Hitlergruß oder harmlose Geste? Melanie Müller vor Gericht
Hat Schlagersängerin Melanie Müller (36) bei einem Konzert in Leipzig den Hitlergruß gezeigt? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Leipzig beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ballermann-Sängerin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Der Vorfall soll sich bei einem Auftritt im September 2022 ereignet haben. „Dabei rief die Angeklagte Ost-, Ost-, Ostdeutschland und hob die Hand mehrfach zum Hitlergruß“, sagte Staatsanwalt Thomas Schmelzer zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Leipzig. Die 36-Jährige, die in einem pinkfarbenen Kostüm mit kurzer Hose und langer Perlenkette um den Hals erschien, wies den Vorwurf zurück.
Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehalten, erklärte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Aus dem Publikum seien umstrittene Sprüche skandiert worden. Als Melanie Müller diese mitbekam, hab sie das Konzert abgebrochen, betonte der Verteidiger.
Müller: „Ich habe keine rechte Gesinnung“
Überdies habe seine Mandantin „keine rechte Gesinnung“ und sei unpolitisch. Das hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin zuvor auch bereits in den sozialen Medien betont. Für Müller gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Der Angeklagten werde keine rechte Gesinnung unterstellt, betonte der Staatsanwalt. Aber es gehe darum, ob sie bei dem Auftritt am 17. September 2022 den Hitlergruß gezeigt habe. Für ihn habe es sich nicht um eine normale oder harmlose Handbewegung gehandelt.
Anwalt: Drogen gehörten einer Freundin
Zudem muss sich die ehemalige RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes verantworten, nachdem bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden waren.
Diese gehörten nicht seiner Mandantin, sondern einer Freundin, die sie kurz zuvor besucht hatte, erklärte der Verteidiger weiter. Sie habe die Handtasche zurückgelassen. Müller habe nichts von den Drogen darin gewusst. Müller selbst wollte sich nicht äußern. Zudem wurden keine Nachfragen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zugelassen.
Auftakt mehrfach wegen Krankheit Müllers verschoben
Der Prozessauftakt war zuvor zweimal kurzfristig verschoben worden, nachdem die Ballermann-Sängerin jeweils ein ärztliches Attest vorgelegt hatte.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin tritt sie unter anderem auf Mallorca auf.
Anwalt: Keine Auftritte mehr seit den Vorwürfen, nur noch auf Mallorca
Die Veröffentlichung der Vorwürfe hätten erhebliche finanzielle Einbüßen für die Sängerin zur Folge gehabt, erklärte ihr Verteidiger. „In Deutschland, Österreich und der Schweiz gab es kein Engagement mehr für Frau Müller. Nur noch auf Mallorca gibt es vereinzelte Auftritte.“
Die 36-Jährige äußerte sich in dem Verfahren persönlich nicht. Nach der Verhandlung verließ sie mit ihrem Anwalt über einen Hinterausgang den Verhandlungssaal.
Zum nächsten Verhandlungstermin am 13. August ist lediglich eine Zeugin geladen, die bei dem Konzert vor knapp zwei Jahren anwesend war. Melanie Müller muss nach Angaben des Richters bei diesem Termin nicht persönlich erscheinen. An dem Tag könnte auch das Urteil fallen. (dpa/red)
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