Impfärztin vor Gericht – Beweisaufnahme lässt Fragen offen

Hatte die Impfgeschädigte N. Ferati die Möglichkeit, vor ihrer zweiten COVID-Impfung noch Fragen zu stellen? Um diese und andere Aspekte ging es in der deutschlandweit wohl ersten Verhandlung gegen eine Impfärztin.
Eine Ärztin steht vor dem Landgericht Heilbronn wegen eines Impfschadens nach einer COVID-Impfung. Foto: iStock
Eine Ärztin steht aufgrund einer verabreichten COVID-Impfung vor Gericht. Hat sie die Impfgeschädigte nicht genügend aufgeklärt?Foto: iStock
Von 19. Januar 2023

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Am 13. Januar fand vor dem Landgericht Heilbronn die Auftaktverhandlung in einem Prozess zu einem Impfschaden statt. Dabei ging es um die Frage, ob die Impfärztin gegen die ihr obliegende Aufklärungspflicht verstoßen hat oder nicht.

Folgt man den Schilderungen der Impfgeschädigten N. Ferati (in früherer Berichterstattung der Epoch Times als Tanja F. bezeichnet), so scheint für eine Impfaufklärung kein Raum gewesen zu sein.

„Wo ich reingekommen bin, stand die Ärztin schon mit einer aufgezogenen Spritze in der Hand“, erklärte die dreifache Mutter gegenüber „SWR“. „Rein, Spritze, raus“ – die Impfung sei eine „Massenveranstaltung“ gewesen.

Ob in diesem Rahmen überhaupt eine ordnungsgemäße Aufklärung stattgefunden und die Möglichkeit bestanden hat, Fragen an die Impfärztin zu stellen, war Gegenstand der zweieinhalbstündigen Beweisaufnahme, in der Zeugen beider Parteien angehört wurden.

Dass es keine Möglichkeit gab, während des Impftermins Fragen an die Impfärztin zu stellen, wurde teilweise von den Zeugen bestätigt. Aber es gab auch gegenteilige Aussagen.

Wie das Gericht die Aussagen der Zeugen würdigte, ließen die Richter nicht durchblicken. Auch die Frage, welche Anforderungen aus Sicht der Richter des Landgerichts Heilbronn an eine ordnungsgemäße Impfaufklärung gestellt werden, blieb offen.

Die Parteien stützen sich hier auf verschiedene Standpunkte: Die Impfärztin geht davon aus, dass eine schriftliche Aufklärung in Form von Aushändigung von Informationsmaterial ausreichend ist und zudem die Möglichkeit bestanden habe, vor der Impfung Fragen zu stellen. Der Anwalt der Impfgeschädigten hingegen vertritt die Auffassung, dass seine Mandantin zwingend mündlich hätte aufgeklärt werden müssen, was nachweislich nicht erfolgt sei.

Das Landgericht Heilbronn hat für den 14. Februar einen Verkündungstermin anberaumt. Wie es dann weitergeht, ist offen. „Ich gehe davon aus, dass das Gericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben wird, ob die Impfung zum Schaden geführt hat“, so der Heilbronner Anwalt Dr. Ulrich Stegmüller im Gespräch mit Epoch Times. Er macht die Ansprüche für die Impfgeschädigte geltend. Dabei geht es um ein Schmerzensgeld von mindestens 50.000 Euro sowie Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden. Der Streitwert beträgt über 330.000 Euro.

Arztberichte belegen Impfschaden

Für den Umstand, dass die am 6. Februar 2021 erhaltene zweite COVID-Impfung von BioNTech/Pfizer eine Kettenreaktion in ihrem Körper auslöste, hat die Impfgeschädigte dem Gericht bereits umfangreiche Arztberichte vorgelegt, wie die der Epoch Times vorliegenden Unterlagen zeigen.

Am Tag nach der Impfung wurde N. Ferati in stationäre Behandlung des SLK-Klinikums Heilbronn aufgenommen. Neben massiven Schmerzen in Form von ganz erheblicher Schmerz-/Überempfindlichkeit in Rücken-, Schulter- und Brustbereich war die dreifache Mutter auch in ihrer Feinmotorik unmittelbar nach der zweiten Impfung massiv beeinträchtigt. Zudem traten Lähmungserscheinungen auf, wie die Impfgeschädigte gegenüber der Epoch Times schilderte.

Im SLK-Klinikum stellte der behandelnde Arzt fest, „dass ihre derzeitige Befindlichkeit gesichert als Impfreaktion auf die COVID-Impfung zu verstehen sei“, heißt es in der Klage.

In der Folgezeit zog die Impfgeschädigte auf der Suche nach Hilfe von Arzt zu Arzt – bis heute ist ihre Gesundheit noch immer nicht vollständig hergestellt. Die Chancen auf weitere Besserung ihres Zustands sind minimal.

Das Versorgungsamt und die Berufsgenossenschaft haben den geltend gemachten Impfschaden inzwischen abgelehnt, obwohl ärztliche Berichte bescheinigen, dass die Symptome von der COVID-Impfung herrühren.

Auch die Haftpflichtversicherung der Impfärztin hat eine Zahlung und Anerkennung des Impfschadens bislang verweigert. Dreh- und Angelpunkt im Rechtsstreit ist somit die Frage, ob die Ärztin für den Schaden haftet oder nicht.



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