Infektionsschutzgesetz-Novelle vor vier Jahren: Wasserwerfereinsatz gegen Demonstranten in Berlin
Vor vier Jahren, am 18. November 2020, hat der Bundestag eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes nach einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gebilligt. Auf der Website der Bundesregierung ist dazu zu lesen:
„Das Bundesgesundheitsministerium sei mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom Bundestag ermächtigt worden, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu ergreifen, die im Wesentlichen bis zum 31. März 2021 beschränkt sind.“
Weiter schrieb die Bundesregierung auf ihrer Website, dass sich in einer vorgeschalteten Geschäftsordnungsdebatte mehrere Redner energisch gegen die Darstellung der AfD gewandt hätten, wonach das dritte Bevölkerungsschutzpaket einem „Ermächtigungsgesetz“ gleichkomme. Sie wiesen darauf hin, dass ein Vergleich mit der Nazi-Zeit völlig abwegig sei und die aktuelle Gesetzesvorlage in keiner Weise zu einer Diktatur führe.
Versammlungsfreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt
Ab 12 Uhr hatte der Bundestag über umfangreiche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, auch „Drittes Bevölkerungsschutzgesetz“ genannt, debattiert und diesem dann zugestimmt. Kurz später stimmte auch der Bundesrat zu. Eingeführt wurde danach bundesweit die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Personenverkehr. Für Heime und Gesundheitseinrichtungen galten dann Testpflichten. Die Länder konnten weiterhin Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen.
Das Infektionsschutzgesetz sollte damit erweitert werden, um „gerichtsfester“ zu sein, wie Epoch Times berichtete. Im neuen §28a wurden konkrete Maßnahmen aufgenommen wie Ausgangsbeschränkungen, die Maskenpflicht und Reisebeschränkungen. Um diese Eingriffe in die Grundrechte abzusichern, sollte das Gesetz um Artikel 7 ergänzt werden. Darin heißt es: „die Grundrechte der Freiheit der Person, der Versammlungsfreiheit …, der Freizügigkeit … und der Unverletzlichkeit der Wohnung … [werden] eingeschränkt.“
Außerdem: „Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“, hieß es in dem neuen Gesetz. Dies sei dann der Fall, wenn „die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht“.
Wasserwerfer gegen Demonstranten bei 4° Celsius
Während der Bundestag am Mittwoch, 18. November 2020 um 15 Uhr in namentlicher Abstimmung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen hat, hagelte es vor den Toren des Parlamentsgebäudes kaltes Wasser auf Tausende Demonstranten. Diese hatten sich im Berliner Tiergarten vor dem Reichstagsgebäude, auf der Straße des 17. Juni und vor dem Brandenburger Tor zum Protest gegen das neue Gesetz zusammengefunden.
18. November 2020: Demonstranten werden „beregnet“ und ein „Boxkampf“ direkt vor meinen Augen. Keine angenehme Situation als Pressevertreter zwischen Polizei und Demonstranten zu stehen. pic.twitter.com/TRQLjU8kga
— Alexander Zwieschowski (@AlexZwie) November 18, 2024
Bei nur wenigen Grad Celsius Außentemperatur über dem Gefrierpunkt fuhren Wasserwerfer auf und richteten ihre Rohre auf die protestierende Menge. Offizielle Erklärung für den Wasserwerfer-Einsatz: Die Polizei setzte diese ein, um die Proteste aufzulösen, da viele Teilnehmer gegen die Maskenpflicht und Abstandsregeln verstießen.
Seit Anfang November 2020 galt ein Teil-Lockdown. Die zweite Welle der COVID-19-Pandemie war an diesem Tag vor vier Jahren in vollem Gange. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am 12. November 2020 mehr als 17.000 Neuinfektionen, konkret 17.561, innerhalb von 24 Stunden.
Laut offiziellen Angaben haben sich an dem Tag rund 7.000 Menschen am Brandenburger Tor versammelt. 2.200 Polizisten waren im Einsatz, also fast ein Drittel der Anzahl der Demonstranten. 200 Personen wurden vorläufig festgenommen.
Unter den vorläufig Festgenommenen war auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse. Die Polizei erklärte zu der Festnahme, dass sie einen Herrn angesprochen habe, der gegen die Maskenpflicht verstoßen habe. Der Mann habe sich unkooperativ gezeigt und sich als Bundestagsabgeordneter ausgewiesen. Seinen Begleiter habe er zum Filmen aufgefordert und dann gegenüber der Polizei Widerstand geleistet.
Hilse hingegen erklärte, er sei wegen zu langsamer Reaktion auf die Anweisungen der Polizei „brutal in Polizeigewahrsam genommen“ worden. „Einen Abgeordneten auf das Straßenpflaster zu werfen und ihn in Handschellen abzuführen erinnert an finsterste Zeiten und schädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat“, so Hilse.
Jens Spahn: „Es wird keine Impfpflicht geben“
Die Bundesregierung schreibt auf ihrer Website, dass sich in einer vorgeschalteten Geschäftsordnungsdebatte mehrere Redner energisch gegen die Darstellung der AfD gewandt hätten, wonach das dritte Bevölkerungsschutzpaket einem „Ermächtigungsgesetz“ gleichkomme. Sie wiesen darauf hin, dass ein Vergleich mit der Nazi-Zeit völlig abwegig sei und die aktuelle Gesetzesvorlage in keiner Weise zu einer Diktatur führe.
Unter anderem hatte Alexander Gauland (AfD) darauf hingewiesen, das dass Infektionsschutzgesetz die größte Einschränkung der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik sei. Er warnte davor, dass das Misstrauen der Bevölkerung „explodieren werde“.
Wenn von der Regierung vorgeschlagen werde, dass Kinder sich nur noch mit einem Freund treffen dürfen, frage er sich: „Haben wir denn die Pest im Lande, Frau Bundeskanzlerin?“
Gemeint damit war Angela Merkel, die derzeit Bundeskanzlerin war. Gesundheitsminister war ihr CDU-Parteikollege Jens Spahn, der bei der Debatte die Corona-Pandemie als „Naturkatastrophe“ beschrieb, die „schicksalhaft über uns gekommen ist“. „Wir treffen Entscheidungen auf Basis von Fakten“, erklärte Gesundheitsminister Spahn und betonte:
Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.“
Gesetz mit deutlicher Mehrheit beschlossen
Die SPD-Abgeordnete Bärbel Bas erklärte, dass die SPD dem Gesetzentwurf „mit gutem Gewissen“ zustimme. Es werde in dem Gesetz geregelt, dass Menschen, die eine Impfung wollen, auch eine bekommen. Das habe nichts mit einer Impfpflicht zu tun, das sei ein Grundrecht.
Christian Lindner (FDP) forderte, vulnerable Gruppen besser zu schützen, „Hausarrest für Menschen“ lehnte er aber ab. Er kritisierte den Paragrafen 28a Infektionsschutzgesetz und forderte von der Regierung „klare Leitplanken“, wenn es um Grundrechtseinschränkungen gehe.
Der Linken-Politker Jan Korte stellte zu Beginn seiner Rede klar: „Das ist kein Gesetz, das in die Diktatur führt.“ Gleichzeitig lehne die Partei den Entwurf ab. Unlogisch erscheine es, so Korte, wenn Klassen mit 30 Schülern besetzt sind, aber ein Kind in der Freizeit nur einen Freund treffen darf, wie es der Vorschlag der Regierung zu den verschärften Maßnahmen vorgesehen habe.
Für Bündnis 90/Die Grünen forderte Manuela Rottmann „mehr als im Gesetz steht“. Der Gesetzentwurf könne nur ein Anfang sein.
Nach der Diskussion wurde das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ im Bundestag mit deutlicher Mehrheit – 413 Ja-Stimmen gegen 235 Nein-Stimmen – verabschiedet, 8 Abgeordnete enthielten sich. Gleichzeitig wurde auch das Fortbestehen der seinerzeitigen epidemiologischen Notlage beschlossen.
CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben für den Gesetzentwurf, die AfD, die FDP und Die Linke dagegen gestimmt.
Am 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Maßnahmen ausgelaufen. Damit waren die zu der Zeit letzten verbliebenen Maßnahmen weggefallen, wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes. Geregelt waren diese im Infektionsschutzgesetz § 28b.
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