falle einer Ablehnung käme es zum Volksentscheid. Dann könnten alle Wahlberechtigten über den Vorschlag der Initiative abstimmen.



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